Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt im Wege der dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW die als Anlage 1 beigefügte Resolution gegen einen Konverter in Osterath und beauftragt die Verwaltung, diese den Mitgliedern des Regionalrates, der Bezirksregierung Düsseldorf sowie dem Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW zu übersenden.
Sachverhalt:
Aufgrund
der jüngsten Entwicklung im Standortsuchverfahren für den nördlichen Konverter
sowie der Entscheidung des Regionalrates, die Bundesnetzagentur (BNA) möge das
neue Gutachten prüfen und baldmöglichst das Planverfahren durchführen und in
diesem die Standortfrage des Konverters beantworten und dem anschließenden Gespräch
der Verwaltung mit der Fa. Amprion und der Bundesnetzagentur, hatte die
Unterzeichnerin für den 24. August 2017 zu einer öffentlichen Ratssitzung
eingeladen.
In
der Sitzung hat der für den Netzausbau zuständige Abteilungsleiter ausgeführt,
dass sich die BNA als Genehmigungsbehörde nicht über die Landesplanung
hinwegsetzen werde, d.h. keinen Standort im Planfeststellungsverfahren
genehmigen werde, der mit anderweitigen Zielen der Raumordnung belegt ist. Es
sei Aufgabe des Regionalrates, die Voraussetzungen für eine Realisierung des
Standortes „Dreiecksfläche“ zu schaffen.
Die
„Dreiecksfläche in Kaarst“ ist im Rahmen des Standortsuchverfahrens, in dem
mehr als 50 Standortbereiche auf ihre Eignung geprüft wurden, in den Gutachten
aus 5/2015, 11/2015 und 6/2017 jeweils als bestgeeignetste Fläche für einen
Konverter ermittelt worden. Eine Nutzbarmachung der Fläche scheitert
bekanntlich daran, dass sie im geltenden Regionalplan als Auskiesungsfläche
ausgewiesen ist.
Die
Vertreter von Amprion haben in der Ratssitzung ihrerseits erklärt, zeitnah
zumindest ein eindeutiges politisches Signal für eine Realisierbarkeit auf der
Dreiecksfläche zu benötigen, da bis zum Jahresende die standortabhängige
Beauftragung der Konverterfertigung erfolgen müsse. Andernfalls könne die
südliche Leitung nicht wie vorgesehen 2021 in Betrieb gehen. Soweit zeitnah
keine Entscheidung durch den Regionalrat getroffen werde, die die
Dreiecksfläche in Kaarst raumplanerisch für die Konverternutzung öffne, werde
die Vorhabenträgerin im Planfeststellungsverfahren Osterath als Standort für
den Konverter beantragen, da eine Realisierung auf der bestgeeignetsten
Dreiecksfläche nach Aussage der BNA nicht genehmigungsfähig sei.
Die
Verwaltung hat unmittelbar nach der Ratssitzung eine Prüfung der juristischen
Möglichkeiten der Änderung des Regionalplanes veranlasst und den Regionalrat
(angeschrieben wurden alle Regionalratsmitglieder und die Bezirksregierung),
der am 28. September 2017 tagt sowie den Planungsausschuss des Regionalrates,
der bereits am 21. September 2017 tagt, gebeten, das Thema auf die Tagesordnung
der jeweiligen Sitzungen zu nehmen. Das Schreiben sowie die juristische
Expertise der Rechtsanwaltsgesellschaft de Witt sind als Anlage 2 beigefügt.
Auf der Tagesordnung für die Sitzung des Regionalrates findet sich das Thema
„Konverter/BSAB Kaarst - Sachstandsbericht“, auf der Tagesordnung der Sitzung
Planungsausschusses ist das Thema explizit nicht benannt. Allerdings hat die
SPD-Fraktion mit Datum vom 11.09.2017 beantragt, das Thema auch dort zu
behandeln. Der Antrag nimmt Bezug auf das Schreiben der Unterzeichnerin.
Als
Ergebnis der juristischen Prüfung hat die Unterzeichnerin dem Regionalrat
vorgeschlagen, eine Ausnahme nach § 6 Raumordnungsgesetz zu beschließen. Soweit
der Regionalrat eine solche Ausnahme für die Dreiecksfläche beschließen würde,
wäre die Bundesnetzagentur an das raumordnerische Ziel „Auskiesungsfläche“
nicht gebunden und könnte im Planfeststellungsverfahren einen Konverter am
Standort „Dreiecksfläche Kaarst“ genehmigen, wenn sie im Rahmen dieses
Verfahrens im Übrigen zu dem Ergebnis kommt, dass der Konverter dort
genehmigungsfähig ist.
Wie
bereits in der Sitzung des Rates erklärt, hat sich der Staatssekretär aus dem
Wirtschaftsministerium kurz vor der Sitzung gemeldet und eine Einbringung des
Landes in Aussicht gestellt. Die Unterzeichnerin hat mit Datum 6. September
2017 gegenüber dem Land die bestehende Problematik dargelegt und um einen
gemeinsamen Termin mit der Stadt Kaarst, Amprion und dem Landrat sowie der Bundesnetzagentur
gebeten. Auch der Landrat hat um einen Termin im Wirtschaftsministerium
gebeten.
Ein
Termin ist bisher nicht vereinbart.
In
der Presse, u.a. NGZ vom 15. September 2017, wird von einem runden Tisch mit
allen Beteiligten über mögliche Standorte gesprochen und vorgeschlagen, den
gesamten Suchprozess neu aufzurollen. Auch die Unterzeichnerin würde es
ausdrücklich begrüßen, einen anderen konfliktfreien Standort mit einem
größtmöglichen Abstand zur Wohnbebauung zu finden.
Allerdings
muss die Frage gestellt werden, ob es angesichts der nun schon 5 Jahre
andauernden Standortsuche mit Prüfung von mehr als 50 Standorten gelingt, in
einem angemessenen Zeitfenster an anderer Stelle eine 100.000 qm große Fläche
in großem Abstand zur Wohnbebauung zu finden, die den übrigen Anforderungen
eines Standortes genügt, zumal nach der bestehenden Gesetzeslage eine Anbindung
an den Netzverknüpfungspunkt Osterath gegeben sein muss.
Seit
Mitte 2015 haben auf Einladung von Amprion außerdem 7 sog. Gesprächskreise stattgefunden,
an denen u.a. auch der Rhein-Kreis Neuss teilgenommen hat. Alle Protokolle sind
auf der Seite vom Amprion öffentlich. Alle zusätzlich benannten Flächen wurden
in die Standortsuche einbezogen und sind Gegenstand der zwischenzeitlich
vorliegenden 4 Gutachten. Auch muss die Frage gestellt werden, ob Vertreter von
Kommunen, deren Standorte auf den hinteren Rängen platziert sind, überhaupt
bereit sind, an einem runden Tisch teilzunehmen.
Die
Unterzeichnerin sieht eine große Gefahr, dass Amprion in der Planfeststellung
den Standort „Osterath“ mit einem Abstand von nur 300 m zur geschlossenen
Wohnbebauung beantragen wird, wenn für den Standort „Dreiecksfläche“ - Abstand
zur Wohnbebauung lt. Gutachten von ERM 1.300 m – die Ausnahme nach § 6 Raumordnungsgesetz
nicht vorgesehen wird. Die Bundesfachplanung für die südliche Trasse läuft
bereits, die Leitung kann nur in Betrieb gehen, wenn am Ende ein Konverter
steht, der Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt.
Um
dem Anliegen neben den bereits fristwahrend von der Verwaltung durchgeführten
Aktivitäten ein politisches Gewicht zu geben, schlägt die Unterzeichnerin die
Verabschiedung einer Resolution des Rates vor. Diese sollte wegen der
anstehenden Sitzung des Regionalrates stellvertretend für den Rat durch den
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschlossen werden. Der
Entwurf der Resolution ist als Anlage beigefügt.