Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Gebührensätze nach § 4 der Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren im Jahr 2018 beizubehalten.
Die beigefügte Gebührenkalkulation 2018 (Anlage A) wird Gegenstand dieses Beschlusses.
Sachverhalt:
Die
Höhe der Abfallentsorgungsgebühren ist jährlich auf der Grundlage der
Betriebskostenabrechnung des abgelaufenen Jahres, der Erkenntnisse des
laufenden Jahres und den für das kommende Jahr erwarteten Aufwand und Ertrag zu
kalkulieren.
Die
aktuellen Abfallentsorgungsgebühren betragen:
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60-Liter-Restabfallbehälter:
96 € pro Jahr,
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80-Liter-Restabfallbehälter:
124 € pro Jahr,
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120-Liter-Restabfallbehälter: 179 € pro Jahr,
·
240-Liter-Restabfallbehälter: 338 € pro Jahr,
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1.100-Liter-Restabfallbehälter: 1.529 € pro Jahr,
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mit wöchentlicher Leerung: 3.058 € pro Jahr,
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mit 2x wöchentl. Leerung: 6.115 € pro Jahr.
Gebühr
für einen zusätzlichen 240 Liter Bioabfallbehälter: 75 € pro Jahr.
Gebühr
für einen 70 Liter Restabfallsack: 4 € pro Stück.
In
der Gebührenkalkulation 2018 sind Gesamtkosten in Höhe von 5.316.411,83 €
berücksichtigt. Die wesentlichen
Kostenarten sind die Beseitigungs- u. Verwertungskosten (Gebühren an den
Rhein-Kreis Neuss) mit 55,4 % und die Fuhrleistungen (Vertrag mit dem
Entsorger) mit 30,5 %.
Der
Vergleich der Gebührenkalkulation 2018 (Anlage A) mit 2017 zeigt folgende
wesentliche Veränderungen:
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Auflösung von Sonderposten aus
Gebührenausgleich:
In 2017 wurde eine Rücklage von 61.019,05 € aus der Betriebskostenabrechnung 2015 zur Beibehaltung der Gebührensätze verwendet. Für 2018 ist eine Entnahme aus der Rücklage zur Beibehaltung der Gebührenhöhe nicht notwendig. Die Rücklage aus der Betriebskostenabrechnung 2016 in Höhe von 70.939,90 € kann zur Dämpfung der Gebührenhöhe in 2019 oder 2020 verwendet werden.
·
Erträge aus der Altkleiderverwertung:
Die Konzession für das Aufstellen von Sammelbehältern zur Einsammlung von Altkleidern an Wertstoffcontainerstandorten wurde für 2017 erstmals öffentlich ausgeschrieben und vergeben. Für 2018 wird mit einer Einnahme von 60.360,00 € kalkuliert.
·
Mehrkosten bei der Vergütung der
Fuhrleistungen:
Durch die Fertigstellung mehrerer Neubaugebiete erhöhen sich die Anzahl der Haushalte und dadurch auch die Anzahl der Abfallbehälter und die zu transportierende Abfallmenge. Für die Kosten der Leerung der Abfallbehälter (Rest- und Bioabfall, Altpapierdepotcontainer), der Einsammlung (Sperrgut, Elektroschrott, Grünabfälle) und des Transportes der Abfälle sowie des Betriebs des Wertstoffhofes wird mit einer Erhöhung im Jahr 2018 um 24.874,67 € kalkuliert.
· Mehrkosten Beseitigung und Verwertung:
Der Rhein-Kreis Neuss wird die Abfallentsorgungsgebühren für 2018 nicht erhöhen, sodass die Kommunen mit den Gebührensätzen von 2017 kalkulieren können. Durch die Fertigstellung mehrerer Neubaugebiete in Meerbusch erhöht sich die Anzahl der Einwohner, was zur Erhöhung der anfallenden Abfallmenge führt. Deshalb wird für die an den Rhein-Kreis Neuss zu zahlenden Gebühren (für die Beseitigung- und Verwertung der Restabfall-, Sperrgut-, Bio- und Grünabfallabfallmengen) mit einer Erhöhung um 123.000,00 € kalkuliert.
·
Mehrkosten Innere Verrechnung:
Der Ansatz der Inneren Verrechnung steigt
gegenüber der Kalkulation 2017 um 21.403,05 €. Dies ist darauf zurückzuführen,
dass der Aufwand für die Leerung der städtischen Papierkörbe, die Reinigung und
Pflege der Wertstoffcontainerstandorte und die Einsammlung von wildem Müll nach
der Kalkulation des Baubetriebshofs gegenüber 2017 um 35.232,05 € steigt.
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Ausgleich der Kostenunterdeckung aus der
Betriebskostenabrechnung 2014:
Aus der Betriebskostenabrechnung 2014 ist eine Unterdeckung von 196.246,68 € auszugleichen. Im Jahr 2017 wurden bereits 130.000 € € ausgeglichen. Der Ausgleich des Restbetrages von 66.246,68 erfolgt in 2018.
Die
Betriebskostenabrechnung 2016 (Anlage B) ergab ein positives Betriebsergebnis
von 70.939,90 €.
Wesentliche Faktoren waren:
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Steigende
Anzahl der Restabfallbehälter: Mehreinnahme von 30.362,33 € bei den
Abfallentsorgungsgebühren.
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Höhere
Vergütung für das Altpapier das über die Altpapiercontainer und den
Wertstoffhof eingesammelt wird: Mehreinnahme von 33.849,59 €.
·
Einsparung
bei den Kosten für die Fuhrleistungen und bei den an Rhein-Kreis Neuss
gezahlten Abfallentsorgungsgebühren von 39.224,94 €.
Nach
§ 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW muss die Kostenüberdeckung innerhalb der
nächsten 4 Jahre, also spätestens 2020, ausgeglichen werden. Die Überdeckung
2016 soll zur Stützung der Gebühren in den Gebührenkalkulationen 2019 oder 2020
verwendet werden.
Die
Betriebskostenabrechnung 2016 (Anlage B) liegt zur Kenntnisnahme bei.
Auch
im Jahr 2017 hat der Bund der Steuerzahler NRW wieder die
Abfallentsorgungsgebühren verglichen. Unter 148 vergleichbaren Kommunen (120 l
Restabfallbehälter, 14-tägige Leerung, incl. 120 l Bioabfallbehälter und
Papierentsorgung) Meerbusch den 17. Platz.
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die vorgenannten Gebühren teilweise verschiedene Leistungen wie z.B. unterschiedliche Anzahl von Sperrgut- und Grünbündelsammlungen sowie zusätzliche Serviceleistungen wie die Annahme von Abfällen an Wertstoffhöfen beinhalten.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Gesamtkosten
in Höhe von 5.316.412 €
Gebühreneinnahmen und Erlöse in Höhe von 5.382.659 €