Betreff
Einführung einer Parkraumbewirtschaftung in Meerbusch
Vorlage
FB5/0676/2017
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt

 

1.     auf dem Dr.-Franz-Schütz Platz einen gebührenpflichtigen Parkplatz einzurichten. Die Bewirtschaftung wird mittels Parkscheinautomaten erfolgen.

 

2.     Die Stellplätze Büdericher Allee südliche Straßenseite sowie die Stellplätze in der Straße Am Pfarrgarten werden mit einer Parkscheibenregelung (Höchstparkdauer 2 Stunden) bewirtschaftet.

 

3.     Elektrisch betriebene Fahrzeuge werden von den Parkgebühren auf öffentlichen Stellplätzen befreit.

 

4.    Carsharing Fahrzeuge werden von den Parkgebühren auf öffentlichen Stellplätzen befreit.

 

5.     Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Satzung zu erstellen und die Umsetzung (Parkscheinautomaten, Beschilderung) vorzubereiten.

 


Sachverhalt:

Der Rat der Stadt hat im Haushalt 2016 und 2017 Parkgebühren veranschlagt.  Die Möglichkeiten einer  Parkraumbewirtschaftung sollten in Meerbusch untersucht werden. Die IHK Mittlerer Niederrhein, die MIT  (Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung) sowie die W&I (Werbe- und Interessengemeinschaft Büderich) zeigten sich skeptisch gegenüber einer Parkraumbewirtschaftung durch Parkgebühren.

 

Die Ergebnisse der Untersuchung wurde bisher in 3 Workshops bzw. Gesprächskreisen vorgestellt und sind nachstehend mit den bereits erzielten Ergebnisse und Erkenntnisse als Historie zusammengefasst dargestellt:

 

Workshop „Parkraumbewirtschaftung Meerbusch“ 07.04 2016

 

Sachverständiger Rainer Schneider erörtert mit Mitgliedern aus der Stadtverwaltung und des Stadtrates eine mögliche Parkraumbewirtschaftung Meerbuschs. Folgende Punkte werden als wesentlich erkannt:

 

       Alle Maßnahmen der Parkraumbewirtschaftung sind grundsätzlich in einem erweiterten Zusammenhang von Maßnahmen und Auswirkungen zu sehen. Diese verschiedenen Maßnahmen und Auswirkungen sind ein „System kommunizierender Röhren“, welche jedoch nur unzureichend vorausbestimmt werden können.

 

       Problematisch in Meerbusch ist die hohe Dezentralität der Kommune mit mehreren eigenständigen und leistungsfähigen Ortsteilen. Hierbei ergeben sich vermehrt räumliche Situationen, in denen ein zu klein oder zu schmal bemessener Bereich dazu führt, dass beim Parkenden ein sehr naher unbewirtschafteter Bereich zur Verfügung steht. Es wird auf diesen ausgewichen, so dass insbesondere in den Flächen, die einerseits nahe am Ziel, andererseits jedoch unbewirtschaftet sind, erheblicher Parksuchverkehr und Parkdruck entstehen wird. Von daher sollten die Bereiche der Parkraumbewirtschaftung durch die Laufwegentfernung vom eigentlichen Ziel definiert werden. Hierbei ist eine für Meerbusch sinnvolle Laufwegentfernung zu bestimmen die etwa bei 200-300 m Meter liegen kann.

 

       Eine wesentliche Bedeutung kommt der Gebührenhöhe zu. Die anvisierte Höhe der Tarife ist im Hinblick auf potentielle Nutzer und der Prägung durch das Umfeld als sehr niedrig anzusehen.

 

       Für die Parkmoral, d.h. die Anteile der zahlenden Parker, sind vor allem neben der Tarifhöhe eine gute Tarifgestaltung (geringe Taktungslänge) und eine gute Erreichbarkeit der Parkscheinautomaten wichtig.

 

       Das Maximum der Höchstparkdauer sollte 60-90 Minuten nicht übersteigen. Damit werden den Kunden möglichst viele frei Parkplätze für „one stop shopping“, also kurze Parkzeiten zur Verfügung gestellt. Damit wird jedoch auch erreicht, dass der Nutzer des Parkplatzes entschleunigt wird und in seiner Verweilabsicht (z.B. Einkaufen, Tourismus) gestärkt wird.

 

       Ein Rabbatiersystem wie z.B. eine sogenannte „Brötchen Taste“ (hier sind z.B. die ersten 15 Min. Parken kostenlos) oder Rabattierungsmaßnahmen werden als nicht zielführend erkannt.

 

       Die Bewirtschaftungszeiten sollten sich an den Umfeldgegebenheiten (Öffnungszeiten der Geschäfte) orientieren. Ein freies Parken ab dem frühen Nachmittag oder samstags wird nicht als zielführend gesehen.

 

Bau und Umweltausschuss 22.06.2016

 

Parkraumbewirtschaftungskonzept – Vorstellung der Bewertung der Geschäftsbereiche Büderich, Osterath und Lank sowie Abschätzung der Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit einer Parkraumbewirtschaftung – Vortrag des Sachverständigen Rainer Schneider.

 

Herr Schneider fasst, basierend auf dem Workshop vom 07.04.2016, folgende Punkte zusammen:

 

       Es wird darauf hingewiesen, dass in den Ortsteilen Strümp, Osterath und Lank-Latum keine klassischen zentralen Strukturen vorliegen. Einzelhandel und dienstleistende Gewerbe liegen vielmehr entlang schmaler Achsen. Eine Parkraumbewirtschaftung in diesen Ortsteilen ist deshalb nicht zielführend.

 

       Büderich weist eine deutliche Einzelhandelskonzentration mit hoher Attraktivität auf. Für den Dr.-Franz-Schütz Platz ist aufgrund der zentralen Lage und der räumlichen Situation eine Parkierungsanlage möglich.

 

       Untersuchungen zeigen, dass eine adäquate Parkraumbewirtschaftung sich nicht negativ auf den Einzelhandel auswirkt.

 

Informationsgespräch zum Thema Parkraumbewirtschaftung 21.02.2017

 

Sachverständiger Rainer Schneider erörtert mit Mitgliedern  der Stadtverwaltung und des Rates eine mögliche Parkraumbewirtschaftung auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz. Folgende Punkte werden als wesentlich erkannt:

 

       Der Dr.-Franz-Schütz-Platz eignet sich prinzipiell zur Bewirtschaftung, die flankierenden Bereiche sind bzgl. ihrer Höchstparkdauer zu reduzieren, um die Parkraumnachfrage für den Platzstandort zu erhöhen und damit einen größeren Durchsatz und höhere Einnahmen zu generieren.

 

       Notwendigkeit, den Dr.-Franz-Schütz-Platz wegen des Verdrängungsverkehrs nicht isoliert, sondern in einem Radius von ca. 200 bis 300 m zu bewirtschaften.

 

       Veranstaltungen und der Wochenmarkt werden bei allen Systemen unter Berücksichtigung des Einnahmenverlustes als kompatibel und möglich angesehen.

 

       Vergleich Schrankenanlage und Parkscheinautomaten

       Wesentliche Punkte sind hier:

Schrankenanlage: Zufahrt mit Aufstellfläche für Fahrzeuge muss baulich hergestellt werden, keine Parkraumüberwachung notwendig, eine Leitstelle für Störungsmeldungen muss ständig erreichbar sein. Die Investitionskosten (bei einer Schrankenanlage und 2 Kassenautomaten) sind rund doppelt so hoch wie beim Einsatz von Parkscheinautomaten. Die operativen Kosten sind ebenfalls rund doppelt so hoch wie beim Einsatz von Parkscheinautomaten. Eine Verpachtung einer abgeschrankten Parkierungsanlage ist auf dem Dr.-Franz-Schütz-Platz nicht möglich da es sich um eine öffentliche Fläche handelt.

 

Parkscheinautomaten: Ohne baulichen Maßnahmen möglich, Parkraumüberwachung notwendig, bei Störungen stehen weitere Parkscheinautomaten zur Verfügung, stellt keine Behinderung bei Veranstaltungen dar. Die Kosten liegen hier investiv wie auch konsumtiv bei rund der Hälfte im Vergleich zu einer Schrankenanlage.

 

Die Wartung beider Systeme ist durch einen externen Dienstleister möglich.

 

Zusammenfassendes Ergebnis:

 

Bewirtschaftete Flächen

 

Wie vorstehend ausgeführt ist eine Parkraumbewirtschaftung in den Ortsteilen Strümp, Osterath und Lank-Latum nicht zielführend und wird nicht empfohlen.

 

Für Büderich mit dem Dr.-Franz-Schütz Platz ist aufgrund der zentralen Lage und der räumlichen Situation eine Parkierungsanlage möglich, ohne dass negative Auswirkungen auf den Einzelhandel zu erwarten sind. Er weißt 288 Stellplätze auf (sowie 6 Behindertenstellplätze, 3 Taxistände), davon rund 127 Dauerparkplätzen; bei den restlichen Parkplätze besteht die Parkscheibenregelung, gestaffelt in 1h / 2h / 3h Höchstparkdauer. Die Auswirkungen im Fall von Veranstaltungen oder dem Schützenfest lassen regelmäßig beobachten, dass  eine Verdrängung des Parkverkehrs wegen des dann geringeren Angebotes in die umliegenden Nebenstraßen erfolgt. Das Anbieten von kostenfreien Stellplätzen für Dauerparker (Anlieger oder Handwerker) im Bewirtschaftungsraum macht aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und Akzeptanz einer Bewirtschaftung keinen Sinn.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Anzahl der Dauerparkplätze von derzeit 127 Dauerparkplätze auf   90 Dauerparkplätze zu reduzieren. Die Reduzierung um 37 Stellplätze resultiert u.a. durch Verlagerung von städtischen Fachbereichen nach Osterath. Die Bewirtschaftung dieser 90 Dauerparkplätze erfolgt über einen Parkausweis, der bei der Stadtverwaltung beantragt werden kann.

 

Das Einrichten eines Anwohnerparkraums um den Dr.-Franz-Schütz Platz mit gebührenpflichtigen Ausweisen würde sich einerseits positiv auf den Verdrängungsverkehr auswirken. Andererseits ist die Akzeptanz der Anlieger einer solchen Regelung als gering einzuschätzen, da die bisherige Parksituation in den Anliegerstraßen unproblematisch ist. Bei Anwohnerparkräumen werden neben den kostenpflichtigen Anwohnerparkausweisen auch die notwendigen Reglementierungen des Parkplatzbedarfs von Anliegerbesuchern kritisch gesehen. Zu berücksichtigen ist auch der erhebliche Beschilderungs- und Umsetzungsaufwand, verbunden mit der Daueraufgabe der Ausgabe der Anwohnerparkausweise, für die derzeit keine personellen Ressourcen vorhanden sind.

 

Um jedoch den Verdrängungsverkehr um ein Mindestmaß einzudämmen, sollten die Straßen, welche direkt um den Dr.-Franz-Schütz Platz liegen, mit in das Konzept einbezogen werden. Die Stellplätze Büdericher Allee südliche Straßenseite (19 Stück) sowie die Stellplätze in der Straße Am Pfarrgarten (29 Stück) können als „Puffer“ für den Verdrängungsverkehr wirken und so verhindern, dass der Verdrängungsverkehr in die Wohngebiete fließt. Um Dauerparken auszuschließen sollten die Stellplätze mit einer Parkscheibenregelung (Höchstparkdauer 1 Stunde) bewirtschaftet werden. Die rund 18 Stellplätze auf der nördlichen Seite der Büdericher Allee sollten in Hinblick auf das Anwohnerparken nicht bewirtschaftet werden.

 

In der Theodor-Hellmich-Straße und Dorfstraße ist durch eingeschränktes bzw. absolutes Halteverbot ein Parken nicht möglich (bis auf einen Stellplatz mit Parkscheibenregelung max. 1 Stunde).

 

 

Parkscheinautomaten (PSA)

 

Der Gutachter schlägt anstelle einer Schrankenanlage mit Investitionskosten von ca. 100.000 € die Aufstellung von  7 Parkscheinautomaten vor; das Investitionsvolumen beträgt ca. 45.500 €.

 

Das gleiche finanzielle Bild ergibt sich hinsichtlich der laufenden Wartungskosten. So werden Wartungskosten bei einer Schrankenanlage mit ca. 20.000 €/Jahr und bei Parkscheinautomaten (7 Stück) mit 13.000 €/Jahr angenommen.

 

Die Verwaltung empfiehlt deshalb die Bewirtschaftung mit Parkscheinautomaten.

 

Die einzusetzenden Parkscheinautomaten weisen folgende wesentliche Merkmale auf:

 

             Solarbetrieb. Für die einstrahlungsfreie Zeit wird im inneren des PSA ein Akku vorgehalten.

             GPRS Modem zur Übertragung von Bewirtschaftungsdaten und Meldung des Wartungsbedarfs.

             Der PSA wird auf ein Fundament geschraubt. Der Abbau für eine werkstattseitige Wartung oder eine Veranstaltung ist somit möglich.

 

 

Bewirtschaftung

 

Da es sich beim Dr.-Franz-Schütz Platz um eine öffentlich gewidmete Fläche handelt, ist eine Fremdbewirtschaftung ausgeschlossen. Die Wartung kann jedoch zum Teil vergeben werden. Die Verwaltung empfiehlt die Vergabe der Wartung sowie der Störungsbeseitigung aufgrund fehlenden hierfür ausgebildeten Personals, sowie nicht vorhandener Infrastruktur (Lagerhaltung, Spezialwerkzeug). Eine eigene Wartung empfiehlt sich erst ab einer höheren Anzahl von Parkscheinautomaten bei gleichzeitiger Bereitstellung einer entsprechenden Stelle. Ein Teil der Wartung (wöchentliches Reinigen, Nachfüllen von Papier) muss jedoch aus wirtschaftlichen Gründen bei der Verwaltung verbleiben.

 

 

Bezahlarten

 

Bargeld

Für die Zahlung wird im Parkscheinautomat ein Münzprüfer vorgesehen und eine passende Zahlung vorausgesetzt. Die Rückgabe von Wechselgeld ist nicht vorgesehen, da eine zufriedenstellende Qualität der Automaten beim Betrieb einer Wechselgeld-Automatik nur mit einem sehr hohen Personal- und Kostenaufwand sicherzustellen ist.

 

EC-Karte

Die am meisten verbreitete bargeldlose Zahlung stellt die Zahlung mittels EC-Karte dar. Die EC Karten Transaktionen werden nach dem ELV Verfahren durchgeführt (Elektronische Lastschrift). Dabei ist weder eine PIN Eingabe noch eine Unterschrift für geringe Beträge erforderlich. Das ELV Verfahren darf nicht mit „Electronic Cash“ oder der „GeldKarte“ verwechselt werden. Bei Electronic Cash erfolgt die EC-Kartenzahlung durch Eingabe der PIN.  Bei der GeldKarte muss im Voraus ein Geldbetrag auf den Chip geladen werden. Beide Systeme haben sich bei der der Bezahlung am Parkscheinautomat nicht durchgesetzt.

 

Kreditkarte

Bei der Kreditkarte werden die Parkeinnahmen zusätzlich durch die Gebühr der Kreditgesellschaft (Merchant- und Clearinggebühren) und den Zinsverlust durch die verzögerte Gutschrift auf dem Bankkonto der Kommune geschmälert. Die Nutzungsquote von Kreditkarten ist bei Parkvorgängen in Deutschland, im Gegensatz zum europäischen Ausland, sehr niedrig.  Zusätzlich zur Girocard (EC-Karte) wird das Einführen einer weiteren Bankkartenlösung nicht empfohlen.

 

Handyparken

Die Verwaltung beobachtet die Entwicklungen beim Handy-Parken mit großer Aufmerksamkeit, steht einer Einführung aber derzeit kritisch gegenüber. Die Nutzungsraten des Handy-Parkens in anderen Städten sind sehr gering. So wird in Köln und Berlin nur unter 2 % des Parkgebührenumsatzes durch Handy-Parken eingenommen. Aufgrund der geringen Nutzungsraten nahm beispielsweise die Stadt München bei ihrem neuen Parkkonzept Abstand vom Handy-Parken. Ferner gibt es bereits Städte, die aus der Handyparkmöglichkeit wieder ausgestiegen sind, unter anderem Bremen und Bregenz.

 

Grundsätzlich bietet das Handy-Parken folgende Vorteile:

             Bezahlsystem unabhängig von Parkscheinautomaten (Bequem vom Auto aus „Parken“ starten).

             Kein passendes Münzgeld erforderlich.

             Echtzeitparken.

             Einführung einer alternativen Bezahlform ohne Aufrüstung der Parkscheinautomaten.

 

 

Demgegenüber stehen folgende Nachteile:

 

             Zusätzliche Servicegebühr (ca. 18 Cent/pro Parkvorgang) die, je nach Modell, entweder vom Kunden oder von der Stadt bezahlt werden müssen.

             Registrierung erforderlich.

             Unflexibel bei Fahrzeugwechsel (Kfz-Kennzeichen mit Handynummer gekoppelt).

             Aufwendige Überwachung des ruhenden Verkehrs.

             Personalbedarf steigt, Investitionsbedarf neuer Abfragegeräte.

             Hoher Verwaltungsaufwand im Betrieb, da System zusätzlich zu Parkscheinautomaten betrieben werden muss.

             Geringe Nutzungsrate (zu erwarten: kleiner 2%).

 

In der Abwägung der Vor- und Nachteile empfiehlt die Verwaltung, weiter die Entwicklung des Handy-Parkens bzw. die nächsten Generation des bargeldlosen Zahlens und insbesondere die Nutzungsraten in anderen Städten zu beobachten. Die Verwaltung empfiehlt kein Handyparken.

 

Elektrofahrzeuge

 

Seit Einführung des Elektromobilitätsgesetzes am 12. Juni 2015 ist es möglich, dass Kommunen Elektrofahrzeugen Privilegien einräumen dürfen – dies gilt insbesondere für das kostenfreie Parken. Zur Förderung der E-Mobilität empfiehlt die Verwaltung,  dass elektrisch betriebene Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen von den Parkgebühren auf öffentlichen Stellplätzen befreit werden. Damit soll der Anreiz zum Betreiben eines entsprechenden Fahrzeugs erhöht werden.

 

Carsharing Fahrzeuge

 

Seit Einführung des Gesetzes zur Bevorrechtigung des Carsharing am 5. Juli 2017 ist es möglich, dass Kommunen Carsharing Fahrzeugen Privilegien einräumen dürfen – dies gilt insbesondere für das kostenfreie Parken. Zur Förderung des Carsharing empfiehlt die Verwaltung,  dass Carsharing Fahrzeuge von den Parkgebühren auf öffentlichen Stellplätzen befreit werden. Damit soll der Anreiz für Carsharing erhöht werden.

 

Entgelthöhe / Bewirtschaftungszeitraum

 

Die umliegenden Kommunen erheben die folgenden Beträge für kostenpflichtiges Parken:

 

Neuss:                                 1,50 €/h im Innenstadtbereich, 1 h Höchstparkdauer

0,50 €/h in Randlagen

Grevenbroich:                 0,60 €/30 min., 3 h Höchstparkdauer

montags bis samstags von 8.00 bis 18.00 Uhr.

Hilden:                                 0,50 €/30 min, maximal 2 h Höchstparkdauer

montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 19:00 Uhr

samstags in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr

 

Das Entgelt soll linear gestaffelt werden. Das Mindestentgelt beträgt 0,20 € und berechtigt zu einer Parkdauer von 24 Minuten,   für jede weiteren 12 Minuten werden 0,10 € erhoben, bei einer Stunde  beträgt das Entgelt 0,50 €. Die Höchstparkdauer wird auf 3 Stunden begrenzt (wie bisherige Regelung bei der Benutzung der Parkscheibe im überwiegenden Bereich des Platzes). Das im Verhältnis zu den genannten Kommunen vergleichsweise geringe Entgelt  soll Verdrängungseffekte des Parkverhaltens vermeiden, aber zugleich noch die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme gewährleisten.

 

Der Bewirtschaftungszeitraum sollte sich an die bestehenden Ladenöffnungszeiten in Verbindung mit den derzeitigen Bewirtschaftungszeiträumen mit Parkscheibe richten. Eine Bewirtschaftung in den Zeiträumen zwischen 9 und 18 Uhr Mo.-Fr. sowie von 9-13 Uhr samstags wird empfohlen.

 

Eine „Brötchen Taste“ (die ersten 15 Min. Parken kostenlos) oder Rabattierungsmaßnahmen soll entsprechend der Empfehlung des Gutachters nicht vorgesehen werden.

 

Die Bewirtschaftung der 90 Dauerparkplätze erfolgt über einen Parkausweis. Die monatlichen Kosten für den Parkausweis sollen 45 € betragen.

 

Die Höhe der Gebühr ist durch Parkgebührensatzung zu regeln.

 

Sachaufwand

 

Wie bereits ausgeführt erfordern die Parkautomaten einen Investitionsbetrag von ca. 6.500 € / Automat inkl. Aufstellung. Die Lebensdauer kann mit ca. 10 Jahren angenommen werden, eine Wartung bedingt jährliche Kosten von 1850 € / Automat, so dass Gesamtkosten von 2500 € / Automat jährlich in Ansatz zu bringen sind.

 

 

Personalaufwand

 

Die vorgeschlagene Lösung bedingt auch weiterhin die Kontrolle des Dr. Franz-Schütz-Platzes durch Mitarbeiter des Fachbereiches 1. Des Weiteren verbleiben trotz externer Vergabe der Wartung und der Störungsbeseitigung noch laufende Arbeiten bei der Verwaltung wie die Annahme von Störungsmeldungen, Störungsbeseitigung kleinerer Störungen, Reinigung, kleinere Wartungsarbeiten und Papierrollenwechsel, die im einzelnen nicht beziffert werden können.  

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Investitionskosten Parkscheinautomaten:     ca.   45.500 €

Jährliche  Aufwendungen:                           ca.   17.500 €

Jährliche Erlöse:                                           ca.  117.000 €                                

 

 

 


Alternativen:

 

Auf die Erhebung von Parkgebühren wird verzichtet.