Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 245c BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt die in der Anlage
beigefügte Stellungnahme zur Flächennutzungsplanänderung für die Ansiedlung von
zwei Möbelhäusern mit einer Gesamtverkaufsfläche von 49.845 m² in
Düsseldorf-Rath.
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt darüber hinaus,
in der parallelen Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren eine gleichlautende
Stellungnahme abzugeben. Diese muss dem Ausschuss nicht erneut zur Abstimmung
vorgelegt werden.
Sachverhalt:
Der gesamtstädtische Rahmenplan Einzelhandel der Stadt Düsseldorf definiert den Bereich des Plangebietes als Teil des Fachmarktstandortes Nord. Hier können gemäß Rahmenplan großflächige Einzelhandelsbetriebe - nach Schaffung des entsprechenden Planungsrechtes - mit nicht zentrenrelevanten Sortimenten angesiedelt werden, darunter u.a. auch Möbelfachmärkte.
Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Schaffung von Planungsrecht für die Errichtung von zwei Möbelhäusern als Gesamtensemble mit einer Verkaufsfläche von insgesamt rund 50.000 m². Durch die geplante Ergänzung durch Möbeleinzelhandel soll das Angebotsspektrum des Fachmarktstandortes komplementiert werden.
Das städtebauliche Konzept sieht die Anordnung des Haupteinrichtungshauses (Möbel-Höffner) mit einer Verkaufsfläche von rund 43.000 m² in zurückgesetzter Lage an der Theodorstraße vor.
Westlich des Hauptgebäudes und etwas näher zur Theodorstraße orientiert soll ein Möbelmitnahmemarkt (Sconto / Höffner-Konzern) mit einer Verkaufsfläche von 6.845 m² entstehen.
Ein leer stehendes ehemaliges Autohaus an der Ecke Theodorstraße /Am Hülserhof sollte ursprünglich zu einem Einrichtungshaus für höherwertige Möbel mit einer Verkaufsfläche von rund 3.000 m² umgenutzt werden, wurde aber mittlerweile aus dem Plangebiet herausgenommen (Krieger-Home / Höffner-Konzern).
Zur Fristwahrung
wurde eine vorläufige Stellungnahme am 16. Januar 2018 an die Stadt Düsseldorf
versendet. Die Verwaltung schlägt vor, die vorläufige Stellungnahme zu
bestätigen und wie im Beschlussvorschlag dargestellt zu entscheiden.
Parallel zum Beteiligungsverfahren
zur Flächennutzungsplanänderung wurde die Stadt Meerbusch mit Schreiben vom 08.
Januar 2018 mit einer vierwöchigen Frist zur Abgabe einer Stellungnahme für das
mit der Flächennutzungsplanänderung verknüpfte Bebauungsplanverfahren aufgefordert.
Im Rahmen dieser
Beteiligung soll eine gleichlautende Stellungnahme erstellt werden.
Die Abstimmung dieser Stellungnahme im nächsten Ausschuss für Planung und Liegenschaften ist aufgrund des unveränderten Inhalts der Stellungnahme nicht erforderlich.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
keine