1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i. V. m. § 13a BauGB
2. Einordnung in die Planungsprioritäten
Beschlussvorschlag:
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2
(1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit
geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 298, Meerbusch‑Büderich,
Kindergarten Böhler-Siedlung. Der Bebauungsplan wird gemäß
§ 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne
Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.
Der räumliche
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 1194, 795 und 796
jeweils teilweise, alle Flur 34 der Gemarkung Büderich sowie den anliegenden
Abschnitt des Laacher Weges und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes
treten die entgegenstehenden Festsetzungen des auf die Stadt Meerbusch
übergeleiteten Bebauungsplanes Nr. 9 der ehemaligen Gemeinde Büderich
außer Kraft.
2. Einordnung in die
Planungsprioritäten
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften beschließt, das Projekt der Planungspriorität A zuzuordnen.
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften beschließt, das Projekt Bebauungsplan Nr. 224 von
der Priorität A nach C zu verschieben.
Sachverhalt:
Der neue Eigentümer der Böhler-Siedlung, die
Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft Hessen -GWH- ist Eigentümer der von der
Stadt betriebenen Kindertagesstätte „Am Sonnengarten“. Die Baulichkeiten sind
in einem sehr schlechten Zustand, der notwendige Sanierungsaufwand ist enorm
und unter Kostenaspekten nicht zu rechtfertigen, so dass ein Neubau
erforderlich wird. Dieser wäre zwar am bisherigen Standort grundsätzlich
möglich, bedeutet aber einen ebenfalls nicht zu rechtfertigenden
organisatorischen und finanziellen Aufwand für die provisorische Unterbringung
und den Betrieb des Kindergartens während der Neubauphase.
Die GWH hat deshalb eine Analyse für den
vorhandenen Standort und für weitere durchführen lassen. Die Untersuchung ist –
in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung – zu dem Ergebnis gekommen, dass der
im Beschlussvorschlag bezeichnete Standort unter allen Aspekten der günstigste
ist.
Die Standortanalyse wird in der Sitzung
ausführlich vorgestellt.
Die für das Projekt
erforderliche Bauleitplanung ist noch nicht in die am 19. Januar 2010
beschlossene und von der Verwaltung mit Stand vom 10. Februar 2012 fortgeschriebene
Prioritätenliste aufgenommen. Soll das Projekt der Priorität A oder B
zugeordnet werden, ist ein anderes Projekt dieser Gruppen zurückzustellen.
Der Vorschlag, die
Bearbeitung des Bebauungsplanes Nr. 224, Meerbusch-Büderich, Böhler-Siedlung,
vorerst zurückzustellen, wird damit begründet, dass auf Grund der bisherigen
Gespräche mit der GWH derzeit kein dringendes städtebauliches Erfordernis für
die Planaufstellung besteht.
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
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Alternativen:
Standorte, die nach Ansicht der Verwaltung weniger bis nicht geeignet sind