Betreff
Verlängerung der Vereinbarung mit dem Sozialdienst Kath. Männer e.V.
Vorlage
FB2/0713/2017
Aktenzeichen
FB2/6
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung über die Schuldner- und Insolvenzberatung mit dem Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. unbefristet zu schließen. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils für ein weiteres Kalenderjahr, wenn diese nicht bis zum 30.09. des Vorjahres gekündigt wird.

 


Sachverhalt:

 

1. Schuldnerberatung in Meerbusch 2017

 

Für Meerbuscher Bürgerinnen und Bürger steht in Meerbusch insgesamt ein Stundenbudget von 35,30 Stunden für die Beratung durch den Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. (SKM) zur Verfügung. Die Stadt bezuschusst davon 25 Stunden mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 28.116 €. Weitere 10,30 Stunden refinanziert der Rhein-Kreis Neuss für Personen im SGB II/XII Bezug. Die eingesetzte Fachkraft des SKM hat montags ganztägig und freitags vormittags „Bürozeiten“ in Meerbusch-Büderich am Badener Weg 26. Außerhalb dieser offiziellen Sprechzeiten ist die Schuldnerberatung telefonisch zu erreichen und Termine erfolgen zusätzlich nach Vereinbarung.

 

 

Die Entwicklung der Schuldnerquoten und Fallzahlen zeigen die nachstehenden Tabellen.

 

Schuldnerquote pro Einwohner über 18 Jahre

 

2013

2014

2015

2016

Deutschland

  9,81%

  9,90%

  9,92%

10,06%

Nordrhein-Westfalen

11,32%

11,46%

11,52%

11,66%

Rhein-Kreis Neuss

10,04%

10,67%

10,67%

10,66%

Stadt Meerbusch

  7,04%

  7,13%

  7,19%

  7,24%

Quelle: Schuldneratlas Regionalraum Düsseldorf

 

 

 

 

 

In 2016 wurden insgesamt 238 Beratungen durch die Entschuldungsstelle durchgeführt. In 208 Fällen konnten nähere Angaben zur Entstehung der Schuldenlage gemacht werden.

 

Fallzahlen der Entschuldungsstelle des Sozialdienstes Katholischer Männer (SKM)

 

2012

2013

2014

2016

Beratungen insgesamt

241

249

267

238

davon Beratungen mit abgeschlossener Anamnese

211

216

238

208

Beschäftigungsstatus

Selbständig

  2

  3

  4

  5

Erwerbstätig

68

62

80

63

Rentner

17

18

18

17

Schüler/in

  0

  0

  1

  1

Auszubildender

  3

  4

  2

  2

Arbeitslos 1 Jahr oder weniger

34

47

45

38

Arbeitslos länger als 1 Jahr

66

64

80

66

Student/in

  0

  1

  1

  0

Hausfrau/ Hausmann

20

16

  7

13

Sonstiges

  1

  1

  0

  3

Quelle: Aufstellung der Entschuldungsstelle des Sozialdienstes Katholischer Männer (SKM)

 

 

2. Finanzierung der Schuldnerberatung im Rhein-Kreis Neuss

 

Bereits seit November 2012, zuletzt in der Haushaltssitzung 2015, wurde der Sozialausschuss im Zusammenhang mit der Verlängerung der Vereinbarung mit dem SKM Neuss e.V. über die Finanzierung der Schuldnerberatung im Rhein-Kreis Neuss umfänglich informiert. In der Vergangenheit haben auf hiesige Anregung verschiedene Gespräche zwischen dem Sozialamt des Rhein-Kreis Neuss und der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungen im Rhein-Kreis Neuss stattgefunden, jedoch konnte eine Veränderung bei der Verteilung der sonstigen Drittmittel nicht erreicht werden. Die Verteilung dieser Mittel führt nach hiesiger Einschätzung für uns zu einem höheren städtischen Zuschussbedarf bei vergleichbaren Leistungen in den Kommunen. Letztlich besteht derzeit bei der überwiegenden Zahl der im Kreis tätigen Träger und der anderen Kommunen kein Interesse, diese Finanzierungsgrundlagen zu verändern.

 

Damit haben alle hiesigen Bemühungen zu keiner nachhaltig für Meerbusch positiven Neuverteilung der Mittel geführt und eine dahingehende Entwicklung ist derzeit auch nicht zu erwarten.

 

Im Hinblick auf die langjährige und sehr gute Kooperation mit dem Träger sollte hier wieder mehr Planungssicherheit erreicht werden. Um das notwendige und sinnvolle Angebot der Schuldnerberatung auch weiter vorhalten zu können, schlägt die Verwaltung daher vor, die Vereinbarung mit dem Sozialdienst Katholischer Männer Neuss e.V. ohne Befristung unter Einfügung einer jährlichen Kündigungsmöglichkeit zu schließen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Keine, die Zuschussmittel in Höhe von 28.116,00 € sind in den Mittelanmeldungen für den Haushalt 2018 und die folgenden Jahre berücksichtigt.