Betreff
Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im nichtschulpflichtigen Alter, Fortschreibung der Planung
Vorlage
DezII/107/2012
Art
Informationsvorlage

Im Juni 2009 hat der Rat der Stadt einen Masterplan zum Ausbau des Platzangebotes in Kindertagesstätten und der Tagespflege beschlossen, welcher bis zum Wirksamwerden des Rechts-anspruches für unter Dreijährige ab dem 1.8.2013 realisiert werden sollte. Danach sollten bis zum genannten Stichtag 1.221 Plätze in Tagesstätten für über Dreijährige und einer Deckungsquote von 95%, sowie 310 Plätze für unter Dreijährige in Einrichtungen und 120 Plätze in der Tagespflege, eine Deckungsquote von 35%, geschaffen werden. 

 

Durch den Ausbau von 14 Einrichtungen und den Neubau von zwei Einrichtungen werden im Verlauf des Jahres 2012  274 Plätze für über Dreijährige sowie in der Tagespflege 200 Plätze für unter Dreijährige geschaffen sein.

 

Die dem seinerzeitigen Ratsbeschluss zugrunde liegenden Planungsdaten basierten auf Prognosedaten der IT NRW vom 31.12. 2008 mit den zu erwartenden (und bis dahin nicht geborenen) Kindern im nichtschulpflichtigen Alter zum 1.8.2013; darüber hinaus wurden Zuzüge in geplante Wohngebiete berücksichtigt. Wie auch die Bertelsmann-Stiftung ging auch die
IT NRW von einem Rückgang der Einwohnerzahlen für Meerbusch aus, der sich nicht bestätigt hat. Eine Zunahme von Kindern im nichtschulpflichtigen Alter hat sich darüber hinaus dadurch ergeben, dass die Landesregierung das Vorziehen der Altersgrenze für die Schulpflicht gestoppt hat. Damit verbleiben 1/4 der Kinder im letzten Kindergartenjahr in der Kindertagesstätte, die ursprünglich der Grundschule zugeordnet waren. 

 

Aufgrund einer Abfrage aus dem eigenen Einwohnerbestand beträgt zum 1.8.2013 die Anzahl der Kinder Ü 3  1.406 Kinder, die Anzahl der Kinder U 3  1.344 Kinder. Eine deutliche Zunahme betrifft den Ortsteil Büderich mit + 148 Kindern, gefolgt von Lank mit + 50 Kindern, Bösinghoven mit
+ 24 Kindern und Strümp mit + 18 Kindern; für den Ortsteil Osterath hingegen werden die Prognosezahlen knapp unterschritten.

 

Die Veränderung der Kinderzahlen machen es erforderlich, die Planung fortzuschreiben.

 

Den gestiegenen Kinderzahlen im Ortsteil Büderich kann nur durch die Schaffung zusätzlicher Plätze durch Errichtung einer weiteren Einrichtung Rechnung getragen werden; hierzu wird auf die ebenfalls zur heutigen Sitzung vorliegende Beratungsvorlage „Neubau einer 5-gruppigen Tagessstätte in Meerbusch-Büderich, Am Flehkamp“ verwiesen. Ebenfalls in Büderich muss zeitnah eine bauliche Lösung für die sanierungsbedürftige Kindertagesstätte „Am Sonnengarten“ erfolgen; hierzu wird auf die ebenfalls zur heutigen Sitzung vorliegende Informationsvorlage „Neubau einer
5-gruppigen Tagessstätte in Meerbusch-Büderich, Laacher Weg“ verwiesen. Erforderlich ist darüber hinaus die Errichtung einer weiteren 5-gruppigen Einrichtung im Ortsteil Lank. Hier muss zeitnah eine Klärung eines möglichen Standortes erfolgen.

 

Für die bereits fertig gestellten und sich in der Bauphase befindlichen Maßnahmen sind vor Ort Investitionsaufwände von 10,5 Mio. € (ohne Grundstückskosten) entstanden, durch Zuschüsse von Bund und Land sind davon 4.366.800 € refinanziert worden. Der überwiegende Anteil der Ausbaukosten ist damit von den Trägern und der Stadt Meerbusch durch freiwillige Bezuschussung und Ausbaumaßnahmen an städt. Einrichtungen finanziert worden.

 

Obwohl im Hinblick auf das Wirksamwerden des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz Eile geboten ist und das Land Nordhein-Westfalen bei der U 3-Betreuung mit einem Anteil von nur 15,9% (1.3.2011) Schlusslicht ist, fehlen nach wie vor verbindliche Finanzierungsregelungen, mit denen landesweit ein 32%-iges Angebot bis zum 1.8.2013 geschaffen werden kann. Nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist das Land konnexitätspflichtig.

 

Die in der Vergangenheit geltende Investitionskostenförderrichtlinie, nach der jeder neugeschaffene U 3-Platz bei Ausbau- bzw. Neubaumaßnahmen mit 18.000 € gefördert wurde, wurde ausgesetzt und statt dessen auf ein Pauschalzuweisungsverfahren umgestellt, welches sich auf der Basis der zur Verfügung gestellten Landesmittel an der Anzahl der U 3-Kinder orientiert.

 

Für das Jahr 2012 erhält die Stadt Landesmittel in Höhe von 340.720 €, hiervon sind 286.693 € für die Einrichtungen der kath. Kirchengemeinden St. Mauritius in Büderich und Hildegundis von Meer bereits gebunden, so dass nur noch Restmittel in Höhe von rd. 54.000 € für weitere Maßnahmen zur Verfügung stehen. Ein Teil dieser Summe wird für die Schaffung von Plätzen in der Kinder-tagespflege verausgabt werden. Für das Jahr 2013 sind aus Landesmitteln weitere rd. 152.000 € avisiert, hieraus sollen auch Zuschüsse zu den Einrichtungskosten der neuen Einrichtungen finanziert werden.

 

Aus Bundesmitteln erhält die Stadt in 2012 eine Zuweisung i. H. v. 253.193 €. 

 

 


In Vertretung

 

 

 

Angelika Mielke-Westerlage

Erste Beigeordnete