Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, die als Anlage
beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Satzung des Jugendamtes der Stadt
Meerbusch zu beschließen.
Sachverhalt:
Der Jugendhilfeausschuss besteht
derzeit aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern, davon 7 Ratsmitgliedern und 8
Mitgliedern, die auf Vorschlag der anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
gewählt werden. Darüber hinaus gehören dem Ausschuss 10 Mitglieder mit
beratender Stimme gem. § 5 Abs. 1 bzw. Abs. 3 des Ersten Gesetzes zur
Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) an. Mit 25 Mitgliedern
ist der Ausschuss der zahlenmäßig größte Fachausschuss. Das neue Gesetz zur
Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in
Nordrhein-Westfalen und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften vom 14.
Februar 2012, welches am 25.02.2012 in Kraft getreten ist, sieht nunmehr in
Artikel 4 eine Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vor. Danach hat künftig auch eine Vertreterin oder ein Vertreter des
Integrationsrates oder Integrationsausschusses dem Jugendhilfeausschuss mit
beratender Stimme anzugehören.
Der Integrationsrat der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.04.2012
beschlossen, Herrn Polat als beratendes Mitglied, als seine persönlichen
Stellvertreterinnen Frau Hatzi und Frau Eichhorst in den JHA zu entsenden.
Gemäß § 5 Abs. 3 AG-KJHG können durch Satzungsregelung weitere
Mitglieder mit beratender Stimme dem Ausschuss angehören. Derzeit sind dies ein
Vertreter des Kreisgesundheitsamtes sowie der Vorsitzende des Stadtjugendrings.
Eine Teilnahme durch einen Vertreter des Kreisgesundheits-amtes an Sitzungen
des JHA ist in den letzten Jahren nicht erfolgt, so dass künftig eine beratende
Mitgliedschaft entbehrlich ist.
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.06.2012 haben sich alle
Fraktionen dafür ausgesprochen, als Mitglied mit beratender Stimme auch die
bzw. den Vorsitzenden des Jugendamtselternbeirats als beratendes Mitglied
aufzunehmen.
Die Verwaltung schlägt vor, § 4 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Meerbusch entsprechend
der Anlage zu ändern.
Finanzielle
Auswirkung:
Sitzungsgeld für die Teilnahme an
Sitzungen
Alternativen:
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