Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt im Wege der dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW die als Anlage 1 beigefügte Resolution gegen einen Konverter in Osterath und beauftragt die Verwaltung, diese den Mitgliedern des Regionalrates, der Bezirksregierung Düsseldorf sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW zu übersenden.

 


Sachverhalt:

 

Aufgrund der jüngsten Entwicklung im Standortsuchverfahren für den nördlichen Konverter sowie der Entscheidung des Regionalrates, die Bundesnetzagentur (BNA) möge das neue Gutachten prüfen und baldmöglichst das Planverfahren durchführen und in diesem die Standortfrage des Konverters beantworten und dem anschließenden Gespräch der Verwaltung mit der Fa. Amprion und der Bundesnetzagentur, hatte die Unterzeichnerin für den 24. August 2017 zu einer öffentlichen Ratssitzung eingeladen.

 

In der Sitzung hat der für den Netzausbau zuständige Abteilungsleiter ausgeführt, dass sich die BNA als Genehmigungsbehörde nicht über die Landesplanung hinwegsetzen werde, d.h. keinen Standort im Planfeststellungsverfahren genehmigen werde, der mit anderweitigen Zielen der Raumordnung belegt ist. Es sei Aufgabe des Regionalrates, die Voraussetzungen für eine Realisierung des Standortes „Dreiecksfläche“ zu schaffen.

 

Die „Dreiecksfläche in Kaarst“ ist im Rahmen des Standortsuchverfahrens, in dem mehr als 50 Standortbereiche auf ihre Eignung geprüft wurden, in den Gutachten aus 5/2015, 11/2015 und 6/2017 jeweils als bestgeeignetste Fläche für einen Konverter ermittelt worden. Eine Nutzbarmachung der Fläche scheitert bekanntlich daran, dass sie im geltenden Regionalplan als Auskiesungsfläche ausgewiesen ist.

 

Die Vertreter von Amprion haben in der Ratssitzung ihrerseits erklärt, zeitnah zumindest ein eindeutiges politisches Signal für eine Realisierbarkeit auf der Dreiecksfläche zu benötigen, da bis zum Jahresende die standortabhängige Beauftragung der Konverterfertigung erfolgen müsse. Andernfalls könne die südliche Leitung nicht wie vorgesehen 2021 in Betrieb gehen. Soweit zeitnah keine Entscheidung durch den Regionalrat getroffen werde, die die Dreiecksfläche in Kaarst raumplanerisch für die Konverternutzung öffne, werde die Vorhabenträgerin im Planfeststellungsverfahren Osterath als Standort für den Konverter beantragen, da eine Realisierung auf der bestgeeignetsten Dreiecksfläche nach Aussage der BNA nicht genehmigungsfähig sei.

 

Die Verwaltung hat unmittelbar nach der Ratssitzung eine Prüfung der juristischen Möglichkeiten der Änderung des Regionalplanes veranlasst und den Regionalrat (angeschrieben wurden alle Regionalratsmitglieder und die Bezirksregierung), der am 28. September 2017 tagt sowie den Planungsausschuss des Regionalrates, der bereits am 21. September 2017 tagt, gebeten, das Thema auf die Tagesordnung der jeweiligen Sitzungen zu nehmen. Das Schreiben sowie die juristische Expertise der Rechtsanwaltsgesellschaft de Witt sind als Anlage 2 beigefügt. Auf der Tagesordnung für die Sitzung des Regionalrates findet sich das Thema „Konverter/BSAB Kaarst - Sachstandsbericht“, auf der Tagesordnung der Sitzung Planungsausschusses ist das Thema explizit nicht benannt. Allerdings hat die SPD-Fraktion mit Datum vom 11.09.2017 beantragt, das Thema auch dort zu behandeln. Der Antrag nimmt Bezug auf das Schreiben der Unterzeichnerin.

 

Als Ergebnis der juristischen Prüfung hat die Unterzeichnerin dem Regionalrat vorgeschlagen, eine Ausnahme nach § 6 Raumordnungsgesetz zu beschließen. Soweit der Regionalrat eine solche Ausnahme für die Dreiecksfläche beschließen würde, wäre die Bundesnetzagentur an das raumordnerische Ziel „Auskiesungsfläche“ nicht gebunden und könnte im Planfeststellungsverfahren einen Konverter am Standort „Dreiecksfläche Kaarst“ genehmigen, wenn sie im Rahmen dieses Verfahrens im Übrigen zu dem Ergebnis kommt, dass der Konverter dort genehmigungsfähig ist.

Wie bereits in der Sitzung des Rates erklärt, hat sich der Staatssekretär aus dem Wirtschaftsministerium kurz vor der Sitzung gemeldet und eine Einbringung des Landes in Aussicht gestellt. Die Unterzeichnerin hat mit Datum 6. September 2017 gegenüber dem Land die bestehende Problematik dargelegt und um einen gemeinsamen Termin mit der Stadt Kaarst, Amprion und dem Landrat sowie der Bundesnetzagentur gebeten. Auch der Landrat hat um einen Termin im Wirtschaftsministerium gebeten. 

 

Ein Termin ist bisher nicht vereinbart.

 

In der Presse, u.a. NGZ vom 15. September 2017, wird von einem runden Tisch mit allen Beteiligten über mögliche Standorte gesprochen und vorgeschlagen, den gesamten Suchprozess neu aufzurollen. Auch die Unterzeichnerin würde es ausdrücklich begrüßen, einen anderen konfliktfreien Standort mit einem größtmöglichen Abstand zur Wohnbebauung zu finden.

 

Allerdings muss die Frage gestellt werden, ob es angesichts der nun schon 5 Jahre andauernden Standortsuche mit Prüfung von mehr als 50 Standorten gelingt, in einem angemessenen Zeitfenster an anderer Stelle eine 100.000 qm große Fläche in großem Abstand zur Wohnbebauung zu finden, die den übrigen Anforderungen eines Standortes genügt, zumal nach der bestehenden Gesetzeslage eine Anbindung an den Netzverknüpfungspunkt Osterath gegeben sein muss.

 

Seit Mitte 2015 haben auf Einladung von Amprion außerdem 7 sog. Gesprächskreise stattgefunden, an denen u.a. auch der Rhein-Kreis Neuss teilgenommen hat. Alle Protokolle sind auf der Seite vom Amprion öffentlich. Alle zusätzlich benannten Flächen wurden in die Standortsuche einbezogen und sind Gegenstand der zwischenzeitlich vorliegenden 4 Gutachten. Auch muss die Frage gestellt werden, ob Vertreter von Kommunen, deren Standorte auf den hinteren Rängen platziert sind, überhaupt bereit sind, an einem runden Tisch teilzunehmen.

 

Die Unterzeichnerin sieht eine große Gefahr, dass Amprion in der Planfeststellung den Standort „Osterath“ mit einem Abstand von nur 300 m zur geschlossenen Wohnbebauung beantragen wird, wenn für den Standort „Dreiecksfläche“ - Abstand zur Wohnbebauung lt. Gutachten von ERM 1.300 m – die Ausnahme nach § 6 Raumordnungsgesetz nicht vorgesehen wird. Die Bundesfachplanung für die südliche Trasse läuft bereits, die Leitung kann nur in Betrieb gehen, wenn am Ende ein Konverter steht, der Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt.

 

Um dem Anliegen neben den bereits fristwahrend von der Verwaltung durchgeführten Aktivitäten ein politisches Gewicht zu geben, schlägt die Unterzeichnerin die Verabschiedung einer Resolution des Rates vor. Diese sollte wegen der anstehenden Sitzung des Regionalrates stellvertretend für den Rat durch den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschlossen werden. Der Entwurf der Resolution ist als Anlage beigefügt.