Betreff
Entwicklung der personellen Betreuung in der Flüchtlingshilfe
Vorlage
FB2/0223/2018
Art
Informationsvorlage

Im Rahmen der Haushaltsberatung in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses am 7. Dezember 2017 wurde u.a. die Frage der erweiterten Bezuschussung von „Meerbusch hilft“ diskutiert. Der Verein ist schwerpunktmäßig in der Flüchtlingshilfe tätig.

 

Die Diskussion ist Anlass, unter finanzpolitischen Aspekten zur Betreuung von Asylbewerbern zu informieren.

 

Die Stadt bewirtschaftet 8 Übergangswohnheime mit einem Platzangebot von 712 Plätzen, von denen nach dem Stand 31.12.2017 456 Plätze belegt waren. In Privatwohnungen leben weitere 42 Personen.

 

Die Sicherstellung der gesetzlichen Leistungen im Rahmen des AsylBlG, das Belegungsmanagement sowie die Bewirtschaftung der Gebäude erfolgt durch städt. Personal.

Insgesamt sind 6 Mitarbeiter/innen, davon 2 Teilzeitkräfte sowie 3 Hauswarte, davon 1 Teilzeitkraft, in der Abteilung Flüchtlingshilfe tätig. Die Personalkosten betragen im laufenden Haushaltsjahr rd. 460.000 €.

 

Die städt. Hauswarte sorgen für einen reibungslosen Ablauf am jeweiligen Standort. Sie sind für alle Angelegenheiten von der Ankunft bis zum Auszug aus der Einrichtung, von der Herrichtung der Zimmer, der Einweisung der Bewohner, den täglichen Ablauf in den Unterkünften bis hin zur Durchsetzung der Hausordnung ggf.in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und der Polizei zuständig. Der Einsatz erfolgt im Tagesdienst.

 

Für die größeren Standorte bzw. zu Zeiten im Anschluss an den Tagesdienst ist ein Hauswartdienst vergeben. Der externe Dienstleister übernimmt im Tagesdienst die Aufgaben des Hauswartes und im Nachtdienst die eines Pfortendienstes z.B. wie: die Personen- und Besucherkontrolle; Durchsetzung der Besuchszeiten; Sicherstellung der telef. Erreichbarkeit; Durchführung regelmäßiger Kontrollgänge; Alarmierungen etc.

 

Der Hauswartdienst betrifft die Objekte:

 

Cranachstraße:                Montags bis donnerstags 16.00 Uhr bis 08.00 Uhr

                                               Freitags ab 13 Uhr durchgehend bis montags und an Feiertagen

Am Heidbergdamm:      24 Std.

Fröbelstrasse:                  24 Std.

Hülsenbuschweg:           24 Std. 

Kosten insgesamt:          rd. 670.000 €

 

Parallel zum Ausbau des Verwaltungspersonals und des Hauswartdienstes wurde auch die sozialpädagogische Betreuung und Beratung ausgebaut. Das Angebot ist offen für alle Flüchtlinge und deren Familien und ist unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus. Beratung und Unterstützung erhalten Flüchtlinge sowie Kooperationspartner u.a. zu Themen wie Ankunft, Dauer des Aufenthaltes und bei Fragen zur „Freiwilligen Rückkehr“. Aber auch Unterstützung bei der gesellschaftlichen Eingewöhnung, Informationen zu Sprachkursen und Hilfen bei der Vermittlung, Hilfen im Umgang mit Behörden, Vermittlung zu anderen Fachdiensten und Ansprechpartnern. Bei der Anmietung von Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt ist es je nach den Lebensumständen im Einzelfall erforderlich, den Personenkreis weiter zu betreuen.

Der Sozialausschuss hatte seinerzeit einen Personalschlüssel von 1:200 festgelegt.

 

Zuschussnehmer von Aufgaben im Bereich Flüchtlinge sind:

Flüchtlingsbetreuung Caritas mit 3 Teilzeitstellen

Zuschuss 2017: 69.268 €

 

Flüchtlingsbetreuung Diakonie mit 3 Teilzeitstellen

Zuschuss 2017: 76.668 €

 

Ebenfalls in der Flüchtlingshilfe aktiv ist der Verein „Meerbusch hilft“. Der Verein hat sich eigens vor dem Hintergrund der Flüchtlingskrise gegründet und in kürzester Zeit erhebliches ehrenamtliches Potential geschaffen, ohne dabei auf bestehende Strukturen wie einen etablierten Träger zurückgreifen zu können. Anders als die Wohlfahrtsverbände, die eine Bezuschussung aufgrund der Personalkosten erhalten, erhält der Verein eine Projektmittelpauschale von bisher 30.000,00 €, die auf Basis der bestehenden Vereinbarung auf 63.000 €/Jahr angehoben werden soll; darüber hinaus trägt die Stadt die Mietkosten für den Lagerraum für Kleidung, Möbel und Lebensmittel von 15.600 €. Insgesamt beträgt der Zuschuss damit 78.600 €.

 

Im Rahmen der städtischen Sozial- und Finanzplanung wird derzeit geprüft, wie sich dieses neue oder ergänzende Angebot von „Meerbusch hilft“ durch das bestehende Fördersystem möglichst wirksam einsetzen lässt.

 

Mit der vorgenannten Bezuschussung wird der Personalschlüssel 1:200 nicht mehr erreicht, er liegt aktuell bei 1:152, so dass beim altersbedingten Ausscheiden einer teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterin eines Wohlfahrtsverbandes keine Nachbesetzung erfolgen soll. Für den Haushalt entstehen dadurch Einsparungen von rd. 25.000 € jährlich.

 

Über die sozialpädagogische Betreuung und Beratung, wie vorstehend beschrieben, hinaus, ist die Wohnungsnothilfe der Caritas mit einer halben Stelle für die Stadt tätig. Die Finanzierung entspricht der der Wohlfahrtsverbände. Der Zuschuss betrug in 2017 für eine Teilzeitkraft 31.209 €.

 

Allein der genannte unmittelbare Betreuungsaufwand in den Wohnheimen verursacht Kosten von rund 1,35 Millionen Euro und damit eine pro Kopf Belastung von rund 3.000 € jährlich.

 


gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin