Betreff
Installation von Elektroladesäulen durch die Stadtwerke Meerbusch auf öffentlichen Parkplätzen
Vorlage
FB5/0773/2018
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Stadtwerken Meerbusch kostenfrei öffentliche Parkplatzflächen zur Errichtung von 10 weiteren öffentlichen Elektro-Ladestationen (zunächst für die Dauer von sechs Jahren) für die Nutzung durch die Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 14.06.2017 hat der Bau- und Umweltausschuss eine Grundsatzentscheidung getroffen den Stadtwerken Meerbusch kostenfrei öffentliche Parkplatzflächen zur Errichtung von öffentlichen E-Ladesäulen zur Verfügung zu stellen. Die Stadtwerke Meerbusch haben mittels einer Sondernutzungserlaubnis kostenfrei das alleinige Recht erhalten, die öffentlichen Verkehrsflächen für mindestens sechs Jahre für diesen Zweck nutzen zu dürfen.

Im  Januar 2018 haben die Stadtwerke Meerbusch beim Bund den zweiten Förderantrag zur Errichtung von 10 E-Ladesäulen im Stadtgebiet Meerbusch gestellt und eine positive Förderzusage bekommen.

Der erste Förderantrag für zwei Standorte in Osterath, Otto-Hahn-Str. und Lank, Wittenberger Str. wurde im Oktober 2017 genehmigt. Diese werden in Kürze errichtet.

 

E-Ladeparkplätze können nur dort eingerichtet werden, wo Parkplätze ohne andere spezifische Nutzungszuweisungen vorhanden sind. Sie sollen im Straßenraum für die Nutzer möglichst gut auffindbar sein und in der Nähe von Einkaufszentren, öffentlichen Gebäuden, in den Gewerbegebieten oder auf P+R Plätzen liegen.

 

Für eine E-Ladestation 2x 22KW werden mindestens zwei nebeneinander liegende Parkflächen benötigt, die ausschließlich für das Laden von Elektrofahrzeugen zur Verfügung stehen sollen. Es könnten somit pro Standort gleichzeitig zwei Fahrzeuge bedient werden. E-Bikes können an der Säule nicht angeschlossen werden.

 

Um eine regelmäßige Fluktuation zu gewährleisten, soll die Dauer des Aufladens auf drei  Stunden begrenzt werden. Da es sich nicht um sogenannte „Schnellladesäulen“ handelt, die bspw. an Raststätten von Bundesautobahnen vorzufinden sind, werden die Fahrzeuge in dieser Zeit nicht vollgeladen werden können.

 

Gemeinsam mit der Stadt Meerbusch haben die Stadtwerke Meerbusch eine Analyse der möglichen geeigneten Standorte für die Errichtung der E-Ladesäulen vorgenommen. Folgende zehn weitere Standorte wurden bei der Analyse der bestmöglichen Standorte für die potentiellen Nutzer ausgewählt:

 

Büderich:

Hildegundisallee

Friedenstraße / Parkplatz  Meerbad

Parkplatz Düsseldorfer Straße

Parkplatz  Niederdonker Straße

 

Osterath:

Marie-Curie-Straße

Willicher Straße / Parkplatz Raiffeisenplatz

 

Strümp:

Helene-Keller-Straße/ Parkplatz Seniorenheim

Parkplatz Josef-Kothes-Straße

 

Lank-Latum:

Robert-Bosch-Straße/ Gewerbegebiet

Parkplatz Mathias-von-Halberg-Straße.

 

Die erstmalige Einrichtung einer Ladestation mit Verlegung der Leitungen und Errichtung der Ladesäule wird durch die Stadtwerke Meerbusch erfolgen, die weitere Unterhaltung (z. B. Ausbesserung des Pflasters o. ä.) übernimmt die Stadt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen nur sehr geringe finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

 


Alternativen:

 

Zur Förderung der Mobilität von Elektrofahrzeugen gibt es zur Zeit keine anderen wirtschaftlichen Lösungen.