Betreff
Frühe Hilfen in Meerbusch - Eltern- und Babybesuchsdienst
Vorlage
FB2/102/2012
Aktenzeichen
FB2/51-T2
Art
Informationsvorlage

Seit September 2008 sind in Meerbusch eine Hebamme und eine Kinderkrankenschwester mit jeweils 19,5 Std. angestellt, die den Eltern- und Babybesuchsdienst durchführen.

 

Ziel des Besuches, der ca. 6 bis 8 Wochen nach der Geburt stattfindet, ist es, möglichst frühzeitig Kontakt zu den jungen Eltern zu bekommen und ihnen das Jugendamt als kompetenten und stets ansprechbaren Partner in allen Erziehungs- und Lebensfragen mit dem (neugeborenen) Kind vorzustellen. Beim Besuch erhalten die jungen Eltern ein kleines Präsent zur Geburt sowie zahlreiche – jeweils individuell auf die Familiensituation abgestimmte – Informationsmaterialien. Dazu gehören etwa Anregungen zur gesunden Ausstattung des Schlafplatzes, spezielle Informationen zur Kinderpflege, Hinweise zur gesunden Ernährung, zur Bedeutung von Schutzimpfungen und den Vorsorgeuntersuchungen oder aber auch wichtige Hinweise für Alleinerziehende. Im Gespräch mit den Eltern werden alle auftretenden Fragen beantwortet und wichtige Hinweise zum Umgang mit dem Säugling gegeben. Auf Wunsch der Familie kann ein weiterer Besuch erfolgen. Die beiden Mitarbeiterinnen stehen allen Familien auch nach dem Besuch weiterhin als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung – und einzelne Familien nehmen dieses Angebot auch wahr.

 

Der Eltern- und Babybesuchsdienst wird von den Eltern sehr gut angenommen. Von den im Jahr 2011 gemeldeten 365 Geburten nahmen 315 Familien das Angebot an; das entspricht einem Anteil von 86 Prozent. Mittlerweile hat sich das Angebot etabliert und viele Familien rufen nach der Entbindung von sich aus an, um einen Besuchstermin auszumachen. An den Informationen sind die Eltern sehr interessiert und viele positive Rückmeldungen zeigen, dass die Mitarbeiterinnen einen guten Kontakt zu den Familien herstellen konnten. Nicht zuletzt aufgrund des medizinischen Ausbildungshintergrunds ist die Akzeptanz der Mitarbeiterinnen bei den Eltern hoch. Gerade in der ersten Zeit mit einem Säugling überwiegen die pflegerischen Fragestellungen und die Eltern können hier auf die Erfahrungen der Hebamme bzw. Kinderkrankenschwester vertrauen.

 

Aufgrund der Erfahrungen mit den Besuchen haben sich in Meerbusch positive Änderungen ergeben. Angebote der Familienbildung können zielgerichteter nach den Bedürfnissen der Eltern angeboten werden, nachdem die Elternwünsche an die Träger der Familienbildung übermittelt und von diesen berücksichtigt werden können. So ist z.B. das Angebot an Babykrabbelgruppen ausgebaut und die Anzahl der Babyschwimmkurse erhöht worden.

 

Bis zum Ende des Jahres 2011 fanden seit Einführung des Eltern- und Babybesuchsdienstes in Meerbusch insgesamt 1.000 Hausbesuche statt.

 


Neben dem Besuchsdienst, als niederschwelliges Beratungsangebot, wurde die Vernetzung im Rahmen der Verbesserung des Kinderschutzes ausgebaut.

 

Neben drei Fachforen, die sich zweimal mit dem frühkindlichen Kinderschutz und einmal mit dem Jugendschutz beschäftigten und an denen jeweils rund 80 Fachleute aus Kindergarten, Schule, Gesundheitsberufen, Polizei und Verwaltung teilnahmen, wurde insbesondere die Zusammenarbeit mit den in Meerbusch ansässigen Kinderärzten ausgebaut.

 

Im Rahmen des „Runden Tisch Kinderärzte“ fanden Gespräche statt, die zu einem abgestimmten Vorgehen und einer vertrauensvollen Zusammenarbeit im Sinne aller Meerbuscher Kinder und Familien geführt haben.

 

Selbstverständlich wird bei allen Vernetzungen stets der Datenschutz und die Schweigepflicht der jeweiligen Berufsgruppe beachtet und gewahrt.

 

Zusätzlich wurde mit der Einführung eines Meldewesens für Kindervorsorgeuntersuchungen im Jahre 2009 von den Mitarbeiterinnen des Eltern- und Babybesuchsdienstes die Überprüfung der nicht erfolgten Vorsorgeuntersuchungen – der sog. „U-Untersuchungen“ – übernommen.

 

Das verbindliche Meldewesen in Nordrhein Westfalen hat zum Ziel, die Inanspruchnahme der freiwilligen Kindervorsorgeuntersuchungen zu steigern und mögliche Kindeswohlgefährdungen frühzeitig aufzudecken.

 

Für Meerbusch wurden seit September 2009 bis zum 31.12.2011 insgesamt 351 versäumte Vorsorgeuntersuchungen gemeldet.

 

Eine mögliche Kindeswohlgefährdung war in keinem der Fälle zu erkennen. Wegen fehlender Mitwirkung der Eltern (die die Rechtmäßigkeit der Meldeverpflichtung anzweifelten) wurden 2 Fälle an den ASD weitergeleitet.

 

Die Verknüpfung der Aufgaben von Erstbesuch und Überprüfung der gemeldeten fehlenden Vorsorgeuntersuchungen ist sinnvoll, da die Mitarbeiterinnen bereits beim Begrüßungsbesuch die „U’s“ thematisieren und auf das  Meldeverfahren hinweisen. Gerade wenn den Eltern die einzelnen Vorsorgeuntersuchungen auch in ihrer medizinischen Bedeutung erklärt werden können, erweist sich die medizinische Profession als Vorteil. Berührungsängste sind seltener, da den Eltern die Mitarbeiterinnen meist noch vom Begrüßungsbesuch bekannt sind.

 

Durch das seit 1. Januar 2012 geltende Bundeskinderschutzgesetz wird das Angebot  und der Zugang einerseits geregelt, andererseits erweitert und  auf die werdenden Eltern ausgedehnt. Da nicht alle Eltern selbst aktiv werden, sollen die Jugendämter von sich aus den Eltern Beratung und Information in einem persönlichen Gespräch anbieten.

 

Ziel ist es, den Zugang zu den Familien noch früher zu erhalten und bereits in der Schwangerschaft die (werdenden) Eltern über das örtlich verfügbare Angebotsspektrum und die verfügbaren Unterstützungsleistungen zu informieren und für die Inanspruchnahme der Leistungen im Interesse und zum Wohl des Kindes zu werben. Insoweit unterstützen die gesetzlichen Neuerungen das hiesige Bemühen, in den unterschiedlichen Lebensbezügen früher Kindheit und früher Elternschaft ein niederschwelliges und gleichzeitig verbindliches Netzwerk helfender Strukturen weiter zu qualifizieren.

 


Mit welchem zusätzlichen Aufwand hier zu rechnen ist, ist derzeit noch nicht absehbar. Art und Umfang der möglichen Leistungen werden derzeit inhaltlich konzeptioniert. Die Beratung unterscheidet sich grundlegend von der beim Erstbesuch – hier liegt der Focus überwiegend auf dem Wohl des Kindes, seiner gesunden und gedeihlichen Entwicklung und der Förderung der Beziehung zwischen Eltern und Kindern.

 

Es bleibt zunächst abzuwarten, welche Ausführungsverordnungen bzw. Ausführungsempfehlungen ggfs. regelnd eingreifen.

 

 

 


In Vertretung

 

 

 

 

Angelika Mielke-Westerlage

Erste Beigeordnete