Betreff
IX. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008
Vorlage
FB5/0699/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.       Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2018 wird auf 2,22 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2018 wird auf 0,99 €/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 (Anlage B) wird Gegenstand des Beschlusses.

 

2.       Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2016 zu 50%, das sind 96.942,83 €, kostenmindernd vorgetragen. Die verbleibenden 10 % der Überdeckung aus dem Betriebsergebnis 2015 (39.737,13 €) werden kostenmindernd vorgetragen.

 

3.       Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr erfolgt aus der Überdeckung der Betriebskostenabrechnung 2015 ein kostenmindernder Vortrag in Höhe von 40%, das sind 186.054,64 €.

 

4.       Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 25,76 € festgesetzt.

 

5.       Die IX. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage A) wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr) sind zuletzt für das Jahr 2017 festgesetzt worden.

 

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2018 hat ergeben, dass eine Änderung der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgebotes und des Kostenüberdeckungsverbotes erforderlich ist.

 

1.       Gebühren

 

Die Schmutzwassergebühr beläuft sich für das Jahr 2018 auf 2,22 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser (zum Vergleich: die Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 2,20 €/m³) und die Niederschlagswassergebühr beläuft sich auf 0,99 € pro Quadratmeter versiegelter und abflusswirksamer Grundstücksfläche (zum Vergleich: die Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 0,97 €/m2).

 

2.       Ergebnisvorträge

 

Nach der Änderung des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) am 21.12.2011 sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Es besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen atypischer Umstände, Kostenunterdeckungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf eines Zeitraumes von vier Jahren auszugleichen.

 

Es können in der Gebührenkalkulation Vorträge aus den Betriebskostenabrechnungen 2014, 2015 und 2016 erfolgen. Die Vorträge wurden so gewählt, dass die Gebühren möglichst stabil bleiben und es auch in den nächsten Jahren nicht zu starken Gebührenschwankungen kommt.

 

 

2.1. Ergebnisvorträge Schmutzwasserbeseitigung:

 

Die Betriebskostenabrechnung für 2014 hat für die Schmutzwasserbeseitigung eine Überdeckung von 95.174,55 € ergeben. Dieses Ergebnis wurde bereits kostenmindernd in die Gebührenkalkulationen 2016 und 2017 vorgetragen.

 

Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2015 beläuft sich auf eine Überdeckung in Höhe von 397.371,33 € und wird mit den verbleibenden 10% (39.737,13 €) in die Gebührenkalkulation 2018 vorgetragen.

 

Die Betriebskostenabrechnung 2016 weist eine Überdeckung von 193.885,66 € aus, die zu 50% (96.942,83 €) in die Gebührenkalkulation 2018 einfließt.

 

2.2. Ergebnisvorträge Niederschlagswasserbeseitigung:

 

Die Betriebskostenabrechnung 2014 hat eine Überdeckung von 113.859,18 € ergeben. Diese wurde bereits in die Gebührenkalkulationen 2016 vorgetragen.

 

Das Ergebnis der Betriebskostenabrechnung 2015 für die Niederschlagswasserbeseitigung weist eine Überdeckung in Höhe von 465.136,61 € aus, die zu 40% in die Gebührenkalkulation 2017 eingeflossen ist und mit 40% (186.054,64 €) in die Gebührenkalkulation 2018 einfließt. Die verbleibenden 20% stehen für die Gebührenkalkulation 2019 zur Verfügung.

 

Die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2016 in Höhe von 379.820,02 € wird in die Gebührenkalkulationen 2019 und 2020 vorgetragen.

 

 

3.       Gebühren Wasserzwischenzähler

 

Gemäß aktueller Kalkulation der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch GmbH betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 25,76 €. 2017 belaufen sich diese Kosten auf 25,69 € pro Zähler.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Im Haushaltsjahr 2018 werden für die Schmutzwasserbeseitigung Gebühreneinnahmen in Höhe von ca. 6.237.000 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung in Höhe von 4.930.000,00 € erwartet.

 

 


Alternativen:

keine