Beschlussvorschlag:
Der
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag des
Vereins Tagesmütter e. V. gem. § 24 GO NW auf Weitergewährung des
Betriebskostenzuschusses sowie auf Beratung und Beschlussfassung zu den Themen
Stundenverteilung, Urlaubsregelung, Mietkostenzuschuss sowie
Vertretungsregelung im Urlaubs- und Krankheitsfall an den Jugendhilfeausschuss
und die dortigen Haushaltsberatungen.
Sachverhalt:
Der
Verein Tagesmütter e. V. hat mit Schreiben vom 15.08.2017 – eingegangen am
18.08.2017 - beantragt, den in den
letzten beiden Jahren gezahlten Betriebskostenzuschuss i. H. v. 6.000 € für das Haushaltsjahr 2018
weiter zu bewilligen. Darüber hinaus wird beantragt, einige fachliche Themen zu
beraten und darüber zu beschließen (s. Anlage 1).
Bis
zum 30.06.2015 hat der Verein Tagesmütter e. V. mit einer hauptamtlich tätigen
Fachkraft als freier Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Beratung und
Vermittlung für Eltern und Tagespflegepersonen im Auftrag der Stadt Meerbusch
wahrgenommen. Der Verein erhielt für diese Leistung sowohl die Personalkosten
für die Hauptamtliche Kraft als auch eine Sachkostenpauschale i. H. v. 8.500 €
zur Finanzierung der angemieteten Räume, Schulungen, Öffentlichkeitsarbeit
etc..
Mit
dem Ausscheiden der hauptamtlichen Fachkraft endete der Kooperationsvertrag und
die Stadt Meerbusch hat die Aufgaben der Beratung und Vermittlung für Eltern
und Tagespflegepersonen in vollem Umfang selbst übernommen. Die finanzielle
Förderung des Vereins endete daher ebenfalls mit Ablauf des 30.06.2015.
Für
die Haushaltsjahre 2016 und 2017 haben Vertreter der Parteien im Rahmen der
jeweiligen Haushaltsberatungen im Jugendhilfeausschuss Anträge auf die
Gewährung eines Betriebskostenzuschusses für den Verein Tagesmütter e. V.
gestellt und den Betrag i. H. v. jeweils 6.000 € in den Haushalt eingebracht.
In erster Linie sollte damit der Erhalt der angemieteten Räume gesichert werden
sowie des verlässlichen Fortbildungsangebotes, welches der Verein für die
Tagespflegepersonen regelmäßig organisiert.
Zuständigkeitshalber
wird daher empfohlen, den o. g. Antrag an den Jugendhilfeausschuss zu
verweisen.
Alternativen:
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