Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss sowie der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfehlen dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat, das beigefügte Spielplatzkonzept 2030 zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Im Kontext mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept und der Baulandentwicklung steht die Verabschiedung des „Spielplatzkonzeptes 2030“. Als Teil des ISEK soll es der Politik als qualifizierte Grundlage dienen, die Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Meerbusch zu berücksichtigen. Von der Zuständigkeit sind neben dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften auch der Jugendhilfeausschuss tangiert.

 

Im Vorfeld der nunmehr angedachten Verabschiedung wurden Bürgerbeteiligungen in den Meerbuscher Stadtteilen Lank-Latum/Rheingemeinden, Osterath, Strümp/Bösinghoven und Büderich durchgeführt. Eine Vielzahl konstruktiver Vorschläge und Hinweise wurde aufgenommen und in das Spielplatzkonzept eingearbeitet.

 

Ziel des „Spielplatzkonzeptes 2030“ ist es, mit einer detaillierten Bestandserfassung und Qualitätsbeurteilung aller öffentlichen Spielflächen sowie einer gesamtstädtischen Versorgungsanalyse konkrete Aussagen zur Qualitätsverbesserung treffen zu können.

Aus dieser Analyse heraus werden Maßnahmen vorgeschlagen, um ein qualitativ hochwertiges, bedarfsgerechtes öffentliches Spielplatzangebot auch langfristig zu sichern. Das Konzept dient damit dem zielgerichteten, effektiven und verantwortungsvollen Einsatz von Finanzmitteln.

 

Es wurde das Leitbild „Meerbusch – familien- und kinderfreundliche Kommune“ formuliert. Zusätzlich wurden sechs konkrete Handlungsleitlinien entwickelt, an denen sich zukünftige Planungen orientieren sollen.

 

Alle vorhandenen Spielflächen wurden einer qualitativen Prüfung mit einem einheitlichen Prüfraster unterzogen. Die Ergebnisse sind anhand einer übersichtlichen Matrix nach dem Ampelprinzip dargestellt und befinden sich in einem umfangreichen Planwerk mit allen erforderlichen Bildern, Karten und Plänen im Teil 2 des Spielplatzkonzeptes.

 

Konkrete Maßnahmen wurden zunächst für die nächsten fünf Jahre erarbeitet. Eine Anpassung der Maßnahmen soll im zeitlichen Kontext mit dem Baulandentwicklungskonzept erfolgen.

 

Nachfolgend werden die einzelnen Maßnahmen des Spielplatzkonzeptes aufgeführt:

 

Leuchtturmspielplätze:

 

Büderich                                       Eisenbrand/Broichweg

Osterath                                       Rathauspark/Bahnhofsweg

Lank-Latum                                 Eichendorffstraße

Strümp                                          Am Buschend

 

Spielplätze, die überarbeitet werden müssen:

 

Büderich                                       Finkenweg 

                                       Frankenweg 

                                       Gereonstraße

Osterath                                       Am Hagelkreuz

                                       Comeniusstraße 

                                       Lindenstraße

Lank-Latum                                 Am Forstenberg 

                                       In der Loh  

                                                         Leipziger Straße 

                                                         Pannebäcker Straße

Strümp                                          Chopinstraße

                                               Ilbertzweg

Langst-Kierst                              Schützenstraße

Bösinghoven                              Bösinghovener Straße

Nierst                                            Kullenberg

 

Spielplätze, die durch geringfügige Maßnahmen (etwa pflanzliche Elemente) aufgewertet werden sollen:

 

Büderich                                    Am Kapittelsbusch 

                                     Cranachstraße

                                     Kanzlei 

       Mozartstraße 

       Nord-/Grünstraße

Osterath                                    Am Gutort

Lank-Latum                              Am Rosskamp 

        In der Wasserstadt 

        Kemper Allee 

        Kierster Straße 

Rottstraße

Strümp                                   Am Strümper Busch 

Josef-Kohtes-Straße/Strempe 

Strümper Berg

Bösinghoven                        Josef-Werres-Straße

 

 

Spielplätze zur Umwidmung als Quartiersplätze:

 

Büderich                                    Dr. Wilhelm-Hilser-Straße

Osterath                                    Gladiolenweg

Paul-Klee-Straße

Rheinberger Weg

Lank-Latum                           Rilke-/Stormstraße

Strümp                                       Josef-Kohtes-Straße, Lärmschutzwand

Niersweg

 

Spielplätze zur Aufgabe:

 

Büderich                                    Lerchenweg

Osterath                                    Am Lindchen

                                                      Einsteinstraße

                                                      Goethestraße

Lank-Latum                           Am Schwanenhof

                                                      Nachtigallenweg

                                                      Van-Dawen-Weg

und die Bolzplätze

Osterath                                    Bolzplatz Strümper Straße

Ilverich                               Bolzplatz Brockhofweg

 

Geplante, aber nicht mehr erforderliche Spielflächenstandorte:

 

Büderich                                    Apelter Feld

Lank-Latum                           Florianstraße

Webergasse

Ilverich                                    Kuhweg

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen in den nächsten fünf Jahren folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

- Investitionen durch Maßnahmen zur Verbesserung der vorhandenen Spielplatzstruktur einschließlich des Neubaus des Spielplatzes Am Pützhof, Büderich: rd. 653.000,- €

- Einsparungen durch Wegfall der Grünflächenpflege, Sandreinigung, Verkehrssicherungskontrollen von Spielgeräten und Bäumen durch Aufgabe von Spielflächen : rd. 78.500,- €

- Einsparungen durch den Wegfall von Spielgeräteaustausch durch Aufgabe von Spielflächen: 100.000,- €

- Einzahlungen durch den Verkauf von Grundstücken (in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Vermarktung): bis zu 740.000,- € 

 

Die finanziellen Auswirkungen der jeweiligen Einzelmaßnahmen werden im Rahmen der künftigen Haushaltsberatungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

 


Alternativen:

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