1. Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
2. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
1. Stellungnahmen
aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften stimmt gemäß § 4 (1) BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) der Behandlung
der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß Anlage 1 zur vorliegenden
Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner
Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren
Satzungsbeschluss.
2. Beschluss
der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf der 113. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Sicherung vorhandener Gartencenter im Stadtgebiet
Meerbusch“ einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 (2) BauGB zu.
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat am 10. Februar 2016
beschlossen, auf Grundlage des Vorentwurfes zur 113. Änderung des
Flächennutzungsplanes eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in
Form einer zweiwöchigen Auslegung durchzuführen.
Der Vorentwurf und die Begründung lagen in der Zeit vom 12. April 2016
bis einschließlich
26. April 2016 im Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht im
Technischen Dezernat in Meerbusch-Lank-Latum aus. Es bestand Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung der Planung.
Seitens der Bürgerschaft wurden keine Einwände vorgebracht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die
Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 13. April 2016 über die frühzeitige
Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB benachrichtigt.
Seitens der beteiligten Behörden erfolgten Anregungen durch:
- den
BUND zum Erhalt von Acker- und Weideflächen und zur Versiegelung,
- die
IHK Mittlerer Niederrhein zur Begrenzung der Geschoss- und Verkaufsflächen
sowie der Sondergebietsdarstellung auf Flächennutzungsebene,
- den
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege zu möglichen Bodendenkmälern,
- die
Stadt Neuss zur Einführung einer maximalen Verkaufsflächenobergrenze für
zentrenrelevante Sortimente und zu Auswirkungen auf zentrale
Versorgungsbereiche der Stadt Neuss,
- den
Deichverband Heerdt zum Hochwasserschutz und zu einem laufenden
Flurbereinigungsverfahren,
- den Rhein-Kreis-Neuss
zum Landschaftsschutz, zu Altlasten und Bodenschutz, zum Immissionsschutz, zum
Habitatschutz, zum Artenschutz und als Straßenbaulastträger der Kreisstraße 9
zur Prüfung der Notwendigkeit von Linksabbiegespuren,
- die
PLEDOC zu vorhandenen Ferngasleitungen,
- die
Bezirksregierung Düsseldorf zu Grundwasser- und Gewässerschutz bzw.
Hochwasserschutz, zum neuen Regionalplan, zum Landschaftsschutz sowie zur
Festlegung der Verkaufsflächen einzelner Gartencenter.
Die Stellungnahmen
sowie deren Behandlung sind der Anlage 1 dieser Beratungsvorlage zu
entnehmen.
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften kann nunmehr die während der frühzeitigen
Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen zur Kenntnis nehmen und der Behandlung
der Stellungnahmen unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange
gegeneinander und untereinander zustimmen und im Rahmen seiner Vorberatung dem
Rat eine spätere Beschlussfassung empfehlen.
Die
Flächennutzungsplanänderung mit Begründung und umweltrelevante Informationen
soll nun offengelegt werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
Keine