Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW vom 24.7.2017 zum Busverkehr des ÖPNV in Bösinghoven
Vorlage
FB5/0673/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, den Antrag gemäß § 24 GO NRW vom 24.7.2017 zum Busverkehr des ÖPNV auf Umlegung der Fahrstrecken und Reduzierung der abendlichen ÖPNV-Angebote in Bösinghoven abzulehnen.

 


Sachverhalt:

 

Die Antragstellerin regt an:

1.                  Die Fahrstrecken der Buslinien 839 der Rheinbahn und 057 der SWK Krefeld von Norden kommend umzulegen.

2.                  Das Angebot in Abend- und Nachtstunden zu reduzieren oder zu streichen.

 

Die Verwaltung hat bei den Betreibern der Buslinien hinsichtlich der Änderung der Fahrrouten nachgefragt und bereits aus Krefeld eine fernmündliche ablehnende Antwort erhalten. Diese wird schriftlich nachgereicht. Die Antwort der Rheinbahn aus Düsseldorf steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch aus.

 

Auch die Verwaltung lehnt eine Änderung der Fahrrouten ab, da in diesem Falle die Straße „Am Hannenhof“ und die Bösinghovener Straße zwischen Geisweg und Am Hannenhof wegen des flüssigen Busverkehrs mindestens mit einem einseitigen Halteverbot versehen werden müsste, wodurch in dem Wohngebiet zahlreiche Parkplätze entfallen. Die Verwaltung sieht auch auf Basis des bisherigen Verkehrsgeschehens auf der Straße „Auf der Scholle“ keine Notwendigkeit einer Änderung der bewährten Regelung.

 

Die Reduzierung des Angebotes in den Abend- und Nachtstunden lehnt die Verwaltung ebenso ab, da gerade in diesem Punkt in letzter Zeit vielfach der Wunsch zur Ausweitung des ÖPNV-Angebotes aus der Bevölkerung artikuliert wurde.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

keine

 


Alternativen:

 

Keine sinnvolle und bürgerfreundliche Alternative