Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW bzgl. der Finanzierung und der Urlaubsregelung in der Kindertagespflege
Vorlage
FB2/0680/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag des Vereins Tagesmütter e. V. gem. § 24 GO NW auf Weitergewährung des Betriebskostenzuschusses sowie auf Beratung und Beschlussfassung zu den Themen Stundenverteilung, Urlaubsregelung, Mietkostenzuschuss sowie Vertretungsregelung im Urlaubs- und Krankheitsfall an den Jugendhilfeausschuss und die dortigen Haushaltsberatungen.

 


Sachverhalt:

 

Der Verein Tagesmütter e. V. hat mit Schreiben vom 15.08.2017 – eingegangen am 18.08.2017 -  beantragt, den in den letzten beiden Jahren gezahlten Betriebskostenzuschuss  i. H. v. 6.000 € für das Haushaltsjahr 2018 weiter zu bewilligen. Darüber hinaus wird beantragt, einige fachliche Themen zu beraten und darüber zu beschließen (s. Anlage 1).

 

Bis zum 30.06.2015 hat der Verein Tagesmütter e. V. mit einer hauptamtlich tätigen Fachkraft als freier Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Beratung und Vermittlung für Eltern und Tagespflegepersonen im Auftrag der Stadt Meerbusch wahrgenommen. Der Verein erhielt für diese Leistung sowohl die Personalkosten für die Hauptamtliche Kraft als auch eine Sachkostenpauschale i. H. v. 8.500 € zur Finanzierung der angemieteten Räume, Schulungen, Öffentlichkeitsarbeit etc..

 

Mit dem Ausscheiden der hauptamtlichen Fachkraft endete der Kooperationsvertrag und die Stadt Meerbusch hat die Aufgaben der Beratung und Vermittlung für Eltern und Tagespflegepersonen in vollem Umfang selbst übernommen. Die finanzielle Förderung des Vereins endete daher ebenfalls mit Ablauf des 30.06.2015.

 

Für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 haben Vertreter der Parteien im Rahmen der jeweiligen Haushaltsberatungen im Jugendhilfeausschuss Anträge auf die Gewährung eines Betriebskostenzuschusses für den Verein Tagesmütter e. V. gestellt und den Betrag i. H. v. jeweils 6.000 € in den Haushalt eingebracht. In erster Linie sollte damit der Erhalt der angemieteten Räume gesichert werden sowie des verlässlichen Fortbildungsangebotes, welches der Verein für die Tagespflegepersonen regelmäßig organisiert.

 

Zuständigkeitshalber wird daher empfohlen, den o. g. Antrag an den Jugendhilfeausschuss zu verweisen.

 


Alternativen:

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