Betreff
Teichanlage Ostara-Gelände
Vorlage
DezIII/0668/2017
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat zu beschließen, auf die Realisierung der im städtebaulichen Vertrag festgelegten Teichanlage zu verzichten. Die betreffende Fläche wird als Rasenfläche mit Mulde hergestellt.

 


Sachverhalt:

 

In dem geplanten Grünzug auf dem Ostara-Gelände ist die Errichtung einer Teichanlage vorgesehen. Grundlage hierfür ist der zwischen der Stadt Meerbusch und der Firma CARAT abgeschlossene städtebauliche Vertrag. Die als Anlage beigefügte Planung ist Bestandteil dieses Vertrages. Die geplante Teichanlage soll durch das Dachwasser der nördlich angrenzenden Gebäude bis zu einer Gewässertiefe von 40 cm Höhe gespeist werden. Das darüber hinaus anfallende Dachwasser wird auf dem Privatgelände versickert.

 

Die vorliegende Planung ist bei den neuen Anwohnern auf Kritik gestoßen. In einem Anschreiben an die Verwaltung sowie bei einer Info-Veranstaltung zur Vorstellung des Spielplatzkonzeptes haben die Anwohner die Befürchtung geäußert, dass die Teichanlage ein Sicherheitsrisiko für Kinder darstellt, zumal unmittelbar an die Teichanlage ein Kinderspielplatz angrenzt. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass in dem Baugebiet bereits jetzt Probleme mit Ratten bestehen und die Anlage eines Teiches hier einen zusätzlichen Lebensraum bieten würde.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist neben den Bedenken der Anwohner auch der unverhältnismäßig hohe Aufwand zur Reinigung der Teichanlage zu berücksichtigen. Es ist zu befürchten, dass die Wasserfläche in diesem stark frequentierten Bereich einer größeren Verunreinigung ausgesetzt sein wird, die nur mit einem nicht unerheblichen personellen Aufwand zu bewältigen ist. Durch die geringe Wassertiefe wird sich das Wasser insbesondere bei höheren Temperaturen in der Sommerzeit stärker erwärmen. Dies kann in Verbindung mit fehlendem Niederschlag zu einer erhöhten Algenbildung und damit zu einer weiteren Beeinträchtigung führen. Darüber hinaus wird der Wasserspiegel bei längerer Trockenheit sinken und das damit entstehende Erscheinungsbild des Uferbereiches auch hier nicht den Erwartungen der Anwohner entsprechen.

 

Aus diesen Gründen befürwortet die Verwaltung den ersatzlosen Verzicht auf die Teichanlage, die vorrangig aus rein gestalterischen Gesichtspunkten geplant war. Es soll an dieser Stelle eine muldenartige Rasenfläche entstehen, die insbesondere für Kinder eine nicht mindere Aufenthalts- und Spielqualität aufweist. Die Kapazität der auf dem benachbarten Privatgelände zu errichtende Sickerrigole ist so ausgelegt, dass das dort anfallende Regenwasser vollständig versickert werden kann. Aus Sicht der Verwaltung sollte hier ausschließlich für außergewöhnliche Starkregenereignisse ein Überlauf gebildet werden, der das dann anfallende Wasser auf die muldenartig ausgebaute öffentliche Rasenfläche abführt. Nach Rücksprache mit dem Investor ist eine Änderung der Planung und des damit verbundenen Bauzeitenplanes noch möglich. Zusätzliche Kosten entstehen hierdurch nicht.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Der vorgeschlagene Beschluss hat keine Auswirkungen auf den Haushalt.


Alternativen:

 

Die Teichanlage wird entsprechend der beschlossenen Planung hergestellt.