Betreff
Radverkehrskonzept für die Stadt Meerbusch
Vorlage
FB5/0712/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss und der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließen, die Maßnahmen aus dem Radverkehrskonzept im städtischen Zuständigkeitsbereich umzusetzen. Des weiteren wird die Verwaltung beauftragt, auf die  anderen Baulastträger zu zugehen , die die Verwaltung bei der Umsetzung der Maßnahmen in der Baulast des Kreises und des Landes unterstützen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Umsetzungsliste gemäß der Prioritätenliste für die kommenden Jahre zu erstellen.

 

Weiterhin beschließen der Bau- und Umweltausschuss und der Ausschuss für Planung und Liegenschaften die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs in der Gonellastraße und die Fahrradstraße in der Poststraße umzusetzen.

 


Sachverhalt:

 

Das vom Büro PGV aus Hannover zusammen mit der Verwaltung und dem Arbeitskreis Radverkehr ausgearbeitete Radverkehrskonzept wurde in mehreren Sitzungen des Arbeitskreises Radverkehr als auch im Bau- und Umweltausschuss vorgestellt und iterativ verbessert. Auch alle Hinweise auf die eingerichtete Webseite Radverkehr wurden bei der Erarbeitung des Konzeptes berücksichtigt. Das Konzept enthält daher zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung des Radwegenetzes als auch des Radverkehrs an sich. Die Maßnahmen betreffen sowohl Landesstraßen und Kreisstraßen als auch Gemeindestraßen. Die Verwaltung wird einerseits Kontakt mit den Baulastträgern Kreis Neuss und Land NRW aufnehmen, um dort in Zusammenarbeit mit Ihnen erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Im eigenen Zuständigkeitsbereich wird die Verwaltung sog. Maßnahmenpakete schnüren, um diese umzusetzen. Es wird auf die Prioritätenliste im Fahrradwegekonzept hingewiesen. Diese Maßnahmenpakete sind z. B. Markierungen auf Wegen und Straßen, Entfernung von Sperren, Beseitigung von Wegehindernissen wie Wurzelschäden, Installieren und Markieren von Fahrradschutzstreifen, die Sicherheit verbessernde Maßnahmen, Belagserneuerung, Anlegen neuer oder verbesserter Radwege.

Es muss allerdings bereits heute darauf hingewiesen werden, dass sich manche Maßnahmen zügig realisieren lassen und andere, bei denen z.B. Grunderwerb notwendig ist oder es einer vertieften Verkehrsplanung bedarf , länger dauern werden. Es bleibt auch festzuhalten, dass für diese Maßnahmen bisher keine zusätzlichen Personalressourcen zur Verfügung stehen. Bei einer vordringlichen Bearbeitung dieser Maßnahmen sind entsprechende Personalressourcen zu schaffen.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Für die Umsetzung der im Radverkehrskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen werden die in den nächsten Jahren notwendigen Finanzmittel sowohl konsumtiv als auch investiv in den Haushalt eingestellt werden.

 

Die Gesamtkosten belaufen sich auf insgesamt ca.5,2 Mio. €, davon entfallen auf die Stadt Meerbusch ca. 1,3 Mio. Zur Umsetzung der Maßnahmen werden jährlich 500.000 € investiv eingestellt.

 

 


Alternativen:

 

Ohne Fachkonzept zum Radverkehr und ohne Einbindung in ein einheitliches Ganzes weiterhin punktuelle und in sich abgeschlossene Maßnahmen planen und umsetzen.