Betreff
Zuschüsse in der Kinder- und Jugendhilfe
Vorlage
FB2/100/2012
Aktenzeichen
FB2/51-T2
Art
Informationsvorlage

Die Stadt Meerbusch fördert die Entwicklung junger Menschen und Familien in allen Lebensbereichen. Sie trägt dazu bei, diese zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten werden zu lassen. Benachteiligungen sollen vermieden bzw. abgebaut werden, Kinder und Jugendliche vor Gefahren geschützt und positive Lebensbedingungen für junge Menschen geschaffen werden.

 

Die unterschiedlichen Bedingungen im Heranwachsen und in den Lebenswelten von jungen Menschen sollen bei allen Angeboten und Maßnahmen Berücksichtigung finden. Die Möglichkeiten einer gleichberechtigten Teilhabe an einem bedarfsgerechten Angebot der Kinder- und Jugendarbeit, der Beratung und Unterstützung und der außerschulischen Bildung von Mädchen und Jungen aller Altersgruppen unter Anerkennung der unterschiedlichen Lebensentwürfen gilt dabei als verbindlich durchgängiges Leitprinzip.

 

Die Stadt Meerbusch unterstützt dieses Angebot über den Jugendförderplan oder über die Gewährung individueller Hilfen und bekennt sich zum partnerschaftlichen Verhältnis zwischen Freien Trägern und dem Jugendamt. Dem Grundsatz der Subsidarität folgend, wird die eigenverantwortliche Tätigkeit von Trägern Freier Jugendhilfe in besonderer Weise gefördert.

 

Die Grundsätze der Förderung, deren Konzepte und inhaltliche Ausrichtung, werden im Jugendhilfeausschuss diskutiert und politisch legitimiert.

 

In der  Folge werden die Zuschüsse und Leistungen an freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe beschrieben, die ein institutionelles Angebot mit Sitz in Meerbusch vorhalten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.         Übersicht über die im Jahr 2011 nach dem „Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch 2011 – 2014“ geförderten Angebote

 

¨             Jugendpflegefahrten

 

Anerkannten Trägern der Jugendhilfe, die für Kinder und Jugendliche der Stadt Meerbusch Jugendpflegefahrten/Ferienfreizeiten durchführen, werden auf Antrag Zuschüsse gewährt.

 

Kinder- und Jugendreisen in der Jugendhilfe unterscheiden sich nach Zielen und Formen von privat organisierten Reisen und dem kommerziellen Jugendtourismus.

 

Die Ferienfreizeiten ermöglichen Kindern, sich mit anderen Kindern zu treffen und so neue Freundschaften zu knüpfen. Sie können sich erholen und haben Spaß in der Gemeinschaft. In gemeinsamen Gruppenerlebnissen und durch persönliche Erfahrungen erhalten und stärken sie Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein. Die Kinder verbringen so ihre Ferien nicht allein zu Hause und erleben zudem meist ein spannendes und lehrreiches Programm. Auch die Eltern werden entlastet, sie müssen nicht die gesamten Ferien für ihre Kinder allein gestalten.

 

An den Fahrten können Kinder und Jugendliche von 6-17 Jahre und/oder junge Erwachsene bis 26 Jahre teilnehmen.

 

Gefördert werden Fahrten, die mindestens 3 Tage, höchstens 21 Tage dauern. Die Teilnehmer müssen ihren Wohnsitz in Meerbusch haben; gefördert werden Feriengruppen mit mindestens 8 Teilnehmern. Leiter und Mitarbeiter müssen entsprechend geschult sein und aufgrund ihrer Persönlichkeit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen über eine besondere Eignung verfügen.

 

Im Jahr 2011 wurden 38 Jugendpflegefahrten mit 830 Meerbuscher Teilnehmern durchgeführt. Insgesamt wurden die Jugendpflegefahrten im Jahr 2011 mit 31.296,-- bezuschusst.

 

 

¨             Schulungen

 

Die Schulung von ehrenamtlichen Kräften in der Jugendarbeit ist für die Gewinnung und die fachliche Qualifikation engagierter junger Menschen von besonderer Bedeutung. Sie dient zum einen der praktischen und konkreten Aus- und Fortbildung, zum anderen der Pflege und Förderung der Zusammenarbeit.

 

Die Teilnehmer der Schulungen müssen in einer verantwortlichen Funktion der Jugendarbeit in einem Jugendverband/Einrichtung in Meerbusch schon tätig sein oder künftig dort eingesetzt werden.

 

Die Schulung muss ein der Jugendarbeit förderliches Programm haben, die Referenten der Maßnahme müssen entsprechend qualifiziert sein.

 

2011 wurden von 4 freien Trägern Zuschüsse für 9 Schulungen für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit in Meerbusch beantragt, 3 Schulungen fanden mit 98 Meerbuscher Teilnehmern statt, insgesamt wurden diese mit 2.548,-- € gefördert.

 

 

¨             Außerschulische Jugendbildung, Lehrgänge und Kurse

 

Die Kinder- und Jugendarbeit in offenen Einrichtungen oder in Jugendverbänden trägt allgemein zur sozialen und politischen Bildung außerhalb der Familie oder Schule bei. Sie bietet Kindern und Jugendlichen vielfältige Möglichkeiten des solidarischen Miteinanders, der gesellschaftlichen Teilhabe, der Selbstverwirklichung, der Persönlichkeitsentwicklung sowie der Ausprägung eigener Weltanschauung und Lebensführung. Außerschulische Bildungsangebote mit Kindern und Jugendlichen vermittelten allgemeine, politische, soziale, gesundheitliche, naturkundliche, kulturelle und auch technische Inhalte in Form von Lehrgängen und Kursen.

 

Die Inhalte und Ziele der Bildungsveranstaltung sollten den Teilnehmern Denkanstöße vermitteln, ihre Fähigkeiten und Kenntnisse verbessern oder ihnen besondere Einsichten ermöglichen.

 

Im Jahr 2011 wurden im Bereich der außerschulischen Jugendbildung Zuschüsse an zwei Einrichtungen/Verbände ausgezahlt.

 

Die Ev. Kirchengemeinde Lank führte eine Bildungsfahrt nach London durch und der Stadtjugendring bot eine politische Bildungsfahrt nach Berlin mit entsprechenden thematischen Vorbereitungstreffen an.

 

Insgesamt wurden hier Zuschüsse in Höhe von 1.723,-- ausgezahlt.

 

 

¨             Zuschuss für Jugendgruppen

 

Zur Abgeltung allgemeiner Kosten, zur Förderung kleinerer pädagogischer Maßnahmen sowie für die Beschaffung von Verbrauchsmaterialien gewährt die Stadt Meerbusch den in Meerbusch ansässigen und tätigen Jugendverbänden/-gruppen einen Pauschalzuschuss für das laufende Jahr.

 

Jeder Jugendverband erhält einen Pauschalbetrag für Gruppenstunden (regelmäßig durchgeführte Veranstaltung mit Kindern und Jugendlichen, die mindestens 30mal im Jahr stattfindet), für Arbeitsgemeinschaften zu bestimmtem Themen (Veranstaltung mit Kindern und Jugendlichen, die mindesten 12mal im Jahr stattfindet) und für Einzelveranstaltungen mit Kindern und Jugendlichen.

 

Die Jugendverbände

¨       kath. Pfarrjugend St. Mauritius und Hlg. Geist

¨       Ev. Kirche Lank – Jugend

¨       Ev. Kirche Büderich – Jugend

¨       Förderkreis Lanker Pfadfinder

¨       CVJM Meerbusch

¨       Jugendfeuerwehr Meerbusch

¨       St. Sebastianus Jungschützen Osterath

¨       Freizeitspatzen

 

bekamen 2011 Zuschüsse zur Durchführung von Kinder- und Jugendgruppen, Arbeitsgemeinschaften (AG´s) und Einzelveranstaltungen, insgesamt wurden hier 10.600,-- € ausgezahlt.

 

 

¨             Kinder- und Jugendtelefon des Deutschen Kinderschutzbundes

 

Der Deutsche Kinderschutzbund stellt unter der bundesweit einheitlichen „Nummer gegen Kummer“ ein kostenloses Gesprächsangebot für Kinder und Jugendliche aller Altersgruppen bereit, das Anregung und Unterstützung bei der Bewältigung von Problemen und Situationen des Alltags bieten möchte.

 

Das Telefon ist montags bis freitags von 15.00 bis 18.00 Uhr besetzt. Die Anrufe der Kinder und Jugendlichen aus Meerbusch-Lank und Meerbusch-Osterath werden zum Ortsverband Kempen e.V. geschaltet.

 

Das Kinder- und Jugendtelefon stellt eine sinnvolle Ergänzung in der Beratung von Kindern und Jugendlichen dar und ist aufgrund der gebotenen Anonymität oftmals eine geeignete alternative Hilfestellung.

 

Das Kinder- und Jugendtelefon des Deutschen Kinderschutzbundes/OV Kempen e.V. erhielt im Jahr 2011 einen Pauschalzuschuss von 256,-- € zur Förderung der laufenden Aktivitäten

 

 

¨             Deutsches Jugendherbergswerk

 

Das Jugendherbergswerk im Rheinland ist ein anerkannter Träger der Jugendhilfe. Aufenthalte in Jugendherbergen werden insbesondere auch von Jugendverbänden und Jugendvereinen durchgeführt. Das Programm der Jugendherbergen beschränkt sich schon lange nicht mehr auf Übernachtungen; hier werden spezielle Programme für Eltern und Kinder angeboten. Die Jugendherbergen bieten ein ideales Angebot, multikulturelles Leben und Lernen zu fördern, sich zwanglos zu begegnen und Toleranz zu üben.

 

Zur baulichen und pädagogischen Unterhaltung seiner Häuser wird dem Jugendherbergswerk Landesverband Rheinland ein Pauschalzuschuss in Höhe von 256,-- € gewährt.

 

 

¨             Betriebs- und Personalkostenzuschüsse

 

Nach den im „Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch“ näher erläuterten „Qualitätsstandards für die Offene Jugendarbeit“ werden Personal- und Betriebskosten, Programmkosten der pädagogischen Arbeit sowie die Honorarkosten für pädagogische Fachkräfte entsprechend der Bedarfsermittlung im Rahmen der Jugendhilfeplanung gefördert.

 

Personalkosten

Gefördert werden Personalkosten der bei freien Trägern hauptamtlich beschäftigten Sozialarbeiter/-pädagogen, die für die Offene Jugendarbeit tätig sind.

 

Nach dem derzeitigen Stand sind dies die Mitarbeiter in den Einrichtungen der

 

¨       Kath. Kirchengemeinde St. Mauritius & Heilig Geist „OASE“(Vollzeit)

 

¨       Kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer in Osterath „Sky Club“ und Lank „Atrium“ (Vollzeit)

 

¨       Ev. Kirchengemeinde Osterath „Katakombe“(Vollzeit)

 

sowie die Honorarkosten der

¨       Jugendfarm „Arche Noah“ (Teilzeit)

 

Insgesamt betrug der Zuschuss für das Jahr 2011 221.659,-- €.

 

 

Betriebskosten

Betriebskosten sind Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Betrieb der Räumlichkeiten für Offene Jugendarbeit stehen, insbesondere laufende Haus-, Gebäude-, Energie- und Reinigungskosten sowie kleinere Aufwendungen für Instandhaltung und Ersatzbeschaffung.

 

Bei anerkannten Betriebskosten in Höhe von 56,24 € pro qm wird ein städtischer Zuschuss in Höhe von jeweils 5.113,-- Euro (pauschal) nach der derzeitigen Bedarfsplanung an die Einrichtungen der

 

¨       Kath. Kirchengemeinde St. Mauritius & Heilig Geist

 

¨       Kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer mit den Einrichtungen in St. Nikolaus und St. Stephanus

 

¨       Ev. Kirchengemeinde Osterath

 

gezahlt.

 

Die Kirchengemeinden bekamen Zuschüsse zu den Betriebskosten in ihren Jugendeinrichtungen in Höhe von insgesamt 20.452,-- €.

 

 

¨             Zuschuss zu den Programmkosten der Offenen Jugendarbeit

 

Gefördert werden hier die Kosten für die laufende pädagogische Arbeit in den Jugendeinrichtungen wie Spiel-, Bastel- und Werkmaterialien, Internetkosten und Sachkosten des Betriebes etc. Zu diesen Kosten wird nach der derzeitigen Bedarfsplanung ein Pauschalzuschuss in Höhe vom 5.258,-- € für die Einrichtungen der

 

¨       Kath. Kirchengemeinde St. Mauritius & Heilig Geist

 

¨       Kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer, Einrichtungen in St. Nikolaus und St. Stephanus

 

¨       Ev. Kirchengemeinde Osterath

 

¨       Jugendfarm „Arche Noah“

 

gezahlt.

 

Die freien Träger bekamen im Jahr 2011 insgesamt 26.290,-- € für die Förderung der laufenden pädagogischen Arbeit in den Jugendeinrichtungen ausgezahlt.

 

 

 

 

¨             Stadtjugendring

 

Der Stadtjugendring ist die Vertretung aller in Meerbusch aktiven Jugendverbände und Jugendeinrichtungen.

 

Der Stadtjugendring bemüht sich um die Koordination der Jugendarbeit im Stadtgebiet. Zu den Terminen treffen sich die Vertreter aus Verbänden und Jugendzentren ca. 6-mal im Jahr.

 

Im Jahr 2011 wurde die neue Homepage des Stadtjugendrings ins Netz gestellt, auf der es für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern die Möglichkeit gibt, sich über die Angebote in Meerbusch zu informieren. Voraussetzung dafür ist, dass alle in der Jugendarbeit Tätigen ihre Inhalte gebündelt dort darstellen und regelmäßig aktualisieren. 

 

Auch die Schulung ehrenamtlicher Mitarbeiter hat sich der Stadtjugendring zur Aufgabe gemacht. Im Jahr 2011 fanden ein „Erste Hilfe Kurs“, ein Rechtsseminar zum Thema „Aufsichtspflicht“ sowie in Vorbereitung der Berlinfahrt ein Treffen mit örtlichen Vertretern der politischen Parteien zum Thema „Demokratie“ und eine Treffen zur Geschichte des Berliner Mauerbaus statt.

 

Im Dezember wurde der „Dankeschöntag“ für die ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätigen Mitarbeiter durchgeführt. Zu der Veranstaltung gab es eine Aufführung der Schwarzlichttheatergruppe des JZ „Katakombe“ sowie den Auftritt einer Schülerband des JZ „Oase“.

 

Im Jahr 2012 soll ein Schwerpunkt in der kulturellen und politischen Bildung von Jugendlichen liegen.

 

Der Stadtjugendring erhielt im Jahr 2011 einen Pauschalzuschuss in Höhe von 2.046,- € zur Förderung laufender Aktivitäten der Interessenvertretung von Jugendverbänden und Jugendeinrichtungen sowie zur Durchführung der Veranstaltungen und Maßnahmen.

 

 

¨             Besondere Projektförderung

 

Projekte sind zeitlich begrenzte Sonderveranstaltungen mit Modellcharakter und innovativer Ausrichtung. Die Projekte sollen u.a. dazu geeignet sein, die Kreativität von Kindern und Jugendlichen zu fördern, ihnen die Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen und zur Entwicklung ihrer Persönlichkeit beizutragen. Weiter sollen sie dazu dienen, die Bereitschaft der Kindern und Jugendlichen zu politischem und sozialem Engagement zu wecken, soziale Benachteiligungen abzubauen und ein interkulturelles, solidarisches und gleichberechtigtes Miteinander zu ermöglichen. Geeignet sind hier z.B. Projekte zur Förderung von Geschlechter differenzierenden Angeboten, Aktionen und Veranstaltungen gegen jede Form von Gewalt und Fremdenfeindlichkeit, Aktionen im kulturellen Bereich (Musik, Kunst, Theater etc.) oder auch Projekte in Kooperation mit Schule, um nur einige zu nennen.  Die Stadt Meerbusch fördert Projekte mit innovativer und/oder regionaler Bedeutung.

 

Im Bereich „Besondere Projektförderung“ wurde im Jahr 2011 ein Zuschuss in Höhe von 5.000,-- € das Projekt „Jugendtreff für Aussiedler“ der Jugendeinrichtung „Sky Club“ der Kath. Kirchengemeinde „Hildegundis von Meer“ gewährt.

 

 

 

 

 

¨             Zuschuss zur Beschaffung von „größerem Gerät“

 

Für die verbandliche Jugendarbeit sind im Einzelfall größere Gerätschaften und Arbeitsmaterialien nötig, wie z.B. Musikanlagen, Filmapparate, Zelte, Spielgeräte usw. Hierzu gewährt die Stadt Meerbusch einen Zuschuss in Höhe von 50% der Gesamtkosten.

 

2011 wurde 1 Antrag zur Beschaffung von „größerem Gerät“ für die Jugendarbeit gestellt. Ausgezahlt wurde ein Zuschuss von 1.099,-- € an die Lanker Pfadfinder für Zelte und ähnliche Gerätschaften.

 

 


 

B.         Weitere Leistungen

 

 

¨             Familienbildung

 

Nach einer Definition der Landesarbeitsgemeinschaft Familienbildung NRW (Positionspapier „Familienbildung in NRW: Akteur und Partner vor Ort“ LAG Familienbildung 2009) bietet „Familienbildung am Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) orientierte Weiterbildung für Familien, Jugendliche und Kinder an. Familienbildung versteht sich als Einrichtung der Primärprävention in der Verbindung vom Weiterbildungsgesetz NRW und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).

 

Familienbildung berücksichtigt mit ihren Bildungsangeboten die veränderten Lebensphasen und biografischen Übergänge in Familien, reagiert auf veränderte Lebensbereiche und Lebenszusammenhänge und stellt sich den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen und Problemlagen von Familien.

 

Familienbildung orientiert sich an den Werten der demokratischen Gesellschaft; ist der Chancengleichheit und der gerechten Umsetzung von Bildung und Teilhabe ebenso verpflichtet wie der Multikulturalität, Diversität, Integration und Gender-Gerechtigkeit.“

 

Konkret werden in Meerbusch vielfältige Angebote für Familien bereitgestellt. Insbesondere die Babykrabbelgruppen, Spiel- und Kontaktgruppen für Kinder und Eltern sowie die Kurse zur Förderung der Erziehungskompetenz sind in Meerbusch stark nachgefragt.

 

Im Stadtgebiet Meerbusch sind 6 vom Land Nordrhein-Westfalen nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte freie Träger der Familienbildung aktiv:

 

¨       das AWO Bildungswerk der Generationen gGmbH Mönchengladbach,

¨       das Deutsche Rote Kreuz KV Grevenbroich,

¨       das kath. Forum für Familienbildung Krefeld-Viersen,

¨       das Evangelische Familienbildungswerk Düsseldorf

¨       der Paritätische Wohlfahrtsverband Rhein-Kreis Neuss und

¨       das Familienforum Edith Stein Neuss

 

Diese Träger erhalten für ihre Arbeit Landeszuschüsse. Um die Freien Träger auch seitens der Stadt zu unterstützen und somit den Landeszuschuss zu ergänzen wurden im Haushalt der Stadt Meerbusch für das Jahr 2011 Mittel in Höhe von 18.388,50,-- € zur Förderung der Familienbildung bereitgestellt.

 

Die Spitzabrechnung der Zuschüsse erfolgt jeweils Mitte des Jahres nach Vorlage des Verwendungsnachweises des Vorjahres.

 

 

¨       AVP e.V.

 

Dem Verein AVP e.V. (Akzeptanz, Vertrauen, Perspektive) aus Düsseldorf wurde Mitte des Jahres 2006 erstmals die aufsuchende Sozialarbeit mit russischen jugendlichen Spätaussiedlern in Meerbusch übertragen. Seitdem wurden die Vertragsinhalte (Zielgruppe) und die zu erfüllenden Zeiten mehrmals an den tatsächlichen Bedarf angepasst. Der Vertrag ist zurzeit bis zum 30.06.2012 verlängert.

 

Die Arbeit mit Jugendlichen findet regelmäßig auf dem städtischen Abenteuerspielplatz in Meerbusch-Büderich statt. Dort trifft sich eine Gruppe von ca. 15 bis 20 Jugendlichen 1x wöchentlich samstags mit den AVP Betreuern. Neben Gruppenangeboten auf dem Spielplatz gibt es Ausflüge und Aktionen. Am jährlichen Sommerfest des Stadtteilprojektes auf dem Abenteuerspielplatz nehmen die Gruppenmitglieder mit einem eigenen Stand und eigenen Aktionen teil.

 

In Einzelfällen kooperiert der ASD des Jugendamtes mit dem AVP.

 

Die Projektpauschale für den Zeitraum 01.07.2011 – 30.06.2012 beträgt 8.640,00 €.

 

 

¨       Verein für Behinderte e.V. Meerbusch

 

Der Verein für Behinderte e.V. in Meerbusch ist ein Zusammenschluss von Menschen mit Behinderungen, deren Angehörigen sowie Freunden und Förderern. Zweck des Vereins ist die Betreuung, Förderung, Unterstützung und Beratung von behinderten Menschen und deren Angehörigen sowie die Förderung des Miteinanders von Behinderten und Nichtbehinderten.

Die Aufgaben des Vereins zur Unterstützung und Integration von Menschen mit Behinderungen werden in Form eines „Familienunterstützenden Dienstes (FuD)“ wahrgenommen. Hierzu zählen Schul- und Arbeitsassistenzen, Betreuung und Begleitung im Alltag und in der Freizeit, sowie die Beratung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen (z.B. über Möglichkeiten der Refinanzierung von Betreuungsleistungen, Hilfestellung bei Antragsverfahren, Vermittlung an zuständige Ämter, Einrichtungen, Selbsthilfegruppen etc.). Regelmäßig finden zudem Vorträge zu aktuellen Themen statt.

Der Verein für Behinderte ist für das Jugendamt der Stadt Meerbusch wichtiger und flexibler Vertragspartner bei der Gewährung von Integrationshilfen, insbesondere durch Schulbegleitung von Kindern mit seelischer Behinderung. Die Finanzierung erfolgt ausschließlich im Rahmen der Einzelfallhilfen; im Jahr 2011 waren für 10 Personen 177.000 € aufzuwenden.

 

 

¨       Evangelische Jugend- und Familienhilfe gGmbH – Flexible Erziehungshilfe Meerbusch

Die Ev. Jugend- und Familienhilfe mit ihrem Stammsitz in Kaarst zählt mit ihren zahlreichen Angeboten zu den größten Trägern von Jugendhilfeeinrichtungen im Rheinland. Sie ist dezentral aufgebaut und in den unterschiedlichsten Regionen mit ihren differenzierten Angeboten auf den Bedarf vor Ort ausgerichtet.

Als Ergebnis der über viele Jahre gewachsenen erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen der Ev. Jugend- und Familienhilfe und der Stadt Meerbusch bietet der Träger seit 01.01.2010 zudem mit dem Angebot „Flexible Erziehungshilfe Meerbusch“ Hilfen unmittelbar vor Ort an. In einem Wohnhaus in der ehemaligen Böhler-Siedlung werden sowohl ambulante Hilfen in ihren verschiedenen Ausprägungen als auch betreute Wohnformen vorgehalten.

Wichtiger Teil des umfassenden Dienstleistungsangebotes der Ev. Jugend- und Familienhilfe ist auch die Pädagogische Ambulanz. Diese Jugendschutzstelle steht rund um die Uhr für Inobhutnahmen bereit und übernimmt als Vertragspartner außerhalb der Öffnungszeiten des Jugendamtes Handlungsverantwortung für Kriseninterventionsarbeit.

Zahlungen an die Ev. Jugend- und Familienhilfe erfolgen ausschließlich im Rahmen der Einzelfallhilfen. Im Jahr 2011 wurden für insgesamt 56 Hilfefälle – ambulant und stationär – insgesamt 460.000 € an den Träger überwiesen.

 

¨       Sozialräumliches Projekt für Mütter in Büderich-Süd durch die Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Mönchengladbach

Das sog. „Mütterprojekt“ entstand auf Initiative der Stadt Meerbusch und konnte nach intensiver inhaltlicher und struktureller Vorbereitung durch die AWO Familienservice gGmbH am 01.11.2010 starten. Das Projekt ist in Büderich-Süd angesiedelt und weitgehend mit allen relevanten Stellen im Stadtteil und im übrigen Stadtgebiet vernetzt.

Das Angebot richtet sich an Mütter mit Kindern im Alter von 0-12 Jahren. Eine Fachkraft mit interkultureller Kompetenz initiiert und koordiniert die Angebote für Kinder mit und ohne Migrationshintergrund mit dem Ziel, die Erziehungskompetenz der Mütter und die Bildungschancen der Kinder zu stärken, den Austausch zwischen Kultureinrichtungen und der Zielgruppe zu verbessern, die interkulturelle Sensibilisierung der Einrichtungen anzuregen und somit die Integration der Kinder und ihrer Familien in das soziale Umfeld zu unterstützen. Das Konzept soll so die bestehenden Helfersysteme niederschwellig ergänzen.

Auswertungen des Projektverlaufs und ggf. konzeptionelle Absprachen erfolgen im Rahmen eines regelmäßigen Wirksamkeits- und Qualitätsentwicklungsdialogs.

Die AWO Mönchengladbch erhält eine Projektmittelpauschale in Höhe von jährlich 21.000 €.

 

 

 


In Vertretung

 

 

 

 

Angelika Mielke-Westerlage

Erste Beigeordnete