Betreff
Referentenentwurf der Landesregierung - Rückkehr des gymnasialen Bildungsgangs zu einer neunjährigen Schulzeit (G9)
Vorlage
FB3/0217/2018
Art
Informationsvorlage

Die Landesregierung hat sich auf einen Gesetzentwurf für ein 13. Schulrechtsänderungsgesetz verständigt. In der Anlage ist der Referentenentwurf abgebildet, dazu eine Synopse, die aufzeigt, an welchen Stellen sich das Schulgesetz NRW zukünftig ändern würde.

 

Die Leitentscheidung des Entwurfs bedeutet, dass zum Schuljahr 2019/2020 alle Gymnasien zu G9 zurückkehren sollen, die sich nicht aktiv für eine Beibehaltung von G8 aussprechen. Die Aufrechterhaltung einer G8-Option ist dadurch begründet, dass es auch einen nennenswerten Anteil von Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften gibt, die G8 positiv gegenüberstehen.

 

Deshalb erhalten sie für den Umstellungszeitpunkt 2019/2020 die Freiheit, im Rahmen der Schulkonferenz mit einer Mehrheit von mehr als zwei Dritteln selbst über die Länge des gymnasialen Bildungsgangs an ihrer Schule zu entscheiden. Damit kann keine der Beteiligtengruppen (Eltern, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte) vollständig überstimmt werden.

 

Die Entscheidung der Schulkonferenz ist im Herbst 2018 zu treffen, spätestens jedoch zum 31.01.2019. Der Schulträger hat ein Veto-Recht, wenn dem Beschluss der Schulkonferenz zwingende Gründe der Schulentwicklungsplanung entgegenstehen (§ 16 Abs. 7 SchulG – siehe Synopse).

 

Die Umstellung auf G 9 beginnt mit dem Schuljahr 2019/2020. Sie umfasst die Jahrgänge 5 und 6 des Gymnasiums, also auch die Kinder, die zum Schuljahr 2018/2019 im Gymnasium aufgenommen werden.

 

Kommunale Kosten für die Umstellung fallen für die Vorbereitung zum Schuljahr 2026/2027 an, in dem der 6. Jahrgang des Jahres 2019/2020 in die 13. Klasse kommt. Höhere Kosten für die Lernmittelfreiheit fallen mit dem Schuljahr 2023/2024 an. Über die Höhe der Kosten verhandelt das Land im Rahmen der Konnexität mit den Kommunalen Spitzenverbänden unter Einschaltung eines Gutachters.

 


In Vertretung                                                                                      Anlagen:

                                                                                                                 Referentenentwurf

gez.                                                                                                         Synopse Schulgesetz NRW

Frank Maatz

Erster Beigeordneter