Beschlussvorschlag:
1. Der Jugendhilfeausschuss beschließt die vorliegende einrichtungsscharfe Planung für die Versorgung im Kita-Jahr 2018/2019 und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Kindpauschalen zum 15.03.2018 zu beantragen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, zur Realisierung individueller Rechtsansprüche ggf. erforderliche weitere Plätze im Kita-Jahr 2018/2019 durch Übergangslösungen zu schaffen und diese im Rahmen der Endabrechnung nach dem Kinderbildungsgesetz im Nachhinein mit dem Land abzurechnen.
Sachverhalt:
Zum
15.03. eines jeden Jahres melden die Jugendämter, differenziert nach
Betreuungsumfängen und Gruppenstruktur, einrichtungsscharf die Kindpauschalen
für das kommende Kindergartenjahr an. Die Kindpauschalen stellen die Grundlage
für die finanzielle Ausstattung der einzelnen Träger für den Betrieb der
Einrichtungen.
Die örtlichen
Jugendämter sind nach § 19 Abs. 3 KiBiz verpflichtet, zum 15.03. eines Jahres
die Höhe und Anzahl der für das nächste Kindergartenjahr benötigten
Kindpauschalen an das Landesjugendamt zu melden.
Aufgrund
der Planungstiefe und der finanziellen Bedeutung geht die Tagesstättenbedarfsplanung
deutlich über andere Bereiche der Jugendhilfeplanung hinaus, der eine
verbindliche Steuerungsverantwortung für die Kindertagsbetreuung zukommt. Über
die Jugendhilfeplanung entscheidet gem.
§ 71 Abs. 2 SBG VIII der Jugendhilfeausschuss.
Seit
Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 gilt der Rechtsanspruch auf einen
Betreuungsplatz auch für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr und unter
bestimmten Voraussetzungen auch für Kinder im Alter von unter einem Jahr.
Anders als bei Kindern über 3 Jahren kann der Anspruch durch Bereitstellung
eines Platzes in einer Kita oder in der Kindertagespflege realisiert
werden.
In
einer Veröffentlichung von Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW)
im Februar 2018 wird die Betreuungsquote wie folgt dargestellt:
2016 |
2017 |
|||
|
unter
3 J. |
über
3 J. |
unter
3 J. |
über
3 J. |
NRW |
25,70% |
92,30% |
26,30% |
92,10% |
Reg.-Bez. Düsseldorf |
24,40% |
91,80% |
24,90% |
90,90% |
Rhein-Kreis Neuss |
26,90% |
93,70% |
28,90% |
95,00% |
Meerbusch
weist auf dem Einwohnermeldestand vom 01.02.18 folgende Betreuungsquote auf:
Meerbusch |
|
2018 |
|
unter 3 J. |
Über 3 J. |
41,5%* |
90,3%* |
Während
bis 2013 die Bevölkerungszahlen in den Altersgruppen unter 6 Jahren eher
rückläufig waren, wird in NRW seit 2013 ein Bevölkerungszuwachs der Kleinsten
beobachtet.
Dies
ist auch in Meerbusch zu beobachten. Anhand der Einwohnermeldedaten seit
Oktober 2015 zeigt sich der rasante Anstieg der nicht schulpflichtigen Kinder:
*zum Stichtag 01.11.
Zurückzuführen ist
der Anstieg insbesondere auf die Zunahme der Zuzüge nach Meerbusch. Die Anzahl
der Geburten ist ebenfalls nicht rückläufig. Der sich daraus ergebende
zunehmende Betreuungsbedarf trifft auf ein ohnehin nur knapp ausreichendes
Angebot.
1.
Stand der Maßnahmen
zum U 3-Ausbau
1.1
Kindertagesstätten
Nach
Inbetriebnahme aller Neu- und Ersatzbauten der letzten
Jahre sowie der
Erweiterung der Kita „Nepomuk“
werden im Kita-Jahr
2018/2019 insgesamt 410 U3-Plätze
in
Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen.
1.2
Tagespflege
Der Masterplan U
3-Ausbau sieht als Planungsziel 200
Plätze
vor,
zu Beginn des Umsetzungsprozesses
wurden
47 Plätze vorgehalten.
Verfügbar sind
aktuell rund 216 Plätze.
Anmerkung:
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Tagespflegeplätze ist naturgemäß
schwankend, da immer wieder Tagespflegepersonen die Tätigkeit aufgeben und
dafür neue Personen mit der Tätigkeit als Tagespflegeperson beginnen.
Auch
wenn die Anzahl der Betreuungsplätze für unter Dreijährige in den letzten
Jahren stetig gesteigert werden konnte, muss, um der steigenden Nachfrage nach
Betreuungsplätzen entsprechen zu können, ein weiterer Ausbau des
Tagespflegeangebotes betrieben werden, auch über die Akquise weiterer
Tagespflegepersonen. Zum Februar 2018 konnte eine weitere Großtagespflegestelle
mit 8 Plätzen im Ortsteil Büderich
neu eröffnet werden. Voraussichtlich zwei Tagespflegestellen mit je 5 Plätzen
werden in Kürze den Betrieb aufnehmen, sowie eine Tagesmutter ihr Platzangebot
von 3 auf 5 Plätze für Meerbuscher Kinder erweitern. Das Platzangebot im
Bereich der Kindertagespflege wird so um 20 Plätze ausgeweitet. Leider sind
auch einige Plätze weggefallen, da Tagespflegepersonen die Tätigkeit aufgegeben
haben.
Zielplanung
2018/2019: 236 Plätze
Platzangebot
1.1. und 1.2 insgesamt 646
Plätze
Angebotsquote
Bezogen auf 1.487
Kinder (alle U3-Kinder) rd.
41,5 % *
Bezogen auf 991 Kinder (U3-Kinder ab dem vollendeten 1.
Lj ) rd. 62,2 %
* Grundlage
ist die Auswertung aus dem EWO-Meldebestand vom 01.02.2018 – die Anzahl der 0
bis einjährigen Kinder basiert auf der Durchschnittsberechnung der letzten
beiden Jahre.
2.
„Kita-Navigator“
Die
Vormerkung und die Platzvergabe in den Kindertageseinrichtungen erfolgt für das
kommende Kindergartenjahr 2018/2019 bereits zum sechsten Mal über das
Vormerksystem „Kita-Navigator“. Inzwischen ist dieses System bei Eltern und
Kita-Leitungen sehr gut akzeptiert, so dass sowohl die Vormerkung der Kinder
seitens der Eltern, als auch die Platzvergabe seitens der Kitas vollständig
über das System abgewickelt wurde und noch wird. Zugangsbeschränkungen ggf. für
Flüchtlinge wird durch unterstützende Hilfen begegnet.
Insgesamt
wurden bis zum 13.02.2018 1.205 Kinder in der Datenbank erfasst, davon 830
U3-Kinder und 375 Ü3-Kinder. Hierin enthalten sind auch die Vormerkungen für
spätere Kita-Jahre. 1.037 Kinder sind für eine Aufnahme in 2018 (oder früher)
vorgemerkt, 145 für eine Aufnahme im Jahr 2019 und 23 für das Jahr 2020.
Relevante
Anmeldungen zum Kita-Jahr 2018/19 für Kindertagesstätten:
Ø 329 Ü3-Kinder sind im Kita-Navigator
vorgemerkt zur Aufnahme im Jahr 2018.
Insgesamt
wurden in den Kitas zum neuen Kindergartenjahr bereits 167 Betreuungsverträge
für Ü3-Kinder geschlossen (Stand: 13.02.2018).
Ø 708 U3-Kinder sind im Kita-Navigator
vorgemerkt zur Aufnahme im Jahr 2018.
Insgesamt
wurden in den Kitas zum neuen Kindergartenjahr bereits 251 Betreuungsverträge
für U3-Kinder geschlossen (Stand: 13.02.2018).
Unter
den 1.037 Kindern, die für einen Betreuungsplatz mit Aufnahme im Jahr 2018 in
einer Kindertagesstätte angemeldet sind, befinden sich 224 Kinder lt. Angaben
im Kita-Navigator bereits in einer Betreuung bei Tagespflegepersonen oder in
einer Kita.
Von
den 224 Kindern besuchen 71 Kinder bereits eine Kita und 153 Kinder werden in
der Kindertagespflege betreut. Bei einem Wechsel des Platzes würden sie
folglich einen Platz in der Kindertagespflege bzw. einer Kita frei machen, so
dass sich die Zahl der relevanten Vormerkungen auf 813 reduziert. Leider ist in
der statistischen Auswertung der „reinen Wechselwünsche“ keine Unterscheidung
zwischen U3-Kindern und Ü3-Kindern möglich und es ist auch nicht erkennbar, ob
die Familien einen Platz in Meerbusch oder in einer anderen Stadt belegen.
Von
den Kindern, die im laufenden Jahr die Kitas besuchen, werden im nächsten Jahr
1277 Ü3-Kinder und 113 U3-Kinder in den Einrichtungen verbleiben.
Es
verbleibt ein Anteil angemeldeter Bedarfe, der nach derzeitiger Einschätzung
nicht vollständig gedeckt werden kann, deren Inanspruchnahme allerdings auch
nicht in allen Fällen zu erwarten ist. Grundsätzlich gibt es eine Tendenz der
Eltern, für ihre Kinder bereits einen U3-Platz in der „Wunsch-Kita“ in Anspruch
nehmen zu wollen, um dort dann auch ganz sicher bis zum Schulbeginn verbleiben
zu können. Da die U3-Plätze in den Kitas nur begrenzt zur Verfügung stehen,
können nicht alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden. Einige Eltern stellen
dann die Betreuung ihrer Kinder zunächst weiterhin selber sicher und machen
ihren Betreuungsbedarf erst wieder zum folgenden Kita-Jahr geltend.
3.
Platzangebot Kindertagesstätten
Vorweg wird zusammenfassend festgestellt, dass die Verwaltung davon
ausgeht, dass allein mit dem nun vorliegenden Platzangebot im Rahmen der
diesjährigen Planung nicht alle im Kita-Jahr vorgemerkten Ü3-Kinder mit einem Betreuungsplatz versorgt werden können und dies
trotz der eingeplanten zusätzlichen 2 Gruppen als Dependance im alten
Sonnengarten, sowie mindestens einem Platz Überbelegung in allen Meerbuscher
Kita-Gruppen.
Die Entwicklung im Ortsteil Büderich zeigt bereits in den
Kita-Jahren 2016/17 und 2017/18, dass durch das wachsende Neubaugebiet im
Böhler-Areal sowie einem steten Generationenwechsel im Altbestand vermehrt
Zuzüge von Familien mit Kindern im Alter von 0 – 6 Jahren zu verzeichnen sind
und hier Betreuungsbedarfe entstehen, die nicht mehr innerhalb des Ortsteils
abgedeckt werden können und die eine weitere Zunahme des hereinwachsenden
Jahrgangs erwarten lassen. Die zum Beginn des neuen Kindergartenjahres
2018/2019 zur Verfügung stehenden Ü3-Plätze in Büderich sind bereits jetzt
nahezu alle vergeben, so dass eine Erweiterung des Platzangebotes in diesem
Ortsteil in jedem Fall einzuplanen ist.
Die Versorgungsquote im Ortsteil Büderich bleibt im Vergleich zum
Kita-Jahr 2017/18 auch im kommenden Kita-Jahr bei ca. 91% und ist zu
verbessern. Auch in den Ortsteilen Osterath und Lank-Latum wird sich der
Versorgungsgrad insgesamt noch verschlechtern und es können nach derzeitigem
Stand voraussichtlich nicht alle Ü3-Kinder mit einem Betreuungsplatz versorgt
werden.
Bezüglich der Versorgung im U3-Bereich
wurde bereits in der Ausschussvorlage zur Bedarfsplanung im letzten Jahr
dargestellt, dass eine Ausweitung des flächendeckenden U3-Platzangebotes im Bereich der Kindertageseinrichtungen möglich
wäre, wenn die im Bestand vorhandenen U3 tauglichen Gruppen auch als solche
betrieben werden könnten. Im Rahmen des U3-Ausbaus wurden alle neu errichteten
Einrichtungen baulich so gestaltet, dass dort in allen Gruppenbereichen unter
dreijährige Kinder betreut werden könnten. Diese Kapazitäten sind infolge des
weiterhin hohen bzw. steigenden Bedarfes an Plätzen für Ü3-Kinder nicht
ausgeschöpft.
Unter Berücksichtigung der beiden Neubauten "Sonnengarten"
und "Wienenweg" sind insgesamt im Kita-Jahr 2018/2019 noch 13
Gruppen, die U3-tauglich sind, ausschließlich mit Ü3-Kindern besetzt. Bei
Umwandlung einer Gruppe der GF III (20-25 Kinder Ü3) beispielsweise in eine
Gruppe der GF I (20 Kinder, davon 4 - 6 Zweijährige) gehen bis zu 9 - 11
Ü3-Plätze auf einmal verloren, bei Umwandlung in eine Gruppenform II (10
U3-Pl.) sogar alle 20-25 Ü3-Plätze. Würde man im Durchschnitt mit einem Wegfall
von 10 Ü3-Plätzen pro umgewandelter Gruppe rechnen, könnten ca. 65 zusätzliche
U3 Plätze (für Zweijährige in GF I) im Stadtgebiet geschaffen werden. Allerdings
wären dann ebenfalls 130 Ü3 Plätze zusätzlich zu schaffen. Um zu einer besseren
Abdeckung der Bedarfe an U2-Plätzen zu kommen, könnte man von den 13 Gruppen
z.B. 5 in Gruppen der GF II umwandeln und 8 in Gruppen der GF I. Dies würde 50
Plätze U2 und 40 Plätze für Zweijährige schaffen, was jedoch einen Verlust von
rd. 190 Ü3-Plätzen (5 x 22 Plätze im Durchschnitt und 8 x 10 Plätze im
Durchschnitt) nach sich ziehen würde, die ebenfalls an anderer Stelle neu zu
schaffen wären.
Mittelfristig wird eine verlässliche flächendeckende und damit dem
Grundsatz „kurze Beine - kurze Wege“ folgende Bedarfsdeckung nur gelingen, wenn
neben der Deckung grundsätzlich neuer Bedarfe durch Baugebiete und Zuzüge die
Schaffung weiterer U3 Plätze im Bestand ermöglicht wird.
Darüber hinaus gilt es, weitere Tagespflegepersonen für die
Tätigkeit zu gewinnen und ggf. noch weitere Großtagespflegestellen zu
installieren, da diese in der Regel von den Eltern bevorzugt werden. Im
Alterssegment der Zweijährigen ist die Bedarfsabdeckung schon recht gut, aber
im Bereich der unter Zweijährigen besteht ein zusätzlicher Bedarf an
Betreuungsplätzen, da zunehmend häufiger Eltern den Betreuungsanspruch für ihre
einjährigen Kinder tatsächlich realisieren wollen. Durch das Urteil des Bundesgerichtshofes
III ZR 278/15 und 302/15 vom 20. Oktober 2016 wurden die Eltern hinsichtlich
der Durchsetzbarkeit des Anspruches gestärkt, da sie ggf. Anspruch auf die
Zahlung eines Verdienstausfalles haben, sofern die Kommune in ihrer
Jugendhilfeplanung nicht die tatsächlichen Bedarfe ausweist und daher nicht in
der Lage ist, die erforderliche Anzahl an Betreuungsplätzen vorzuhalten.
Letztlich muss die hiesige Planung daran ausgerichtet werden, die
Betreuungsbedarfe sowohl im Ü3-Bereich als auch im U3-Bereich in jedem Fall
sicherzustellen. Zwischenzeitlich zeigt sich, dass sogar eine zunehmende
Versorgungsquote für Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren erforderlich ist und
seitens der Eltern auch eingefordert wird. Vor einigen Jahren noch hat die rege
Inanspruchnahme des privat-gewerblichen Betreuungsangebotes in Büderich dafür
gesorgt, dass das Jugendamt mit einer Versorgungsquote von rd. 90 % alle
angemeldeten Betreuungsbedarfe decken konnte. In den Jahren 2015 und 2016 haben
jeweils zum Ende des Kita-Jahres zwei privat-gewerbliche Einrichtungen den
Betrieb aufgegeben, da zunehmend gesetzlich geförderte Betreuungsangebote in
Anspruch genommen werden. Die Schließungen haben - ausgehend von der jeweils letzten geltenden
Betriebserlaubnis der Einrichtungen - insgesamt einen Verlust von rd. 50
Plätzen ausgemacht. Tatsächlich gibt es im Stadtgebiet jetzt noch drei
privat-gewerbliche Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 8 Gruppen, davon 5 im
Ortsteil Büderich (mit rd. 80 Ü3-Plätzen und 20 U3-Plätzen lt. Betriebserlaubnis)
und 3 im Ortsteil Osterath (40 Plätze, davon 14 Ü3 und 26 U3). Die dort
betreuten Kinder sind dabei nicht ausschließlich in Meerbusch lebende Kinder.
Da den Planzahlen aus dem ISEK die Versorgungsquoten zugrunde
liegen, die in der Vergangenheit geeignet waren, eine bedarfsgerechte
Versorgungsquote sicherzustellen, führt sowohl die geringere Inanspruchnahme
privater Betreuungslösungen, wie ein geringeres privates Angebot zu höheren
Mindestversorgungsquoten. Diese planerische Größe spielt in anderen Kommunen
keine Rolle, stellt in Meerbusch aber eine zusätzliche Herausforderung dar.
Erst eine Planung zu einem bedarfsgerechtem Platzangebot für alle Ü3
Kinder ohne nennenswerte Überbelegungen schafft die erforderlichen Spielräume,
um künftig auch gewisse Spitzen bei der Inanspruchnahme in der vorhandenen
Infrastruktur auffangen zu können.
Im Bereich der unter Dreijährigen ist es bislang nahezu immer
gelungen, die geltend gemachten Bedarfe zu decken, teilweise jedoch nur mit
Hilfe von Ausnahmegenehmigungen bzgl. zulässiger Überbelegungen in den Kitas
oder durch kurzfristige Schaffung von Plätzen in der Kindertagespflege. Es ist
jedoch inzwischen eine deutliche Tendenz zu erkennen, dass der Rechtsanspruch
auf einen Betreuungsplatz ab dem vollendeten ersten Lebensjahr eines Kindes
auch für den beruflichen (Wieder-) Einstieg eines Elternteils eingefordert
wird, bzw. dass die Bereitschaft der Eltern, eine zweijährige Elternzeit
einzuplanen, deutlich abnimmt.
Seit Einführung des Kita-Navigators ist es möglich, zumindest
„objektiv“ den von den Eltern angemeldeten Bedarf zu erfassen. Ob dieser
angemeldete Bedarf zum beantragten Zeitpunkt auch tatsächlich realisiert wird,
ist nicht planbar. Häufig werden Kinder sehr frühzeitig für eine Betreuung
angemeldet, weil die Mütter zunächst ein Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen und
sich dann vorstellen, in den Beruf zurückzukehren. Im Verlauf dieses ersten
Jahres entscheiden sich einige Eltern – aus verschiedenen Gründen – noch einmal
anders und nehmen ggf. angebotene Plätze gar nicht an.
Durch die Neueröffnung von zwei Großtagespflegestellen im letzten
Jahr sowie einer Großtagespflegestelle in 2018 im Ortsteil Büderich konnten die
aktuell geltend gemachten Betreuungsbedarfe noch gedeckt werden. Gleichwohl ist
schon für die Zeit ab April/Mai 2018 derzeit noch nicht sichergestellt, dass
ausreichend Betreuungsplätze für unter Dreijährige zur Verfügung stehen.
Eine künftige Planung des erforderlichen Mindestplatzangebotes
bleibt daher auch im U3 Bereich insgesamt schwierig und sollte sich daher an
einem guten Versorgungsgrad orientieren, der eine gewisse Flexibilität
hinsichtlich steigender Bedarfe bietet.
Erschwerend hinzu kommt die derzeit noch sehr unklare
Bedarfssituation im Hinblick auf ankommende Kinder mit Fluchthintergrund, für die ebenfalls Betreuungsplätze in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege einzuplanen sind. Die in der
Vergangenheit erstellten Zuweisungsprognosen sind letztlich nicht eingetreten.
Da die hier ankommenden Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten dem
Thema „Fremdbetreuung“ ihrer Kinder sehr häufig kritisch gegenüber stehen, ist
nicht damit zu rechnen, dass zumindest aus dem Alterssegment der unter
Dreijährigen eine nennenswerte Anzahl Kinder mit Betreuungsplätzen versorgt
werden müssen.
Anders wird es jedoch im Bereich der über Dreijährigen aussehen.
Hier ist es wichtig, dass die Kinder frühzeitig die Möglichkeit zum
Spracherwerb erhalten und somit auch gut auf die Schule vorbereitet werden
können. Möglicherweise werden trotzdem nicht alle Eltern mit Fluchthintergrund
die Möglichkeit nutzen, ihre Kinder in eine Kindertageseinrichtung zu bringen,
es sollte aber ein ausreichendes Platzangebot zur Verfügung stehen. Zudem
werden zunehmend Eltern mit guter Bleibeperspektive oder bereits erfolgter
Anerkennung in Förderprogramme zum Erwerb der deutschen Sprache vermittelt bzw.
werden auch verpflichtet, an diesen Maßnahmen teilzunehmen, damit sie möglichst
bald dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. In diesen Fällen ist es bereits für
die Dauer der Sprachkurse erforderlich, eine Kinderbetreuung zu gewährleisten.
Hierauf wurde seitens des Jugendamtes bereits reagiert, indem mit dem Verein
„Meerbusch hilft e. V.“ mittlerweile zwei Brückenprojekte mit Fördermitteln des
Landes realisiert wurden. Hier werden regelmäßig bis zu 2 x 10 Kinder im Alter
von 3 – 6 Jahren von Fachkräften an 5 Tagen pro Woche mit je 3 Stunden betreut
und gefördert. Die Finanzierung des Landes ist noch für 2018 sichergestellt.
In Ermangelung benötigter Plätze in einer neuen Einrichtung müssen
verwaltungsseitig alle Möglichkeiten in den Bestandseinrichtungen ausgeschöpft
werden bzw. weiterhin mit Übergangslösungen gearbeitet werden.
Im Kindergartenjahr 2016/2017 wurde in dem Kita Gebäude des „alten
Sonnengartens“ eine Dependance der städtischen Kita „Lummerland“ installiert.
Die Konzeption der Einrichtung wurde so angepasst, dass jedoch nicht die
zusätzlich aufzunehmenden Kinder als neue Gruppe die Dependance besuchen,
sondern die Vorschulkinder aus den Gruppen der bisherigen Kita „Lummerland“.
Diese gehen zusammengefasst täglich gemeinsam hinüber in die Dependance
„Neu-Lummerland“ und werden dort in den sehr großzügigen Räumlichkeiten betreut
und auf die Schule vorbereitet. Zum Kindergartenjahr 2017/2018 wurde im
gleichen Gebäude eine zweite Gruppe in Betrieb genommen. Diese wird geführt von
der Kinderzentren Kunterbunt gGmbH, deren Vertreter bereits im letzten
Kita-Jahr ihre Bereitschaft signalisiert hatten, den zum Januar 2014 in Betrieb genommenen fünfgruppigen Neubau
der Kita „NePoMuk“ um eine sechste Gruppe baulich zu erweitern. Die bereits in
Betrieb befindliche Dependance im „alten Sonnengarten“ wird nach Fertigstellung
des Anbaus in das Kita-Gebäude umziehen, so dass die Einrichtung dauerhaft
sechsgruppig betrieben werden kann.
Der Bauantrag für die Erweiterung des Gebäudes wurde bereits Ende
letzten Jahres gestellt, mit einer Baugenehmigung ist daher zeitnah zu rechnen.
Die Bauzeit beträgt voraussichtlich ca. 4 Monate, da der Anbau in einer
Holzständerbauweise erfolgen wird. Zum Beginn des neuen Kita-Jahres im August
2018 sollte der Anbau vollendet sein, so dass die Kinder aus der Dependance in
die Stamm-Kita umziehen können.
Mit dem Eigentümer des ehemaligen „Sonnengartens“ (GWH) besteht
derzeit ein Mietvertrag bis zum 30.09.2018. Aktuell steht die Stadt Meerbusch
mit der GWH in Verhandlung, eine Verlängerung des Mietvertrages für die Dauer
von weiteren zwei Jahren zu erreichen. In diesem Fall würde die Stadt Meerbusch
in eigener Trägerschaft eine zweite Gruppe im Gebäude des „alten Sonnengartens“
im Rahmen der Dependance der Kita „Lummerland“ betreiben. Somit stehen weitere
22 – 23 Ü3-Plätze zur Verfügung, die für den Ortsteil Büderich zu einer
kurzfristigen Entlastung führen. Die Plätze in der Dependance sind elementar
für die Versorgung und werden erst durch eine neue Einrichtung verzichtbar.
Im Rahmen einer Trägerkonferenz Mitte Januar 2018 wurde mit allen
Trägern besprochen, dass eine Überbelegung (sofern nicht ohnehin schon
eingeplant) von mindestens einem Kind pro Gruppe erwartet werden muss, um die
Stadt bei der Verpflichtung zur Sicherstellung des Rechtsanspruches zu
unterstützen. Allerdings geht hiermit die Erwartung der Träger einher, dass
dieser Zustand schnellst- möglich durch erforderliche Neubauten abgelöst werden
muss. Bei der nun vorliegenden Planung sind daher verbindlich zusätzliche
Überbelegungen eingeplant, sowie die Plätze der zweiten städtischen
Dependance-Gruppe.
Bei Berücksichtigung dieser Maßnahmen kommen wir zu einem
Platzangebot von 576 Ü3-Plätzen in Büderich, was
gegenüber dem Vorjahr einem Zuwachs von 39 Plätzen entspricht. Von der
Gesamtzahl der Plätze bleiben jedoch rd. 460 im nächsten Jahr belegt durch
Kinder, die derzeit schon die Einrichtungen besuchen. Demgegenüber steht die
Vormerkung von 147 über dreijährigen Kindern aus dem Ortsteil Büderich, sowie
42 Kinder, die derzeit noch keine Meerbuscher Meldeadresse haben, so dass eine
Zuordnung zu einem bestimmten Ortsteil nicht erfolgt. Zieht man die belegt
bleibenden Plätze von den insgesamt zur Verfügung stehenden Ü3-Plätzen ab,
könnten in Büderich rd. 120 Kinder neu aufgenommen werden. Demgegenüber stehen
jedoch 147 vorgemerkte Büdericher Kinder sowie ein Anteil von weiteren Kindern,
die noch zuziehen werden.
Es ist insgesamt unerlässlich, die Planungen für einen Neubau im
Ortsteil Büderich mit Hochdruck voranzutreiben. Auch die aktuelle
ISEK/Wohnbaulandentwicklung weist in allen Varianten diesen unmittelbaren zusätzlichen
Platzbedarf für Büderich aus. Im lfd. Haushalt sind entsprechende
Planungsmittel berücksichtigt. Verwaltungsseitige Prüfungen zeigen lediglich
ein Grundstück an der Herrmann-Unger-Allee als sofort verfügbar und geeignet.
Für das Grundstück wurde eine erste vorsichtige Planung für eine 4-gruppige
Einrichtung erstellt. Diese Planung war auch Grundlage für die zum 10.01.2018
beim Land zu beantragenden investiven Fördermittel aus dem Bundesprogramm
„Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“. Da hier eine U3 und Ü3 Förderung
möglich ist, wurden für insgesamt 40 Plätze je 27.000 € beantragt. Die für
Meerbusch beim Land noch reservierten Fördermittel betragen rd. 490.000 €.
Darüber hinaus gehende Gelder müssten aus nicht verbrauchten Kontingenten
anderer Kommunen bewilligt werden.
Da die Inanspruchnahme der Investitionsmittel sich nachteilig auf
die Refinanzierung einer ggf. anfallenden Miete auswirkt, finden derzeit noch
Variantenprüfungen statt, ob bzw. in welchem Umfang die Fördermittel
tatsächlich abgerufen werden.
Auch wenn der Standort Hallenbadwiese zwar zentral im Ortsteil liegt
und damit aus ganz Büderich gut erreichbar ist, wäre eine Lage im Bereich der
Böhlerstraße wünschenswert gewesen. Tatsächlich muss aber die schnellstmögliche Realisierung im Vordergrund stehen.
Es gibt zwar Verhandlungen zwischen der Stadt Meerbusch und dem
Eigentümer der noch unbebauten Fläche auf dem Böhler-Erweiterungsgelände bzgl.
der Veräußerung eines für den Bau einer Kindertageseinrichtung geeigneten
Grundstücks an die Stadt, jedoch stellen diese bisher keine befriedigende
Planungsbasis dar.
4. Das Platzangebot im
Einzelnen
Im Hinblick auf die Finanzierungssicherheit haben die Einrichtungen der konfessionellen und freien Träger bereits frühzeitig die zum 01.08.2018 regulär verfügbaren Plätze verbindlich vergeben. Die Sicherstellung der Unterbringung von Kindern des hereinwachsenden Jahrgangs im Rahmen der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für dreijährige Kinder, wird im Wesentlichen durch die städtischen Kindertageseinrichtungen abgedeckt.
Sollten im Rahmen der seit 15.01.2018 laufenden Platzvergabe in einzelnen Einrichtungen freie Plätze übrig bleiben, die von den Trägern der Einrichtungen nicht aus der eigenen Warteliste vergeben werden können, werden die Träger diese freien Plätze dem Jugendamt melden. Dies ist seit Jahren gängige Praxis. Voraussichtlich in der ersten März-Woche wird die zentrale Platzabsage an die Eltern aller vorgemerkten Kinder, für die bis zu diesem Zeitpunkt noch kein Vertrag geschlossen war, über den Kita-Navigator versandt. Hierin werden die Eltern aufgefordert, sich bei einem ungedeckten Betreuungsbedarf - nach Möglichkeit per Mail - beim Jugendamt zu melden. Dort werden die Meldungen der Eltern entgegen genommen und es wird dann versucht, die noch freien Plätze möglichst bedarfsgerecht an die noch auf einen Betreuungsplatz wartenden Eltern zu vermitteln. Derzeit warten für eine Aufnahme bis 12/2018 noch 162 Ü3-Kinder und 457 U3-Kinder auf eine Zusage für einen Betreuungsplatz.
In
den Ortsteilen ergeben sich folgende Belegungsmöglichkeiten:
Siehe Anlage (Seiten 1 – 4)
Hinweis: Das dargestellte Platzangebot für das nächste Kindergartenjahr enthält bereits die in der Trägerkonferenz mit den Trägern vereinbarten Überbelegungen von einem Kind pro Gruppe, für die ebenfalls die jeweiligen Kindpauschalen zum 15.03. mit beantragt werden sollen.
Ein Teil der Überbelegungen resultiert bereits daraus, dass die Träger immer wieder mindestens die geförderten U3-Plätze neu belegen müssen und gerne auch die Geschwisterkinder im Ü3-Bereich mit Plätzen in ihren Einrichtungen versorgen möchten. Die eingeplanten Überbelegungen haben also auch organisatorische Gründe. Das Platzangebot wurde jedoch darüber hinaus mit mindestens einer Überbelegung pro Gruppe (sofern möglich) geplant.
Im Rahmen der inklusiven Betreuung, auch von Kindern mit Behinderungen in den Regeleinrichtungen, reduziert sich die Möglichkeit der Überbelegung einzelner Gruppen, da in Gruppen, in denen ein Kind mit Behinderung betreut wird, jeweils ein Platz unbesetzt bleiben muss (Reduzierung der Gruppenstärke). Demgegenüber steht die Finanzierung der höheren Kindpauschale zum Ausgleich des frei bleibenden Platzes sowie eine vom LVR finanzierte Pauschale i. H. v. 5.000 € jährlich.
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass derzeit alle Kinder mit Behinderungen, die ihren Betreuungsanspruch geltend machen, mit entsprechenden Betreuungsplätzen versorgt werden können. Zu Beginn des kommenden Kita-Jahres werden voraussichtlich 21 Kinder mit Behinderung in den Kitas betreut. Die Plätze werden zum Teil in dem Modell der „Integrativen Gruppe“ (15 Kinder, davon 10 Kinder ohne und 5 Kinder mit Behinderung) und zum Teil im Rahmen von Einzelinklusion angeboten. Bei der Inanspruchnahme von Betreuungsplätzen für Kinder mit Behinderungen oder für Kinder, die von einer Behinderung bedroht sind, zeichnet sich in den letzten Jahren eine deutliche Tendenz zur Einzelinklusion ab, d.h., die Kinder werden in allen Kindertageseinrichtungen einzeln oder zu zweit in bestehende Gruppen integriert. Der Träger erhält eine zusätzliche Förderung über die Kindpauschalen zur Refinanzierung der vorgeschriebenen Platzreduzierung bei Aufnahme eines Kindes mit Behinderung. Des Weiteren erhält der Träger jährlich 5.000 € zusätzlich zur Kindpauschale zur Refinanzierung einer Aufstockung der Fachkraftstunden um wöchentlich 3,9 Stunden.
Gesamtstädtisch
ergibt sich folgendes Platzangebot in Kindertageseinrichtungen ab 01.08.2018:
Siehe Anlage
(Seite 5)
Zum Vergleich:
Gesamtzahlen 2009/2010, 2010/2011, 2011/2012, 2012/2013, 2013/2014, 2014/2015, 2015/2016,2016/2017 und 2017/2018 (ohne Aufteilung auf Ortsteile)
|
Gruppe I - Kinder von 2 Jahren bis Einschulung, davon 4-6 Zweijährige |
Gruppe II – Kinder unter 3 Jahren |
Gruppe III – Kinder 3 Jahre und älter |
||||||
|
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
Gesamt 2009/2010 1.621 Plätze |
65 |
153 |
234 |
0 |
0 |
47 |
91 |
630 |
401 |
Gesamt 2010/2011 1.515 Plätze |
47 |
103 |
248 |
0 |
0 |
48 |
86 |
588 |
395 |
Gesamt 2011/2012 1.586 Plätze |
46 |
174 |
274 |
0 |
0 |
47 |
88 |
517 |
440 |
Gesamt 2012/2013 1.617 Plätze |
40 |
250 |
374 |
0 |
4 |
49 |
101 |
412 |
387 |
Gesamt 2013/2014 1.758 Plätze |
48 |
308 |
467 |
2 |
27 |
75 |
81 |
375 |
375 |
Gesamt 2014/2015 1.822 Plätze |
47 |
341 |
484 |
2 |
27 |
100 |
67 |
336 |
418 |
Gesamt
2015/2016 1.782 Plätze |
43 |
351 |
463 |
1 |
34 |
101 |
51 |
315 |
423 |
Gesamt
2016/2017 1.789,34 Plätze |
39 |
361,67 |
504,67 |
1 |
36 |
97 |
45 |
286 |
419 |
Gesamt
2017/2018 1.863 Plätze |
39 |
386 |
526 |
1 |
40 |
106 |
45 |
285 |
435 |
Losgelöst von den einzelnen Gruppenformen ergibt sich für das Stadtgebiet Meerbusch für das KG-Jahr 2018/2019 nun folgende Verteilung der Plätze auf die einzelnen Betreuungszeiten:
Ortsteil |
Gesamtzahl der Plätze |
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
davon U3 Plätze |
davon |
Büderich |
706 |
18 |
278 |
410 |
130 |
9 |
Osterath |
437 |
36 |
166 |
235 |
90 |
4 |
Lank-Latum
/ Nierst |
435 |
23 |
181 |
231 |
103 |
6 |
Strümp |
278 |
6 |
102 |
170 |
63 |
1 |
Bösinghoven |
75 |
0 |
9 |
66 |
24 |
1 |
Gesamt: |
1931 |
83 |
736 |
1112 |
410 |
21 |
Zum Vergleich sind der nachfolgenden Tabelle die Platzzahlen der letzten beiden „KiBiz-Kindergartenjahre“ zu entnehmen.
Ortsteil |
Plätze gesamt |
davon U3-Plätze |
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
||||||
2016/ |
2017/ |
2016/ |
2017/ |
2016/ |
2017/ |
2016/ |
2017/ |
2016/ |
2017/ |
||
Büderich |
629 |
666 |
128 |
129 |
25 |
21 |
218 |
259 |
386 |
386 |
|
Osterath |
404,34 |
428 |
78,34 |
86 |
37 |
35 |
164,67 |
170 |
202,67 |
223 |
|
Lank-Latum, |
423 |
421 |
101 |
102 |
19 |
21 |
192 |
174 |
212 |
226 |
|
Strümp |
257 |
272 |
50 |
62 |
3 |
7 |
91 |
96 |
163 |
169 |
|
Bösinghoven |
76 |
76 |
22 |
22 |
1 |
1 |
16 |
12 |
59 |
63 |
|
Gesamt: |
1.789 |
1.863 |
379 |
401 |
85 |
85 |
682 |
711 |
1.023 |
1.067 |
Gegenüber dem laufenden Kindergartenjahr 2017/2018 mit 1.863 Plätzen erhöht sich die Gesamtzahl der Plätze im kommenden Kindergartenjahr infolge der zusätzlichen Gruppe in Büderich sowie der zusätzlich eingeplanten Überbelegungen um 68 auf 1.931 Plätze. Von den anzumeldenden 1.931 Kindpauschalen entfallen 1.521 Pauschalen auf Kinder im Alter von über drei Jahren und 410 Pauschalen für Kinder unter drei Jahren.
Im Hinblick auf die Betreuung der U3-Kinder ergibt sich für das KG-Jahr 2018/2019 folgende Übersicht:
Ortsteil |
Gruppe I - |
Gruppe II - |
Gesamt: |
davon |
||||
25
Std. |
35
Std. |
45
Std. |
25
Std. |
35
Std. |
45
Std. |
|||
Büderich |
6 |
35 |
41 |
0 |
16 |
32 |
130 |
0 |
Osterath |
7 |
26 |
33 |
0 |
13 |
11 |
90 |
0 |
Lank-Latum
/ Nierst |
2 |
32 |
33 |
0 |
16 |
20 |
103 |
0 |
Strümp |
0 |
10 |
17 |
0 |
9 |
27 |
63 |
1 |
Bösinghoven |
0 |
0 |
12 |
0 |
0 |
12 |
24 |
0 |
Gesamt: |
15 |
103 |
136 |
0 |
54 |
102 |
410 |
1 |
Zum Vergleich ist die Anzahl der U3-Plätze der KG-Jahre 2016/2017 und 2017/2018 sowie deren Verteilung im Stadtgebiet und auf die zur Verfügung stehenden Betreuungsumfänge in der folgenden Tabelle dargestellt:
2016/2017 |
2017/2018 |
||||||||||||||
Ortsteil |
Gruppe I - |
Gruppe II - |
Gesamt: |
Ortsteil |
Gruppe I - |
Gruppe II - |
Gesamt: |
||||||||
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
25 Std. |
35 Std. |
45 Std. |
||||
Büderich |
5 |
28 |
47 |
1 |
8 |
39 |
128 |
Büderich |
7 |
37 |
36 |
0 |
15 |
34 |
129 |
Osterath |
9 |
23 |
29 |
0 |
7 |
11 |
78 |
Osterath |
8 |
28 |
32 |
0 |
7 |
11 |
86 |
Lank-Latum / Nierst |
1 |
35 |
29 |
0 |
18 |
18 |
101 |
Lank-Latum / Nierst |
3 |
34 |
29 |
1 |
9 |
26 |
102 |
Strümp |
0 |
9 |
19 |
0 |
3 |
19 |
50 |
Strümp |
0 |
12 |
16 |
0 |
9 |
25 |
62 |
Bösinghoven |
0 |
1 |
11 |
0 |
0 |
10 |
22 |
Bösinghoven |
0 |
0 |
12 |
0 |
0 |
10 |
22 |
Gesamt: |
15 |
96 |
135 |
1 |
36 |
97 |
379 |
Gesamt: |
18 |
111 |
125 |
1 |
40 |
106 |
401 |
Bei den unter drei Jahre alten Kindern zeichnet sich weiterhin deutlich der Bedarf nach Ganztagsbetreuung ab, da immerhin 58,05 % aller U3-Kinder mit einem Betreuungsumfang von 45 Stunden wöchentlich betreut werden. Im laufenden Kita-Jahr liegt dieser Anteil bei rd. 57,6 %, im Kita-Jahr 2016/2017 lag der Anteil bei 61,2 %.
5. Versorgungsgrad
für das Kindergartenjahr 2018/2019
In den nachfolgenden Tabellen ist dargestellt, welcher
Versorgungsgrad jeweils auf Ortsteilebene erreicht wird. Die Daten ergeben sich aus einer aktuellen Auswertung aus dem Einwohnermelde-bestand der Stadt
Meerbusch vom 01.02.2018
5.1 Versorgungsgrad für das Kindergartenjahr 2018/2019 Ü 3 – Kinder in
Kindertageseinrichtungen
Ortsteil |
Kinder |
Plätze |
Versorgungs- |
Büderich |
630 |
576 |
91,43 |
Osterath |
391 |
347 |
88,75 |
Lank-Latum
/ Nierst |
366 |
332 |
90,71 |
Strümp |
188 |
215 |
114,36 |
Bösinghoven |
44 |
51 |
115,91 |
Gesamt: |
1.619 |
1.521 |
93,95 |
5.2 Versorgungsgrad für das Kindergartenjahr 2018/2019 U 3 – Kinder in
Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege
Ortsteil |
Kinder |
Plätze |
Versorgungs- |
Plätze Tagespfl. |
Versorg. |
Büderich |
593 |
130 |
21,92 |
Stadt- |
15,86 |
Osterath |
387 |
90 |
23,26 |
||
Lank-Latum
/ Nierst |
288 |
103 |
35,76 |
||
Strümp |
173 |
63 |
36,42 |
236 |
|
Bösinghoven |
47 |
24 |
51,06 |
||
Gesamt: |
1.488 |
410 |
27,55 |
646 |
43,41 |
In der Landesmittelanforderung wurden die Kindpauschalen pro Trägerart (kirchliche Träger, andere freie Träger, Elterninitiativen und Kommunale Träger) zusammengestellt und jeweils die Gesamtsumme der Kindpauschalen und dem daraus resultierenden Trägeranteil errechnet.
Hierzu ergibt sich folgende Aufstellung:
* ab 01.08.2013; Im Rahmen des Konnexitätsausgleiches wurde hinsichtlich der Refinanzierung der Kosten für Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren zum Kita-Jahr 2013/2014 der Prozentsatz, mit dem sich das Land an der Refinanzierung der Kindpauschalen beteiligt, für alle Trägergruppen um 19,96 % angehoben. Dies bezieht sich jedoch ausschließlich auf die Kindpauschalen für U3-Kinder. Die Ü3-Kindpauschalen werden nach wie vor mit den bekannten Fördersätzen refinanziert.
** Hier handelt es sich um die Trägeranteile, die im Rahmen freiwilliger Zahlungen für einzelne Gruppen der freien Träger durch die Stadt Meerbusch übernommen werden sowie um die Differenz zwischen der förderfähigen und der tatsächlichen Miete für die Kita „Pfarrstraße“ und der Kita „Josef-Werres-Str.“, die ebenfalls über die Stadt Meerbusch finanziert wird.
Im Hinblick auf eine auskömmliche Finanzierung des Betriebs der Kindertageseinrichtungen auch aufgrund der landesseitigen Auszahlungen aus dem Kita-Träger-Rettungspaket werden in Kürze Gespräche mit einzelnen Trägern geführt bzgl. einer möglichen Reduzierung der freiwilligen Zuschüsse Seitens der Stadt Meerbusch.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt: Die finanziellen Auswirkungen sind in der
Gesamtberechnung dargestellt.
Alternativen:
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