Betreff
Änderung der Satzung des Jugendamtes
Vorlage
FB2/298/2012
Aktenzeichen
FB2/51
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes der Stadt Meerbusch zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Der Jugendhilfeausschuss besteht derzeit aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern, davon 7 Ratsmitgliedern und 8 Mitgliedern, die auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe gewählt werden. Darüber hinaus gehören dem Ausschuss 10 Mitglieder mit beratender Stimme gem. § 5 Abs. 1 bzw. Abs. 3 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) an. Mit 25 Mitgliedern ist der Ausschuss der zahlenmäßig größte Fachausschuss. Das neue Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften vom 14. Februar 2012, welches am 25.02.2012 in Kraft getreten ist, sieht nunmehr in Artikel 4 eine Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vor. Danach hat künftig auch eine Vertreterin oder ein Vertreter des Integrationsrates oder Integrationsausschusses dem Jugendhilfeausschuss mit beratender Stimme anzugehören.

 

Der Integrationsrat der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.04.2012 beschlossen, Herrn Polat als beratendes Mitglied, als seine persönlichen Stellvertreterinnen Frau Hatzi und Frau Eichhorst in den JHA zu entsenden.

 

Gemäß § 5 Abs. 3 AG-KJHG können durch Satzungsregelung weitere Mitglieder mit beratender Stimme dem Ausschuss angehören. Derzeit sind dies ein Vertreter des Kreisgesundheitsamtes sowie der Vorsitzende des Stadtjugendrings. Eine Teilnahme durch einen Vertreter des Kreisgesundheits-amtes an Sitzungen des JHA ist in den letzten Jahren nicht erfolgt, so dass künftig eine beratende Mitgliedschaft entbehrlich ist.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.06.2012 haben sich alle Fraktionen dafür ausgesprochen, als Mitglied mit beratender Stimme auch die bzw. den Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirats als beratendes Mitglied aufzunehmen. 

 

Die Verwaltung schlägt vor, § 4 Abs. 2 der Satzung für das  Jugendamt der Stadt Meerbusch entsprechend der  Anlage zu ändern.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

 

Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen                                                                                                                                                                                                                                                                                                      

 


Alternativen:

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