Bereits in den Jahren 2011 und 2012 hat sich der Haupt-, Finanz-, und Wirtschaftsförderungsausschuss ausführlich mit der Ausstattung des Stadtgebietes durch Sirenen zur Warnung und Information der Bevölkerung im Falle von Großeinsatzlagen und Katastrophen befasst. Der Ausschuss hat seinerzeit die Verwaltung beauftragt, den stufenweisen Ausbau mit neuen Sirenen sowie die Ertüchtigung vorhandener Sirenen vorzunehmen und die Haushaltsmittel entsprechend der beabsichtigten Umsetzung jährlich anzumelden.

Im Rahmen der praktischen Umsetzung wurden zunächst die vorhandenen Warnsirenen der Stadt Meerbusch mit Alarmempfängern so umgerüstet, dass eine Alarmierung für den Katastrophenschutz mit den entsprechenden Warntönen möglich ist. Diese Maßnahme wurde im Jahr 2012 abgeschlossen.

Ferner stellten sich bei der weiteren Planung die vorgesehenen Standorte für den Aufbau von Dachsirenen als nicht geeignet heraus. Die Verwaltung hat daher entschieden, die neuen Warnsysteme als Mast-Anlagen zu beschaffen und diese am Straßenrand und auf städtischen Grundstücken zu platzieren.

Die vorgesehenen Warnsysteme werden als Digital-Mast-Sirenen der Firma Hörmann, Typ ECI 1200, ausgeführt. Diese Sirenen verfügen über eine Leistung von 115 dB (A) / 30m und erzielen in einer weitläufigen Bebauung einen Alarmbereich von 1.000 Meter. Die Sirenenköpfe befinden sich auf einem Mast in 16 Meter Höhe. Der Mast ist in einem Betonfundament gesichert. Die Warnanlagen verfügen über eine Batteriestromversorgung inklusive Batterieladegerät. So können auch Standorte gewählt werden, die nicht zwingend eine dauerhafte 24 Std./365 Tage Stromversorgung sicherstellen, z. B. auch Standorte in der Nähe von Straßenlaternen, was wiederum zu einer erhöhten Flexibilität bei der Standortauswahl führt.

Für die Sirenen müssen jeweils Baugenehmigungen beantragt und eine Bauleitung gestellt werden. Vier neue Sirenen wurden zwischenzeitlich an folgenden Standorten errichtet und betriebsbereit gestellt.

  1. Büderich                             Brühler Weg
  2. Langst-Kierst                     Schützenstraße
  3. Osterath                             Mollsfeld/Krefelder Straße
  4. Lank-Latum                       Sporthalle Wittenberger Straße

Zwei weitere sind in der konkreten Planung.

  1. Strümp                                Schlossstraße
  2. Bösinghoven                     Im Rott/Bösinghovener Straße

Zur Wahrnehmbarkeit am Immissionsort muss der Schalldruckpegel des abgestrahlten Gefahrensignals folgende Werte erreichen: Der niedrigste Pegel beträgt 65 dB(A), der niedrigste Pegel in Ruheräumen beträgt 75 dB(A), der maximale Pegel beträgt 120 dB(A). Aufgrund dieser Werte wurde 2016 für die einzelnen Ortsteile eine aktualisierte Übersicht mit den Standorten der vorhandenen und den neu zu planenden Sirenen gefertigt. Die Standorte aller vorhandenen sowie der geplanten Sirenen können den beigefügten Anlagen entnommen werden.

Diese verdeutlichen, dass insgesamt 30 Sirenen vorhanden sein müssen, um eine hinreichende Ausleuchtung des Stadtgebietes zu erzielen. Neben den aktuell in Betrieb befindlichen 17 Sirenen sind infolgedessen noch 13 weitere Warnsysteme zu errichten sowie zwei vorhandene Dachsirenen in Nierst und Strümp zu ertüchtigen.

Für die Reichweiten (Alarmbereiche) wurden folgende Werte zu Grunde gelegt:

  1. Warnsirene Typ E 57  Alarmdurchmesser 800 m (ursprünglich vorhandene Sirenen)
  2. Warnsirene Typ ECI 1200 Alarmdurchmesser 1.000 m (neue Sirenen)
  3. Warnsirene Typ ECN 1800 Alarmdurchmesser 1.200 m (Dachsirene Strümp, Schneiderspfad)

Diese Werte sind Durchschnittswerte und abhängig von den städtebaulichen Eigenschaften.

Im Einklang mit dem Warnkonzept für den Rhein-Kreis Neuss wird langfristig eine 90%ige Erreichbarkeit der Bevölkerung durch eine Sirenenalarmierung angestrebt.

Die Beschaffungskosten für eine Mast-Sirene vom Typ Hörmann ECI 1200 liegt derzeit bei 15.000 € zzgl. ca. 2.000 € für Baugenehmigung und Bauleitung. Es ist daher beabsichtigt weiterhin jährlich 34.000 € für die kontinuierliche Umsetzung des Konzeptes zu veranschlagen. Die Kosten für die Ertüchtigung der Dachsirenen können aktuell noch nicht beziffert und müssen für die Veranschlagung der notwendigen Mittel im konkreten Einzelfall ermittelt werden.

Um die Kommunen beim Ausbau ihrer jeweiligen Warnkonzepte zu unterstützen stellte das Land Nordrhein-Westfalen im Jahr 2014 Mittel in Höhe von landesweit 10 Mio. € bereit. Der Stadt Meerbusch wurden davon seinerzeit Mittel in Höhe von 25.522,90 € zugewiesen. Im laufenden Jahr erfolgte aufgrund entsprechender  Bitten aus dem kommunalen Raum eine Neuauflage dieser Förderung. Mit Zuwendungsbescheid vom 24.05.2017 erhielt die Stadt eine weitere Mittelzuweisung des Landes in Höhe von 24.857,03 € als Unterstützungsleistung für den obengenannten Zweck. Ob und in welcher Höhe zukünftig entsprechende Landesmittel zur Verfügung gestellt werden, bleibt abzuwarten.


In Vertretung

gez.

Frank Maatz

Erster Beigeordneter