Betreff
II. Änderung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Meerbusch
Vorlage
FB3/0714/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat die als Anlage beigefügte II. Änderung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Meerbusch zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Im § 3 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 der II. Änderung der Richtlinie für die Sportförderung wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen. Die Begriffe „Verwaltungshaushalt“ und „Vermögenshaushalt“ sind im Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) nicht mehr existent und wurden daher durch den Begriff „Ergebnishaushalt“ ersetzt. 

 

§ 3 der II. Änderung der Richtlinie für die Sportförderung wird um den Abs. 4 (Zuschuss für Schwimmsport treibende Vereine) erweitert.

 

Begründung:

 

In der Neufassung der Entgeltordnung für das Hallenbad der Stadt Meerbusch wurde die Entgeltstruktur bei einer Nutzung des Hallenbades durch Schwimmsportvereine und -abteilungen (siehe § 2 Abs. 4) dahingehend geändert, dass u.a. künftig eine Abrechnung nach in Anspruch genommenen Bahnen erfolgt. Die Nutzungsentgelte für Meerbuscher Schwimmsportvereine /- abteilungen lagen in der Vergangenheit auf einem sehr niedrigen Niveau (21,90 € für eine Zeitstunde für das gesamt Mehrzweckbecken mit 5 Bahnen). Das Entgelt je Bahn wird fortan in marktüblicher Höhe (30,00 € je Bahn und Unterrichtseinheit) erhoben, gleiches gilt auch für die Dauer einer Unterrichtseinheit (von 60 min auf 45 min). Um die Schwimmsport treibenden Meerbuscher Vereine dadurch nicht mehr als bisher zu belasten, wird im Gegenzug der Haushaltsansatz für die Zuschüsse an die Sportvereine im Produkt 080.421.010 (Bereitstellung von Sportmöglichkeiten) in entsprechendem Maße erhöht. Das heißt, die Mehrbelastung durch das erhöhte Nutzungsentgelt wird für die Meerbuscher Vereine durch Zuschüsse aus dem Haushalt der Stadt kompensiert.

 

 

 

 

Der Zuschuss für die Ausrichtung des Fest des Sportes wird zudem um 2.000 € auf 5.000 € erhöht.

 

Begründung:

Der Zuschuss wurde seit Inkrafttreten der Sportförderrichtlinien am 01.01.2005 nicht mehr geändert. Aufgrund dessen erfolgt eine Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung, um die Ehrung der Meerbuscher Sportlerinnen und Sportler traditionell in Form des Fest des Sports durchführen zu können.


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Erhöhung des Haushaltsansatzes bei Produkt 080.421.010, Kostenart 5317 0000 um insgesamt 79.000 €. Die Erhöhung setzt sich wie folgt zusammen:

 

Zuschuss für Schwimmsport treibende Vereine:

Den Mehrausgaben im HhJ 2018 bei Produkt 080.421.010 (Bereitstellung von Sportmöglichkeiten) in Höhe von 77.000 € stehen entsprechende Mehreinnahmen durch das Vereinsschwimmen im Produkt 080.424.010 (Hallenbad) durch die Entgelterhöhung gegenüber, so dass sich dies haushaltsneutral auswirkt. Bei Zuschussberechnung wurde die allgemeine Anpassung der Entgelte für die Nutzung des Hallenbades durch die Vereine (5 % alle zwei Jahre) berücksichtigt.

 

Zuschuss für die Ausrichtung des Fests des Sports:

 

Erhöhung des Haushaltsansatzes bei Produkt 080.421.010 (Bereitstellung von Sportmöglichkeiten) um 2.000 €.


Alternativen:

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