Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss sowie der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfehlen dem Jugendhilfeausschuss und dem Rat, das beigefügte Spielplatzkonzept 2030 zu beschließen.
Sachverhalt:
Im Kontext mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept und der Baulandentwicklung steht die Verabschiedung des „Spielplatzkonzeptes 2030“. Als Teil des ISEK soll es der Politik als qualifizierte Grundlage dienen, die Interessen von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Meerbusch zu berücksichtigen. Von der Zuständigkeit sind neben dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Ausschuss für Planung und Liegenschaften auch der Jugendhilfeausschuss tangiert.
Im Vorfeld der nunmehr angedachten Verabschiedung wurden Bürgerbeteiligungen in den Meerbuscher Stadtteilen Lank-Latum/Rheingemeinden, Osterath, Strümp/Bösinghoven und Büderich durchgeführt. Eine Vielzahl konstruktiver Vorschläge und Hinweise wurde aufgenommen und in das Spielplatzkonzept eingearbeitet.
Ziel des „Spielplatzkonzeptes 2030“ ist es, mit einer detaillierten Bestandserfassung und Qualitätsbeurteilung aller öffentlichen Spielflächen sowie einer gesamtstädtischen Versorgungsanalyse konkrete Aussagen zur Qualitätsverbesserung treffen zu können.
Aus dieser Analyse heraus werden Maßnahmen vorgeschlagen, um ein qualitativ hochwertiges, bedarfsgerechtes öffentliches Spielplatzangebot auch langfristig zu sichern. Das Konzept dient damit dem zielgerichteten, effektiven und verantwortungsvollen Einsatz von Finanzmitteln.
Es wurde das Leitbild „Meerbusch – familien- und kinderfreundliche Kommune“ formuliert. Zusätzlich wurden sechs konkrete Handlungsleitlinien entwickelt, an denen sich zukünftige Planungen orientieren sollen.
Alle vorhandenen Spielflächen wurden einer qualitativen Prüfung mit einem einheitlichen Prüfraster unterzogen. Die Ergebnisse sind anhand einer übersichtlichen Matrix nach dem Ampelprinzip dargestellt und befinden sich in einem umfangreichen Planwerk mit allen erforderlichen Bildern, Karten und Plänen im Teil 2 des Spielplatzkonzeptes.
Konkrete Maßnahmen wurden zunächst für die nächsten fünf Jahre erarbeitet. Eine Anpassung der Maßnahmen soll im zeitlichen Kontext mit dem Baulandentwicklungskonzept erfolgen.
Nachfolgend werden die einzelnen Maßnahmen des Spielplatzkonzeptes aufgeführt:
Leuchtturmspielplätze:
Büderich Eisenbrand/Broichweg
Osterath Rathauspark/Bahnhofsweg
Lank-Latum Eichendorffstraße
Strümp Am Buschend
Spielplätze, die überarbeitet werden
müssen:
Büderich Finkenweg
Frankenweg
Gereonstraße
Osterath Am Hagelkreuz
Comeniusstraße
Lindenstraße
Lank-Latum Am Forstenberg
In der Loh
Leipziger Straße
Pannebäcker Straße
Strümp Chopinstraße
Ilbertzweg
Langst-Kierst Schützenstraße
Bösinghoven Bösinghovener
Straße
Nierst Kullenberg
Spielplätze, die durch geringfügige Maßnahmen (etwa pflanzliche
Elemente) aufgewertet werden sollen:
Büderich Am Kapittelsbusch
Cranachstraße
Kanzlei
Mozartstraße
Nord-/Grünstraße
Osterath Am Gutort
Lank-Latum Am Rosskamp
In der Wasserstadt
Kemper Allee
Kierster Straße
Rottstraße
Strümp Am Strümper Busch
Josef-Kohtes-Straße/Strempe
Strümper Berg
Bösinghoven Josef-Werres-Straße
Spielplätze zur Umwidmung als
Quartiersplätze:
Büderich
Dr. Wilhelm-Hilser-Straße
Osterath Gladiolenweg
Paul-Klee-Straße
Rheinberger Weg
Lank-Latum Rilke-/Stormstraße
Strümp Josef-Kohtes-Straße, Lärmschutzwand
Niersweg
Spielplätze zur Aufgabe:
Büderich Lerchenweg
Osterath Am Lindchen
Einsteinstraße
Goethestraße
Lank-Latum Am Schwanenhof
Nachtigallenweg
Van-Dawen-Weg
und die Bolzplätze
Osterath Bolzplatz Strümper Straße
Ilverich Bolzplatz Brockhofweg
Geplante, aber nicht mehr erforderliche Spielflächenstandorte:
Büderich Apelter Feld
Lank-Latum Florianstraße
Webergasse
Ilverich Kuhweg
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen in den nächsten fünf Jahren folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
- Investitionen durch Maßnahmen zur Verbesserung der vorhandenen Spielplatzstruktur einschließlich des Neubaus des Spielplatzes Am Pützhof, Büderich: rd. 653.000,- €
- Einsparungen durch Wegfall der Grünflächenpflege, Sandreinigung, Verkehrssicherungskontrollen von Spielgeräten und Bäumen durch Aufgabe von Spielflächen : rd. 78.500,- €
- Einsparungen durch den Wegfall von Spielgeräteaustausch durch Aufgabe von Spielflächen: 100.000,- €
- Einzahlungen durch den Verkauf von Grundstücken (in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Vermarktung): bis zu 740.000,- €
Die finanziellen Auswirkungen der
jeweiligen Einzelmaßnahmen werden im Rahmen der künftigen Haushaltsberatungen
zur Beschlussfassung vorgelegt.
Alternativen:
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