Betreff
Neufassung der Entgeltordnung für das Hallenbad der Stadt Meerbusch
Vorlage
FB3/0639/2017/2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die Neufassung der Entgeltordnung für das Hallenbad der Stadt Meerbusch zu beschließen.

 


Sachverhalt:

 

Mit Wiedereröffnung wird die Entgeltordnung für das Hallenbad der Stadt Meerbusch umfangreich geändert, so dass eine Neufassung dieser notwendig wird.

 

Die Höhe der Entgelte wird an die der umliegenden Bäder mit vergleichbarem Angebot angeglichen. Ferner findet eine grundlegende Änderung der Tarifstruktur statt. Neben den üblichen Einzeleintritten werden nun auch verschiedene Familienkarten angeboten, die eine Rabattierung von ca. 20 % im Vergleich zum Kauf von Einzeltickets einräumen, um neben familienfreundlichen Öffnungszeiten auch familienfreundliche Eintrittspreise anbieten zu können.

Darüber hinaus wird eine Geldwertkarte in drei verschiedenen Varianten angeboten. Der Guthabenwert der Karte entspricht dem Kaufpreis. Eine Rabattierung in der Staffelung 10 %, 15 % und 20 % erfolgt in Abhängigkeit von der Höhe des Aufbuchungsbetrages auf die Geldwertkarte und mindert immer bei Erwerb des jeweiligen Einzeltickets den Eintrittspreis.

Kinder bis 6 Jahre erhalten weiterhin freien Eintritt in das Hallenbad, Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahre zahlen einen ermäßigten Eintritt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Eintrittspreise vergleichbarer, umliegender Bäder sehen aktuell wie folgt aus:

 

Bad

Erwachsene

Ermäßigte

Meerbusch

4,30 €

2,30 €

Düsseldorf

4,60 €

3,00 €

Neuss

4,60 €

2,60 €

Krefeld

4,00 €

4,00 €

Kaarst

3,50 €

1,50 €

Korschenbroich

2,80 €

1,50 €

 

 

Die Eintrittspreise für das Meerbuscher Hallenbad sahen zuletzt wie folgt aus:

 

Einzelmarken

 

Erwachsene                                                                                                                                        3,45 €

Kinder ab 6 Jahre und Jugendliche bis 18 Jahre                                                                                1,70 €

 

Geldwertmarken

 

Wert:    23,40 €                                                                                                                     Preis:   20,50 €

Wert:    62,50 €                                                                                                                     Preis:   52,50 €

Wert:  130,00 €                                                                                                                     Preis: 105,00 €

Wert:  200,00 €                                                                                                                     Preis: 157,50 €

 

Sondertarif für Schwimmsportvereine / -abteilungen

 

Mehrzweckbecken (großes Becken)

für Schwimmzeiten bis 21.00 Uhr je Stunde                                                                                   26,90 €

für Schwimmzeiten ab  21.00 Uhr je Stunde                                                                                   32,20 €

 

Lehrschwimmbecken (kleines Becken)

für Schwimmzeiten bis 21.00 Uhr je Stunde                                                                                   21,50 €

für Schwimmzeiten ab  21.00 Uhr je Stunde                                                                                  26,90 €

 

 

Weiterhin wurde die Entgeltstruktur bei einer Nutzung des Hallenbades durch Schwimmsportvereine und -abteilungen (siehe § 2 Abs. 4) dahingehend geändert, dass u.a. künftig eine Abrechnung nach in Anspruch genommenen Bahnen erfolgt. Die Nutzungsentgelte für Meerbuscher Schwimmsportvereine /- abteilungen lagen in der Vergangenheit auf einem sehr niedrigen Niveau (21,90 € für eine Zeitstunde für das gesamt Mehrzweckbecken mit 5 Bahnen). Das Entgelt je Bahn wird fortan in marktüblicher Höhe erhoben, gleiches gilt auch für die Dauer einer Unterrichtseinheit (von 60 min auf 45 min).  Um die Schwimmsport treibenden Meerbuscher Vereine dadurch nicht mehr als bisher zu belasten, wird im Gegenzug der Haushaltsansatz für die Zuschüsse an die Sportvereine im Produkt 080.421.010 (Bereitstellung von Sportmöglichkeiten) in entsprechendem Maße erhöht. Das heißt, die Mehrbelastung durch das erhöhte Nutzungsentgelt wird für die Meerbuscher Vereine durch Zuschüsse aus dem Haushalt der Stadt kompensiert.


 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Erhöhung des Haushaltsansatzes 2018 im Rahmen der Mittelanmeldung aufgrund höherer Entgelte bei Produkt 080.424.010 (Hallenbad):

Im HhJ 2018 = 323.000 € (HhJ 2015 = 155.830 €) , davon 187.000 € allgemeine Eintrittsgelder (HhJ 2015 = 122.609 €) und 136.000 € von Vereinen und Gesundheitsdienstleistern (HhJ 2015 = 33.221 €).

Den Mehreinnahmen durch das Vereinsschwimmen werden Mehrausgaben im HhJ 2018 bei Produkt 080.421.010 (Bereitstellung von Sportmöglichkeiten) in Höhe von 77.000 € gegenüber, so dass sich dies haushaltsneutral auswirkt. In der noch zu beschließenden Änderung der Sportförderrichtlinien wird die allgemeine Anpassung der Entgelte i.H.v. 5 % alle zwei Jahre auch in Bezug auf die Sportvereine berücksichtigt werden.

 

Der Planansatz bei den ILV 2018 verändert sich im Produkt 080.424.010 (Hallenbad) aufgrund von Mehreinnahmen durch das Schulschwimmen und die Benutzung durch die Stadtranderholung.

Die Produkte 030.243.010 (Allg. Schulverwaltungsangelegenheiten) und 060.362.010 (Kinder- und Jugendarbeit) haben jeweils in gleichem Maße eine Belastung durch gesteigerte Aufwendungen bei der internen Leistungsverrechnung aufgrund der Kostenerstattung. Auch das ist insgesamt betrachtet haushaltsneutral. Für das HhJ 2018 wird das mit 72.000 € kalkuliert.


Alternativen:

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