Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden
Beschluss zu fassen:
1.
Die
Schmutzwassergebühr für das Jahr 2018 wird auf 2,22 €/m3, die
Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2018 wird auf 0,99 €/m2
festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 (Anlage B) wird
Gegenstand des Beschlusses.
2.
Bei der
Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der
Betriebskostenabrechnung 2016 zu 50%, das sind 96.942,83 €, kostenmindernd
vorgetragen. Die verbleibenden 10 % der Überdeckung aus dem
Betriebsergebnis 2015 (39.737,13 €) werden kostenmindernd vorgetragen.
3.
Bei der
Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der
Betriebskostenabrechnung 2015 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe von 40%, das
sind 186.054,64 €.
4.
Die
Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des
Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes
wird auf 25,76 € festgesetzt.
5. Die IX. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage A) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und
Niederschlagswassergebühr) sind zuletzt für das Jahr 2017 festgesetzt worden.
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 hat ergeben, dass eine
Änderung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr wegen des gesetzlich
vorgeschriebenen Kostendeckungsgebotes und des Kostenüberdeckungsverbotes
erforderlich ist.
1. Gebühren
Die Schmutzwassergebühr beläuft sich für das Jahr
2018 auf 2,22 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser (zum Vergleich: die
Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 2,20 €/m³) und die
Niederschlagswassergebühr beläuft sich auf 0,99 € pro Quadratmeter versiegelter
und abflusswirksamer Grundstücksfläche (zum Vergleich: die Vorjahreskalkulation
ergab eine Gebühr von 0,97 €/m2).
2.
Ergebnisvorträge
Nach der Änderung des § 6
Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) am 21.12.2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende
eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen;
Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Es
besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen atypischer Umstände,
Kostenunterdeckungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf eines Zeitraumes von
vier Jahren auszugleichen.
Es können in der Gebührenkalkulation
Vorträge aus den Betriebskostenabrechnungen 2014, 2015 und 2016 erfolgen. Die
Vorträge wurden so gewählt, dass die Gebühren möglichst stabil bleiben und es
auch in den nächsten Jahren nicht zu starken Gebührenschwankungen kommt.
2.1. Ergebnisvorträge
Schmutzwasserbeseitigung:
Die Betriebskostenabrechnung für 2014 hat
für die Schmutzwasserbeseitigung eine Überdeckung von 95.174,55 € ergeben. Dieses Ergebnis wurde
bereits kostenmindernd in die Gebührenkalkulationen 2016 und 2017 vorgetragen.
Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung
2015 beläuft sich auf eine Überdeckung in Höhe von 397.371,33 € und wird mit den verbleibenden 10% (39.737,13 €) in die Gebührenkalkulation
2018 vorgetragen.
Die Betriebskostenabrechnung 2016 weist eine
Überdeckung von 193.885,66 € aus, die zu 50% (96.942,83 €) in die Gebührenkalkulation 2018
einfließt.
2.2. Ergebnisvorträge
Niederschlagswasserbeseitigung:
Die Betriebskostenabrechnung 2014 hat eine
Überdeckung von 113.859,18 € ergeben. Diese wurde bereits in die Gebührenkalkulationen 2016
vorgetragen.
Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung
2015 für die Niederschlagswasserbeseitigung weist eine Überdeckung in Höhe von 465.136,61 € aus, die
zu 40% in die Gebührenkalkulation 2017 eingeflossen ist und mit 40% (186.054,64 €) in die Gebührenkalkulation 2018 einfließt.
Die verbleibenden 20% stehen für die Gebührenkalkulation 2019 zur Verfügung.
Die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung
2016 in Höhe von 379.820,02 € wird in die Gebührenkalkulationen 2019 und 2020 vorgetragen.
3. Gebühren
Wasserzwischenzähler
Gemäß aktueller Kalkulation der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch GmbH betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 25,76 €. 2017 belaufen sich diese Kosten auf 25,69 € pro Zähler.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Im Haushaltsjahr 2018 werden für die Schmutzwasserbeseitigung Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 6.237.000 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 4.930.000,00 € erwartet.
Alternativen:
keine