Betreff
Beschilderung des LKW-Durchfahrtsverbotes Uerdinger Straße
Vorlage
FB5/0781/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt zur Verringerung des LKW-Verkehres in Meerbusch-Lank neben dem bereits bestehenden LKW-Durchfahrtsverbot auf der Uerdinger Straße zwischen Kreisverkehr Robert-Bosch-Straße und Einmündung In der Loh vier weitere Hinweisschilder auf das bestehende LKW-Durchfahrtsverbot auf der Uerdinger Straße von Norden und Süden sowie auf der Bismarckstraße aus Westen und auf der Nierster Straße aus Osten. Zusätzlich wird an diesen vier Standorten das LKW-Verbot in Lank mit Ausnahme für die Anlieger beschildert.

 

  1. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die hinweisende Beschilderung in Strümp am Bergfeld  auf das LKW-Durchfahrtsverbot in Nierst nach Krefeld.

 


Sachverhalt:

 

In der Vergangenheit wurde in zahlreichen Gesprächen sowohl zwischen der Verwaltung und den Lanker Bürgerinitiativen als auch zwischen der Meerbuscher Verwaltung und der Verkehrsbehörde des Rhein-Kreises-Neuss in Verbindung mit der Kreispolizeibehörde die Beschilderung in Meerbusch-Lank zur Verminderung des LKW-Duchfahrtsverkehres und zur rechtswirksamen Verfolgung der Verstöße gegen das LKW-Durchfahrtsverbot auf der Uerdinger Straße diskutiert.

 

Die nunmehr dem Bau- und Umweltausschuss zum Beschluss vorliegende Beschilderung des LKW-Durchfahrtverbotes wurde zwischen der technischen Meerbuscher Verwaltung und den verschiedenen Lanker Bürgerinitiativen abgestimmt.

Eine abschließende Abstimmung mit der Verkehrsbehörde Rhein-Kreis-Neuss als Aufsichtsbehörde konnte urlaubsbedingt noch nicht erfolgen. Die Verwaltung wird dem Ausschuss über die Abstimmung berichten. Das Durchfahrtsverbot für den landwitschaftlichen Verkehr wird aufgehoben.

 

Die Freigabe des LKW-Verbotes für Anlieger bedeutet, dass die im Gewerbegebiet In der Loh ansässigen Gewerbebetriebe und Speditionen abends ihre LKWs am Betriebshof abstellen können, auch wenn sie keine Anlieferung mehr durchführen. Bei „Lieferverkehr frei“ dürfte das Gewerbegebiet und das Stadtgebiet Lank nur für reine Lieferungen angefahren werden. Das bedeutet, dass sämtliche ansässigen Betriebe im Gewerbegebiet In der Loh z.B. abends nach ihren täglichen Auslieferungsfahrten nicht mehr auf ihr Betriebsgelände zurückkehren dürften.

 

Bezüglich eines weiteren Vorschlages  zur Beschilderung der Durchfahrtsbeschränkung durch Einschränkung der zulässigen Achslasten ist aus verkehrsrechtlicher Sicht folgendes zu sagen:

Mit dem Verkehrszeichen 263 StVO kann eine Straße für Fahrzeuge, die eine bestimmte tatsächliche Masse überschreiten, gesperrt werden.

Die Gründe für eine solche Sperrung liegen in der Regel in der Straßenanlage selbst, insbesondere wenn Kunstbauwerke (z.B. Brücken, Tunnel) zu wenig tragfähig sind. Aber auch die Straße selbst kann es sinnvoll machen, die tatsächliche Masse zu beschränken, z.B. wenn der Oberbau (auch zeitweise) nicht genügend tragfähig ist.

Auf den Strecken Uerdinger Straße sowie auch auf der K9 sind keine Kunstbauwerke vorhanden, die das Aufstellen des Verkehrszeichens 263 StVO rechtfertigen würde. Darüber hinaus handelt es sich bei der Uerdinger Straße um eine alte Bundesstraße und bei der K9 um eine Kreisstraße, die beide eine ausreichende Tragfähigkeit aufweisen.

Aufgrund der o.g. Gründe ist eine Beschilderung mit dem Verkehrszeichen 263 StVO aus verkehrsrechtlicher Sicht nicht möglich.

 

Die Beschilderung für das LKW-Durchfahrtsverbot über 3,5 t ab Nierst Richtung Krefeld bleibt unverändert. Zusätzlich werden nun aber noch früher Hinweisschilder in Strümp am Bergfeld aufgestellt. Die vorhandene und zusätzliche Beschilderung für LKWs ist den beigefügten Anlagen zu entnehmen.

 

Bezüglich einer Hinweisbeschilderung für das LKW-Durchfahrtsverbot auf den Autobahnen A 44 und A 57 wird auf das gemeinsame Schreiben der Bürgermeisterin der Stadt Meerbusch und des Oberbürgermeisters der Stadt Krefeld an Straßen NRW verwiesen. Eine solche Beschilderung auf den Autobahnen wurde seitens Straßen NRW abgelehnt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen Kosten von ca. 15.000,00 € im investiven Haushalt.

 


Alternativen:

 

Beibehaltung der bisherigen Beschilderung.