Betreff
Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Poststraße zwischen Düsseldorfer Straße und Dückersstraße
Vorlage
FB5/0669/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, auf der parallelen Anliegerfahrbahn der Poststraße von Düsseldorfer Straße bis Dückersstraße eine Fahrradstraße mit Fahrzeugverkehr frei als Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Dückersstraße zu errichten und beauftragt die Verwaltung die Verlängerung der Fahrradstraße bis Niederdonker Straße im Süden und Dorfstraße im Norden zur besseren Fahrradanbindung der Meerbuscher Gymnasien zu planen.

 


Sachverhalt:

 

Zur Förderung des Radverkehrs in Meerbusch erarbeitet die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Politik ein Radverkehrskonzept aus. Dieses Konzept wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Kenntnis und später zur Beschlussfassung vorgelegt. Parallel zum Radverkehrskonzept und in Übereinstimmung mit dem Konzept hat die Verwaltung bereits Planungen zu einzelnen Radwegprojekten ausgearbeitet. Eines dieser Projekte besteht in der verbesserten Anbindung der beiden Meerbuscher Gymnasien an das Radwegenetz. Auf der parallelen Anliegerstraße zur Poststraße, die heute vorwiegend den Anliegern zum Parken dient, soll eine Fahrradstraße mit Freigabe für den Fahrzeugverkehr errichtet werden. Ziel ist eine Erhöhung der Sicherheit für alle Radfahrer und eine bessere Akzeptanz des Fahrrades als Verkehrsmittel für den allgemeinen Verkehr. Ein weiteres Plus dieses Projektes ist die schnelle Umsetzung der Fahrradstraße zwischen Düsseldorfer Straße und Dückersstraße. Die baulich erforderlichen Gegebenheiten sind alle vorhanden und die Beschilderung mit Wegemarkierung ist zügig durchzuführen.

 

Da die Fahrradstraße bis auf eine kurze 50 m lange Strecke in Osterath im Meerbuscher Stadtgebiet bisher neu ist, sollen Hinweistafeln mit den Regeln für Fahrradstraßen an den vorläufigen Enden der Strecke aufgestellt werden.

 

Folgende Regeln gelten auf Fahrradstraßen:

  • Fahrradstraßen sind dem Radverkehr vorbehalten
  • Anderer Fahrzeugverkehr (z.B. Pkw oder LKW) wird durch Zusatzzeichen zugelassen
  • Alle Fahrzeuge dürfen nicht schneller als mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h fahren, wenn nötig, muss zugelassener Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern
  • Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt

 

Weitere Erläuterungen zu Fahrradstraßen:

Fahrradstraßen sind aufgrund dieser Verkehrsqualitäten insbesondere für Hauptverbindungen des Radverkehrs bzw. bei hohem Radverkehrsaufkommen geeignet. Sie machen Hauptverbindungen im Erschließungsnetz sichtbar und begünstigen eine Bündelung des Radverkehrs. Ein besonders gleichmäßiger Verkehrsfluss und eine hohe Reisegeschwindigkeit für den Radverkehr werden erreicht, wenn die Fahrradstraße gegenüber einmündenden Straßen Vorfahrt bekommt. An Einmündungen und Kreuzungen empfiehlt es sich, ein Fahrradpiktogramm auf der Fahrbahn aufzubringen.

 

Geplant ist seitens der Verwaltung die Weiterführung der Fahrradstraße nach Süden über die Straße „ In der Meer“ und „Karl-Arnold-Straße“ bis zur „Niederdonker Straße“. Die Kreuzungen mit der Straße „ Im Bachgrund“ und der „Anton-Holtz-Straße“ sind noch so zu planen, daß der querende Verkehr die Fahrradfahrer besser wahrnimmt. Die Querung der „Düsseldorfer Straße“ soll auch noch sicherer gestaltet werden.

In Richtung Norden soll die Fahrradstraße über „Dückersstraße“ und „Alter Kirchweg“ bis zur „Dorfstraße“ weiter geführt werden. Dort besteht eine sehr gute Verbindung zum „Friedhofweg“.

Dieses Vorhaben entspricht genau dem Inhalt des Radwegekonzeptes.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

 

Die Beschilderung und Markierung kosten ca. 15.000 €

 


Alternativen:

 

Beibehaltung des heutigen Zustandes