Betreff
Bürgeranregungen gem. § 24 GO NRW gegen eine Sanierung der südlichen Brücke am Latumer See
Vorlage
DezIII/0679/2017
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt-, Finanz-  und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist die Anträge gem. § 24 GO NRW gegen eine Sanierung der südlichen Brücke am Latumer See an den Bau- und Umweltausschuss.


Sachverhalt:

In den letzten Wochen haben sich insgesamt 99 Bürgerinnen und Bürger mit einem Antrag gem. § 24 GO NRW an den Rat gewandt, auf die Sanierung der gesperrten Brücke am Latumer See zu verzichten.

Da die Schreiben im Wesentlichen inhaltsgleich sind, ist eine Ausfertigung sowie eine Namensliste der Petenten, die mit einer Veröffentlichung ihres Namens einverstanden sind, der Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.

Bei einer nach den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig durchzuführenden Prüfung hatte das von der Verwaltung beauftragte Ingenieurbüro Zena Baumanagement im Jahre 2013 Mängel an der Holzbrücke festgestellt, deren Beseitigung kurz- und mittelfristig einen Sanierungsbedarf in Höhe von rd. 37.000 € erforderlich macht. Wegen der untergeordneten Bedeutung der Brücke hatte sich die Verwaltung dafür ausgesprochen, aus Kostengründen keine Sanierung sondern eine Demontage der Brücke vorzunehmen, deren Kosten mit 9.000 € geschätzt wurden. Der zuständige Bau- und Umweltausschuss verständigte sich zunächst einvernehmlich darauf, die Brücke zu sperren.

Im Haushalt 2016 wurde ein Ansatz von 25.000 € sowie eine VE von 50.000 € in 2017 für eine Sanierung der Brücke veranschlagt. Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 5.04.2017 beschlossen, die abgängige Brücke zur Schließung des inneren Rundweges durch einen Neubau zu ersetzen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen kostengünstigen Vorschlag für die Brücke zu erarbeiten und im Ausschuss vorzustellen. 

Dieser Beschluss wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 14.06.2017 aufgehoben. Die Verwaltung wurde nunmehr beauftragt, eine Sanierung der Brücke prüfen zu lassen.

Da das Gutachten der Fa. Zena zwischenzeitlich 3 ½ Jahre alt ist und sich die Substanz des Holzes in dem Zeitraum der längeren Sperrung weiter verschlechtert hat, wurde verwaltungsseitig eine erneute gutachterliche Stellungnahme zum Sanierungsbedarf beauftragt. Das Gutachten des Architekturbüros Reinhard Schneider kommt zu dem Ergebnis, dass sich die tragende Konstruktion der Brücke ungeachtet der Schäden in einem guten Zustand befindet und die Brücke nach Beseitigung der Schäden und ständiger Unterhaltung noch viele Jahre genutzt werden könnte. Die Kosten für die Schadensbeseitigung werden mit rd. 40.500,- € beziffert.

Aus Sicht der Verwaltung hat sich der Sachverhalt auch durch die aktuelle gutachterliche Bewertung nicht verändert. Demnach hat die Brücke als Fußweg nur eine untergeordnete Bedeutung, die in keinem angemessenen Verhältnis zu den entstehenden Kosten steht. Eine Sanierung der Brücke wird von der Verwaltung daher weiterhin nicht befürwortet.

Eine inhaltliche Befassung mit dem Gutachten sowie eine Entscheidung über die Bürgeranträge werden im Bau- und Umweltausschuss am 26.09.2017 erfolgen.