Betreff
Abfallentsorgungsgebühren 2018
Vorlage
DezIII/0688/2017
Aktenzeichen
1.70.15.03
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die Gebührensätze nach § 4 der Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren im Jahr 2018 beizubehalten.

 

Die beigefügte Gebührenkalkulation 2018 (Anlage A) wird Gegenstand dieses Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren ist jährlich auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des abgelaufenen Jahres, der Erkenntnisse des laufenden Jahres und den für das kommende Jahr erwarteten Aufwand und Ertrag zu kalkulieren.

Die aktuellen Abfallentsorgungsgebühren betragen:

·         60-Liter-Restabfallbehälter:                96 € pro Jahr,

·         80-Liter-Restabfallbehälter:                124 € pro Jahr,

·         120-Liter-Restabfallbehälter:              179 € pro Jahr,

·         240-Liter-Restabfallbehälter:              338 € pro Jahr,

·         1.100-Liter-Restabfallbehälter:           1.529 € pro Jahr,

·         mit wöchentlicher Leerung:               3.058 € pro Jahr,

·         mit 2x wöchentl. Leerung:                 6.115 € pro Jahr.

Gebühr für einen zusätzlichen 240 Liter Bioabfallbehälter: 75 € pro Jahr.

Gebühr für einen 70 Liter Restabfallsack: 4 € pro Stück.

In der Gebührenkalkulation 2018 sind Gesamtkosten in Höhe von 5.316.411,83 € berücksichtigt. Die wesentlichen Kostenarten sind die Beseitigungs- u. Verwertungskosten (Gebühren an den Rhein-Kreis Neuss) mit 55,4 % und die Fuhrleistungen (Vertrag mit dem Entsorger) mit 30,5 %.

Der Vergleich der Gebührenkalkulation 2018 (Anlage A) mit 2017 zeigt folgende wesentliche Veränderungen:

·         Auflösung von Sonderposten aus Gebührenausgleich:

In 2017 wurde eine Rücklage von 61.019,05 € aus der Betriebskostenabrechnung 2015 zur Beibehaltung der Gebührensätze verwendet. Für 2018 ist eine Entnahme aus der Rücklage zur Beibehaltung der Gebührenhöhe nicht notwendig. Die Rücklage aus der Betriebskostenabrechnung 2016 in Höhe von 70.939,90 € kann zur Dämpfung der Gebührenhöhe in 2019 oder 2020 verwendet werden.

·         Erträge aus der Altkleiderverwertung:

Die Konzession für das Aufstellen von Sammelbehältern zur Einsammlung von Altkleidern an Wertstoffcontainerstandorten wurde für 2017 erstmals öffentlich ausgeschrieben und vergeben. Für 2018 wird mit einer Einnahme von 60.360,00 € kalkuliert.

·         Mehrkosten bei der Vergütung der Fuhrleistungen:

Durch die Fertigstellung mehrerer Neubaugebiete erhöhen sich die Anzahl der Haushalte und dadurch auch die Anzahl der Abfallbehälter und die zu transportierende Abfallmenge. Für die Kosten der Leerung der Abfallbehälter (Rest- und Bioabfall, Altpapierdepotcontainer), der Einsammlung (Sperrgut, Elektroschrott, Grünabfälle) und des Transportes der Abfälle sowie des Betriebs des Wertstoffhofes wird mit einer Erhöhung im Jahr 2018 um 24.874,67 € kalkuliert.

·         Mehrkosten Beseitigung und Verwertung:

Der Rhein-Kreis Neuss wird die Abfallentsorgungsgebühren für 2018 nicht erhöhen, sodass die Kommunen mit den Gebührensätzen von 2017 kalkulieren können. Durch die Fertigstellung mehrerer Neubaugebiete in Meerbusch erhöht sich die Anzahl der Einwohner, was zur Erhöhung der anfallenden Abfallmenge führt. Deshalb wird für die an den Rhein-Kreis Neuss zu zahlenden Gebühren (für die Beseitigung- und Verwertung der Restabfall-, Sperrgut-, Bio- und Grünabfallabfallmengen) mit einer Erhöhung um 123.000,00 € kalkuliert.

·         Mehrkosten Innere Verrechnung:

Der Ansatz der Inneren Verrechnung steigt gegenüber der Kalkulation 2017 um 21.403,05 €. Dies ist darauf zurückzuführen, dass der Aufwand für die Leerung der städtischen Papierkörbe, die Reinigung und Pflege der Wertstoffcontainerstandorte und die Einsammlung von wildem Müll nach der Kalkulation des Baubetriebshofs gegenüber 2017 um 35.232,05 € steigt.

·         Ausgleich der Kostenunterdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2014:

Aus der Betriebskostenabrechnung 2014 ist eine Unterdeckung von 196.246,68 € auszugleichen. Im Jahr 2017 wurden bereits 130.000 € € ausgeglichen. Der Ausgleich des Restbetrages von 66.246,68 erfolgt in 2018.

 

Die Betriebskostenabrechnung 2016 (Anlage B) ergab ein positives Betriebsergebnis von                 70.939,90 €. Wesentliche Faktoren waren:

·         Steigende Anzahl der Restabfallbehälter: Mehreinnahme von 30.362,33 € bei den Abfallentsorgungsgebühren.

·         Höhere Vergütung für das Altpapier das über die Altpapiercontainer und den Wertstoffhof eingesammelt wird: Mehreinnahme von 33.849,59 €.

·         Einsparung bei den Kosten für die Fuhrleistungen und bei den an Rhein-Kreis Neuss gezahlten Abfallentsorgungsgebühren von 39.224,94 €.

Nach § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW muss die Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten 4 Jahre, also spätestens 2020, ausgeglichen werden. Die Überdeckung 2016 soll zur Stützung der Gebühren in den Gebührenkalkulationen 2019 oder 2020 verwendet werden.

Die Betriebskostenabrechnung 2016 (Anlage B) liegt zur Kenntnisnahme bei.

 

Auch im Jahr 2017 hat der Bund der Steuerzahler NRW wieder die Abfallentsorgungsgebühren verglichen. Unter 148 vergleichbaren Kommunen (120 l Restabfallbehälter, 14-tägige Leerung, incl. 120 l Bioabfallbehälter und Papierentsorgung) Meerbusch den 17. Platz.

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die vorgenannten Gebühren teilweise verschiedene Leistungen wie z.B. unterschiedliche Anzahl von Sperrgut- und Grünbündelsammlungen sowie zusätzliche Serviceleistungen wie die Annahme von Abfällen an Wertstoffhöfen beinhalten.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Gesamtkosten in Höhe von 5.316.412 €

Gebühreneinnahmen und Erlöse in Höhe von 5.382.659 €