Beschlussvorschlag:
1. Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem Betriebsträger des JuCa ein Finanzierungskonzept zu erstellen, das unter Berücksichtigung der verschiedenen Nutzergruppen und angemessener Nutzungsentgelte geeignet ist, den städtischen Zuschussbedarf zu senken. Der nicht auf die Jugendarbeit entfallende ungedeckte Restbetrag wird im Haushalt 2019 im Produkt „ Kaufmännisches Gebäudemanagement“ ausgewiesen.
2. Dem Jugendhilfeausschuss wird empfohlen, vor dem Hintergrund eines neuen Finanzierungskonzepts, das pädagogische Konzept neu zu beschließen.
Sachverhalt:
In der jüngeren Vergangenheit ist intensiv über eine zukunftsorientierte, inhaltliche und betriebswirtschaftliche Ausrichtung des JuCa u.a. auch vor dem Hintergrund haushaltsrelevanter Faktoren diskutiert worden.
Die Belange von Kindern und
Jugendlichen sind in der Stadt Meerbusch ein wichtiges Anliegen. Die Stadt
Meerbusch fördert und unterstützt daher die aktive Kinder- und Jugendarbeit im
Rahmen des Kinder- und Jugendförderplanes. Dieser stellt die Grundlage dar, auf
der sich die kommunale Kinder- und Jugendarbeit an den Bedürfnissen von Kindern
und Jugendlichen ausrichten und weiterentwickeln kann. Gefördert werden 83% der
Personalkosten sowie Betriebs- und Programmkosten. Der jährliche Zuschuss für
die Oase in Büderich beträgt rd. 75.000 €, für die Katakombe in Osterath 67.000
€ und für Karibu in Lank rd. 57.000 €. Für das JuCa wird ein Pauschalzuschuss
von
160.000 € gezahlt. Ein Teil der Mittel – 119.000 € – wurde durch Umschichtungen
innerhalb der Jugendfördermittel haushaltsmäßig bereitgestellt.
Die Finanzierung des JuCa ist als
„teilkommerzielles“ Jugendangebot angelegt, das heißt, der gastronomische
Rahmen und die Einrichtung der Räumlichkeiten folgen einem nicht
vordergründigen pädagogischen Konzept. Mit dieser seinerzeit mit der Hochschule
Düsseldorf entwickelten Neuausrichtung in der Meerbuscher Jugendarbeit sollten
neue Nutzergruppen angesprochen werden. Nach 4 Jahren des Komplettbetriebs muss
festgestellt werden, dass das JuCa die gewünschte Zielgruppe der Jugendlichen
von 14-21 Jahren nur unzureichend erreicht. Die Gründe hierfür sind so
vielfältig wie die Jugend und deren Lebenswelten und decken sich mit den
Erfahrungen von Nachbarstädten, in denen ähnliche Einrichtungen betrieben
werden. Vor diesem Hintergrund wurde dem Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung
am 13.09. 2017 (FB2/0653/2017) eine konzeptionelle Anpassung an die Erfahrungen
der letzten Jahre vorgeschlagen, die allerdings vertagt wurde. Dabei wird noch
ein Nutzungsanteil der „Offenen Jugendarbeit“ von 1/3 als realistisch gesehen.
Aufgrund von fehlenden Räumlichkeiten in Meerbusch ist der Anteil für gemeinwesenorientierte Veranstaltungen gewachsen. Das JuCa hat sich zunehmend als Veranstaltungslokation für Vereine, kulturelle Gruppen aber auch für die Stadt selbst etabliert.
Allerdings spiegelt sich diese Inanspruchnahme nicht im städtischen Haushalt wieder. Dies betrifft auch die Frage einer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung der künftigen Finanzierung, um den städtischen Zuschussbedarf zu senken.
Wie der nachstehenden Tabelle zu entnehmen ist, sind im Jahr 2016 ca. 91.000 € Personalkosten nach Angaben des Trägers entstanden. Diese entfielen etwa hälftig auf pädagogisches und sonstiges Personal. In der künftigen pädagogischen Ausrichtung ist nach Auffassung der Fachleute eine halbe Stelle für eine pädagogische Fachkraft mit ca. 32.000 € Personalkosten erforderlich.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, aus dem „Jugendetat“ entsprechend dem Jugendförderplan ½ Stelle Personal, Programmkosten sowie im Umfang von 1/3 Raum- und Betriebskosten zu finanzieren. In der Summe würde der Zuschuss aus dem Jugendetat damit 91.500 € betragen.
Damit würden zunächst einmal ungedeckte Restkosten von 68.500 € (160.000 € ./. 91.500 €) entstehen. Es wird vorgeschlagen, gemeinsam mit dem Betreiber des JuCa ein Konzept für ein angemessenes Nutzungsentgelt mit dem Ziel zu erarbeiten, durch Raummieten den städt. Zuschuss zu minimieren. Dabei sollen kommerzielle Nutzungen auch in Zukunft ausgeschlossen sein.
Aufgrund der vielfältigen Nutzungen – z.B. Veranstaltungen von Schützen, Karnevalsveranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Veranstaltungen von Sportvereinen, Veranstaltungen der Flüchtlingshilfe, Veranstaltungen der Stadt – sollte der nicht gedeckte Restbetrag aus dem Produkt „ Kaufmännisches Gebäudemanagement“ ausgewiesen und im Wege der Leistungsverrechnung auf die entsprechenden Produkte verteilt werden.
Rechnerisch können die im Jugendetat für das JuCa dann nicht mehr ausgewiesenen Mittel in Höhe von 28.000 € für die Förderung der Arche Noah verwendet werden (119.000 € seinerzeitige Förderung ./. 91.000 €).
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Die
Auswirkungen des Finanzierungskonzepts sind im Haushalt 2019 zu
berücksichtigen.
Alternativen: