Betreff
113. Änderung des Flächennutzungsplanes "Sicherung vorhandener Gartencenter im Stadtgebiet Meerbusch"
1. Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
2. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Vorlage
FB4/0730/2017
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt gemäß § 4 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) der Behandlung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß Anlage 1 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.

 

 

2.      Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 113. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sicherung vorhandener Gartencenter im Stadtgebiet Meerbusch“ einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.

 


 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat am 10. Februar 2016 beschlossen, auf Grundlage des Vorentwurfes zur 113. Änderung des Flächennutzungsplanes eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer zweiwöchigen Auslegung durchzuführen.

 

Der Vorentwurf und die Begründung lagen in der Zeit vom 12. April 2016 bis einschließlich

26. April 2016 im Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht im Technischen Dezernat in Meerbusch-Lank-Latum aus. Es bestand Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.  

 

Seitens der Bürgerschaft wurden keine Einwände vorgebracht.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 13. April 2016 über die frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB benachrichtigt.

 

 

Seitens der beteiligten Behörden erfolgten Anregungen durch:

-      den BUND zum Erhalt von Acker- und Weideflächen und zur Versiegelung,

-      die IHK Mittlerer Niederrhein zur Begrenzung der Geschoss- und Verkaufsflächen sowie der Sondergebietsdarstellung auf Flächennutzungsebene,

-      den LVR-Amt für Bodendenkmalpflege zu möglichen Bodendenkmälern,

-      die Stadt Neuss zur Einführung einer maximalen Verkaufsflächenobergrenze für zentrenrelevante Sortimente und zu Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Neuss,

-      den Deichverband Heerdt zum Hochwasserschutz und zu einem laufenden Flurbereinigungsverfahren,

-       den Rhein-Kreis-Neuss zum Landschaftsschutz, zu Altlasten und Bodenschutz, zum Immissionsschutz, zum Habitatschutz, zum Artenschutz und als Straßenbaulastträger der Kreisstraße 9 zur Prüfung der Notwendigkeit von Linksabbiegespuren,

-      die PLEDOC zu vorhandenen Ferngasleitungen,

-      die Bezirksregierung Düsseldorf zu Grundwasser- und Gewässerschutz bzw. Hochwasserschutz, zum neuen Regionalplan, zum Landschaftsschutz sowie zur Festlegung der Verkaufsflächen einzelner Gartencenter.  

 

 

Die Stellungnahmen sowie deren Behandlung sind der Anlage 1 dieser Beratungsvorlage zu entnehmen.

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften kann nunmehr die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen und der Behandlung der Stellungnahmen unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander zustimmen und im Rahmen seiner Vorberatung dem Rat eine spätere Beschlussfassung empfehlen.

Die Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und umweltrelevante Informationen soll nun offengelegt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

Keine