Betreff
1. Bericht zur Finanzsituation 2018 zum 31.03.2018
Vorlage
SFI/0236/2018
Aktenzeichen
08.20.45
Art
Informationsvorlage

Entsprechend des Beschlusses des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 15.03.2012 wird hiermit der 1. Bericht der Verwaltung zur Finanzsituation 2018 vorgelegt. Grundlagen sind die Daten der Haushaltsausführung 2018 mit Stand 31.03.2018. Darüber hinaus enthält der Bericht eine Übersicht über den Stand der Baumaßnahmen zum 31.03.2018.

 

 

2018

veranschlagt

Stand

31.03.2018

Prognose

31.12.2018

1.     Kreisumlage

25.800.000 €

13.629.012 €

26.483.000 €

2.     Gewerbesteuer

28.200.000 €

27.472.745 €

28.200.000 €

3.     Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

39.840.000 €

0 €

39.840.000 €

4.     Personalkosten

38.616.600 €

7.893.792 €

38.616.600 €

5.     Pensionszahlungen an Versorgungskasse

2.881.000 €

2.606.520 €

2.881.000 €

6.     Grundstücksverkaufserlöse

2.572.000 €

456.091 €

2.572.000 €

7.     Baumaßnahmen

17.291.226 €

1.455.295 €

 

8.     Kreditaufnahme

a)     Neuaufnahme

b)     Umschuldungen

 

0 €

0 €

 

0 €

0 €

 

0 €

0 €

9.     Tilgung

a)     Kreditmarkt

b)     Umschuldungen

 

4.839.700 €

0 €

 

701.061 €

0 €

4.839.700 €

0 €

10.   Kredite zur Liquiditätssicherung

 

12.498.746,03 €

8.300.000 €

11.   Sach- und Dienstleistungen

28.410.200 €

4.445.231 €

28.000.000 €

12.   Gesamtvollstreckungsvolumen

 

3.991.000 €

 

 

 

 

 


zu Nr. 1:

Der Haushaltsansatz berücksichtigte die vom Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt  Reduzierung des Umlagesatz für 2018 um 1,5 %, sowie die Mitte Dezember 2017 durch Nachtragssatzung des Landschaftsverbandes beschlossene Senkung der Landschaftsumlage, die zu einer Erstattung in Höhe von 4,9 Mio. € für den Rhein-Kreis-Neuss führte. Für die Stadt Meerbusch beträgt der Anteil rechnerisch rd. 600.000 €.

 

Entgegen den seinerzeitigen Zusagen, Verbesserungen an die Kommunen weiterzugeben, hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 21.03.2018 die Überzahlung der Landschaftsumlage nicht an die Kommunen zu erstatten, sondern eine Rückstellung für die geplante Fusion der Krankenhäuser zu bilden. Trotz früherer Zusicherung und Intervention der 8 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Kreis in einer zusätzlichen Stellungnahme zum Kreishalt vom 27.2.2018 ist der Kreistag mehrheitlich der Empfehlung des Landrates gefolgt.

 

Die Kreisumlage wurde auf 39,0% festgesetzt, bei Berücksichtigung der avisierten Senkung der Landschaftsumlage um 1,5% würde sich ein Umlagesatz von 37.5% ergeben. Hier hat der Kreistag beschlossen,  bei entsprechendem Satzungsbeschluss der Landschaftsversammlung auf die anteilige Erhebung der Kreisumlage zu verzichten.

 

Es bleibt abzuwarten, ob es durch weitere Sparmaßnahmen gelingt, das durch die Nichtweitergabe der Senkung der Landschaftsumlage aus 2017  -  Anteil für Meerbusch rd. 600.000 € - entstehende Defizit in der Haushaltsausführung aufzufangen und damit einen defizitären Haushalt 2018 zu verhindern.

 

 

zu Nr. 2:

Aktuell gehen die ersten Messbescheide für 2016 ein, die positive Entwicklung  lässt auf ein Ergebnis schließen, das dem Planansatz entspricht.

 

 

zu Nr. 3:

Die erste Zahlung erfolgt Ende April. Erst danach sind Aussagen zum Jahresergebnis möglich.

 

 

Zu Nr.4 und Nr.5:

Nach dem aktuellen Stand sind Abweichungen nach oben oder unten nicht erkennbar.

 

 

zu Nr. 6:

Derzeit sind keine Abweichungen absehbar.

 

 

zu Nr. 7:

Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine belastbare Prognose nicht möglich.

 

 

zu Nr. 8a und b:

Für das Haushaltsjahr 2018 besteht keine Kreditermächtigung, so dass eine Neuaufnahme von Krediten nicht erfolgen wird, Umschuldungen sind ebenfalls nicht vorgesehen. Aus dem Haushaltsjahr 2017 steht die Kreditermächtigung in Höhe von 1,84 Mio. € noch zur Verfügung. Ob sie in Anspruch genommen wird, entscheidet sich im Laufe des Jahres 2018.

 

 

zu Nr. 9a und b:

Davon ausgehend, dass in 2018 keine neuen Kredite aufgenommen werden, werden die Tilgungsauszahlungen wie geplant abfließen. Sollte die Kreditermächtigung aus 2017 realisiert werden, verändern sich die Tilgungsauszahlungen entsprechend.

 

 

zu Nr. 11:

Der Wert per 31.3. liegt unter dem durchschnittlichen Volumen der Vergangenheit. Für das Jahresende ist mit einem Bedarf unterhalb des Planansatzes zu rechnen.

 

 

zu Nr. 12:

Im vergangenen Jahr lag das Vollstreckungsvolumen zwischen 3,9 und 4,5 Mio. €, der aktuelle Stand liegt nunmehr im unteren Bereich.

 


 

 

 

 

gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin