Betreff
Schulsozialarbeit
Vorlage
FB3/0208/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss (HFWA) / Rat, den kommunalen Finanzierungsanteil in Höhe von 36.000 € beim Produkt 030.243 Schulträgeraufgaben im Haushalt 2018 einzurichten.

 

2.      Vorbehaltlich der Weiterführung der Bundes- / Landesförderung empfiehlt der Ausschuss für Schule und Sport dem HFWA / Rat, den kommunalen Finanzierungsanteil in Höhe von 40% (derzeit 36.000 €) beim Produkt 030.243 Schulträgeraufgaben in den Haushalten 2019-2021 in der mittelfristigen Finanzplanung einzurichten.


Sachverhalt:

 

Das vom Bund initiierte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) wird seit 2015 vom Land NRW mit 60 Prozent gefördert, nachdem der Bund sich aus der Finanzierung zurückgezogen hatte. Der Presse ist zu entnehmen, dass es Bestrebungen gibt, dass der Bund ab dem Jahr 2019 wieder übernimmt. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, beabsichtigt die neue Landesregierung NRW die Finanzierung bis zum Jahr 2021 wie bisher sicherzustellen.

 

Die Weiterbeschäftigung von Schulsozialarbeitern im Rahmen des Landesprogramms „Soziale Arbeit an Schulen" soll wie bisher über die Kreis-Tochter TZ Glehn erfolgen, die die Landesförderung von 60 Prozent erhält.

 

In Meerbusch hat sich die Anzahl der Kinder und Schüler im SGB II Bezug unter 18 Jahren um ca. 25%, von 820 Kindern im Jahr 2011 auf 618 Kinder im Jahr 2017, deutlich verringert. Diese Fallzahlen bilden die Basis für die Berechnung der Stellenanteile. Aus diesem Grund reduziert sich ebenfalls der auf Meerbusch entfallende Stellenanteil für Schulsozialarbeit von bisher 2 auf zukünftig 1,6 Stellen.

 

Die Stellenanteile in Meerbusch werden wie folgt verteilt:

 

1,0 Stellen für die Städt. Realschule Osterath und die Seiteneinsteigerklassen am Städt. Meerbusch-Gymnasium. Der Stelleninhaber wird an der Städt. Realschule Osterath platziert.

 

0,6 Stellen für die Meerbuscher Grundschulen. Der Stelleninhaber wird an der Städt. Martinusschule platziert und ist für alle Belange der Grundschulen in Fragen BuT zuständig. Hierzu zählt in erster Linie

 

-      die Beratung an jeder Schule,

-      der Kontakt zu Eltern über Elternabende, Informationsabende und Elternsprechtage

-      und feste Sprechzeiten nach Absprache.

 

Weitere Angebote im Rahmen Schulsozialarbeit gibt es in den weiterführenden Schulen:

 

Städt Maria-Montessori-Gesamtschule (gebundene Ganztagsschule), eine Stelle (30 Stunden, unbefristet) besetzt mit einer Sozialpädagogin. Die Stelle wird finanziert aus dem Programm der Bezirksregierung Düsseldorf und bedeutet den Verzicht auf eine Lehrerstelle.

 

Städt. Mataré-Gymnasium (gebundene Ganztagsschule) eine Stelle (Vollzeit, unbefristet) besetzt mit einem Sozialpädagogen. Die Stelle wird finanziert aus dem Programm der Bezirksregierung Düsseldorf und bedeutet den Verzicht auf eine Lehrerstelle.

 

Zudem gibt es aus dem Programm „Geld oder Stelle“ Landeszuschüsse für die Schulen zur Finanzierung von Personalkosten in der pädagogischen Übermittagsbetreuung:

 

Städt. Realschule Osterath, 0,5 Stelle, 25.750 € für die Personalkosten des OBV Meerbusch.

 

Städt. Meerbusch-Gymnasium, 0,5 Stelle, 25.750 € für die Personalkosten des s-cafe.

 

Städt. Maria Montessori-Gesamtschule, 0,8 Stelle, 40.000 € für die Personalkosten des Cafeteria-Vereins.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Der zukünftige 40 %ige kommunale Finanzierungsanteil in Höhe von ca. 36.000 € ist nach Absprache des Rhein-Kreises Neuss mit den Kommunen für das Haushaltsjahr 2018 und die Haushaltsjahre 2019-2021 mittelfristig im Rahmen der Haushaltsplanberatungen einzubringen.

 

 

 

In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter