Sachverhalt:
Seitens der Ausschussmitglieder
wurde im Rahmen von politischen Beratungen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses
am 10.03.2015 darum gebeten, jeweils zu den Haushaltsberatungen eine Umfrage
bei den Kommunen im Rhein-Kreis Neuss und angrenzenden Kommunen zur Ermittlung
des aktuellen Durchschnittes der Höhe der laufenden Geldleistung durchzuführen und
dieses Ergebnis im Ausschuss vorzustellen. Die Übersicht ist dieser Vorlage als
Anlage 1 beigefügt.
Die Abfrage der aktuellen Geldleistungsbeträge hat ergeben, dass – abgesehen von Meerbusch und Krefeld – im Vergleich zum Vorjahr keine Änderungen vorgenommen wurden und es diesbezüglich derzeit auch keine konkreten Planungen gibt. Krefeld sieht seit 2015 eine jährliche Dynamisierung der Förderleistung analog zur KiBiz-Pauschale vor, Meerbusch hat zum 01.01.2017 eine Erhöhung um 1% umgesetzt.
Insgesamt ergab die Umfrage für die Qualifikationsstufe 1 (Grundqualifikation) eine durchschnittliche Höhe der lfd. Geldleistung in den angrenzenden Kommunen von 3,75 € pro Kind pro Stunde. Betrachtet man nur die Kommunen im Rhein-Kreis Neuss (ohne Meerbusch) errechnet sich ein Mittelwert von 4,30 €.
Für die Qualifikationsstufe 2 (Aufbauqualifikation) ist der Umfrage in den umliegenden Kommunen ein Durchschnittswert von 4,82 € pro Stunde pro Kind zu entnehmen. Ausschließlich auf die Kommunen im Rhein-Kreis Neuss (ohne Meerbusch) bezogen, ergibt sich ein Mittelwert von 4,86 €, wobei Dormagen neben Meerbusch weiterhin die einzige Kommune ist, die in der Qualifikationsstufe 2 nicht den Stundensatz von 5,00 € erreicht, diesen Betrag jedoch für Tagespflegepersonen mit Aufbauqualifikation zuzgl. Berufserfahrung oder bei einschlägiger Berufsausbildung zahlt. Die Umfrageergebnisse sind dieser Informationsvorlage in tabellarischer Form als Anlage beigefügt.
Wie bereits in der Beratungsvorlage zur Sitzung
am 19.11.2015 ausführlich dargestellt, sind die Kommunen verpflichtet, ein
bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder ab dem vollendeten
ersten Lebensjahr, bei Nachweis der Berufstätigkeit der Eltern auch früher,
vorzuhalten. Auch wenn der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz bislang
fast ausnahmslos erfüllt werden konnte, werden immer wieder Engpässe deutlich,
die zumindest die gewünschte zeitnahe Vermittlung nicht möglich machen.
Grundsätzlich sollen Eltern ihren Betreuungsanspruch gegenüber dem Jugendamt 6 Monate
im Voraus anzeigen. In der Praxis sind Eltern aber aufgrund beruflicher
Veränderungen immer wieder auch kurzfristiger auf einen Betreuungsplatz
angewiesen.
Derzeit sieht die Verwaltung in Bezug auf eine
mögliche Anpassung der laufenden Geldleistung keinen Handlungsbedarf. Die Höhe
der laufenden Geldleistung - bezogen auf einen 45-Std.-Platz - unter
Berücksichtigung des in Meerbusch angewandten Umrechnungsfaktors von 4,348
Wochen pro Monat beträgt aktuell 3,69 € (Grundqualifikation) und 4,85 € (Aufbauqualifikation).
Der Durchschnitt der umliegenden Kommunen liegt mit 3,68 € (Grundqualifikation)
bzw. 4,73 € (Aufbauqualifikation) leicht unter den Meerbuscher Beträgen.
In Vertretung
gez.
Frank Maatz
Erster Beigeordneter
Anlagen:
Übersicht über die Höhe der Geldleistungen in 11 Kommunen