Nach der eineinhalbjährigen Grundsanierung des
städtischen Hallenbades werden die Arbeiten jetzt abgeschlossen. Der Wiedereröffnung ist eine kurze, aber
notwendige Phase des Probebetriebes
mit der technischen Übergabe vorgeschaltet.
Mit der Wiedereröffnung werden verschiedene Neuerungen
im Hallenbad erfolgen, die sich auch in den Neufassungen der Satzung für das
Hallenbad und der Entgeltordnung sowie in einer Namensgebung ausdrücken, die
alle auch auf der Tagesordnung der Sitzung vom 5. September 2017 stehen.
Die neue Kassenanlage
besteht wie bisher aus der Zugangs- und Auslasskontrolle durch Drehkreuze, die
nach Einwurf des Zugangscoins entriegelt werden, einem Gruppen- / Kinderwagen-
/ Rollstuhl-Tor und dem Kassenautomaten. Am Kassenautomaten können alle in der
Entgeltordnung vorgesehenen Zugangscoins erworben werden. Die Bezahlung erfolgt
entweder in bar oder durch EC- / Kreditkarte.
Für die Kunden der Physiotherapie besteht die
Möglichkeit eines direkten Zugangs
ins Hallenbad. Die Zugangsregelung wird über eine Tür mit Lesegerät für Coins
erfolgen, so dass dort kein Personal gebunden sein wird. Die Zugangscoins
werden in der Physiotherapie an deren Kunden verkauft, der Nutzungsvertrag mit
der Praxis Holterbosch hierüber wird aufgrund der neuen Satzung für das
Hallenbad geschlossen werden.
Das Hallenbad wird nach der Sanierung seine bewährte sportliche Ausrichtung
behalten und der Ort zum schwimmen
Lernen in Meerbusch bleiben. Um auch ein Angebot für Familien mit jüngsten
Schwimmern zu haben, wurde ein Kinderplanschbecken neben Mehrzweckbecken und
Lehrschwimmbecken gebaut.
Die Räumlichkeiten der Physiotherapiepraxis wurden im
Zuge der Baumaßnahme umfangreich saniert und um einen 200 m² großen Fitnessbereich erweitert. Hierdurch
entsteht ein zusätzliches, attraktives Sportangebot gepaart mit Angeboten aus
dem Gesundheitsbereich in Form von Massagen, Reha-Sport, Sauna usw. als ideale Kombination mit dem
zukünftigen Angebot des Hallenbades.
Gerade durch die Erweiterung der Physiotherapiepraxis
Holterbosch ergeben sich neue Möglichkeiten des Sporttreibens. Zudem wird es
ein umfangreiches Sportangebot im Hallenbad geben und es werden hierdurch
zwangsläufig Synergieeffekte entstehen, die steigende Besucherzahlen erwarten
lassen.
Ziel ist es, dass alle erreichbaren Alters- und
Nutzergruppen in Meerbusch und Umgebung langfristig ihre Schwimmangebote
sportlicher Ausrichtung im sanierten städtischen Hallenbad finden. Deshalb
werden die Öffnungszeiten
familienfreundlich erweitert werden. So wird das Bad sonntags nicht mehr um
12:00 Uhr schließen, sondern erst um 18:00 Uhr. Zudem wird das Bad an
ausgewählten Feiertagen geöffnet sein.
neue
Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit |
bisherige Öffnungszeiten |
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Montag |
12:00 bis
19:30 Uhr |
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14:00 bis 19:30 Uhr |
Dienstag |
6:30 bis
19:30 Uhr |
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6:30 bis 8:30Uhr 14:00 bis19:30 Uhr |
Mittwoch |
6:30 bis
20:30 Uhr |
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6:30 bis 8:30 Uhr 14:00 bis20:30 Uhr |
Donnerstag |
6:30 bis
18:00 Uhr |
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6:30 bis 8:30 Uhr 14:00 bis18:00 Uhr |
Freitag |
6:30 bis
20:30 Uhr |
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6:30 bis 08:30 Uhr 14:00 bis 20:30 Uhr |
Samstag |
8:00 bis
18:00 Uhr |
|
6:00 bis 18:00 Uhr |
Sonntag |
8:00 bis
18:00 Uhr |
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8:00 bis 12:00 Uhr |
Feiertage |
10:00 bis
18:00 Uhr |
|
geschlossen |
Im Schnitt wird das Hallenbad also wöchentlich an 80 h für die
Öffentlichkeit geöffnet haben, gegenüber
bisher 52 h.
Nach dem öffentlichen Badebetrieb findet montags bis
freitags Vereinsschwimmen in der Regel bis 21:00 Uhr statt. Sollte sich der
Bedarf für Vereinssport zukünftig verringern, wofür derzeit keine Anhaltspunkte
zu erkennen sind, würde eine entsprechende Erweiterung der Öffnungszeiten für
die Öffentlichkeit erfolgen.
Um einen möglichst hohen Auslastungsgrad zu erreichen,
wird mit der Eröffnung des Bades parallel zum Schulschwimmen und in
Abhängigkeit von der Belegung durch die Schulen, auf einzelnen Bahnen auch
Öffentlichkeitsschwimmen möglich sein. Das ermöglicht der Öffentlichkeit
Schwimmzeiten an Vormittagen und erweitert die allgemeinen Öffnungszeiten in den
Vormittagsstunden erheblich: zusätzlich über 20 Öffnungsstunden. Das führt
natürlich auch zu zusätzlichen Einnahmen. Gleiches gilt selbstverständlich auch
für das Vereinsschwimmen, sofern dies aufgrund der hohen Nutzerzahlen umsetzbar
ist.
Um die zusätzlichen Öffnungszeiten auch personell
abdecken zu können, wird die Personalstruktur
dem Potenzial moderner Berufsbilder im Badewesen angepasst.
So ist die technische Qualifikation der Fachkräfte für
das Badewesen derart, dass die dauernde Präsenz eines Installateurs, der
zugleich Rettungsschwimmer sein muss, nicht mehr erforderlich sein wird. Die
über den täglichen Dienst hinausgehenden technischen Aufgaben werden nach wie
vor von Service Immobilien wahrgenommen, wo der derzeitige Stelleninhaber im
Rahmen von Stellenfluktuation eingesetzt werden soll.
Insgesamt werden nach der Sanierung viereinhalb
Fachangestellte für das Badewesen eingesetzt werden, um Betriebs- und
Beckenaufsicht abzudecken. Damit ist die Voraussetzung für einen Dienstplan
gegeben, der sowohl eine ausreichende Aufsicht
selbst während Urlaub und Krankheit sicherstellt als auch den für die
Rechtsprechung maßgeblichen allgemeinen Regeln für die Aufsicht in Bädern
entspricht.
Zudem wird von künftig einzustellenden Badewärtern /
-innen die Qualifikation als
Rettungsschwimmer verlangt werden. So ist bei einer aktuell notwendig
gewordenen Nachbesetzung für eine
Badewärterin bereits verfahren worden.
Insgesamt bleiben diese
Personalmaßnahmen im Rahmen des
Personalbudgets des Hallenbades. Der dementsprechend gestaltete Dienstplan
lässt zwar keine Schwimmkurse durch städtisches Personal zu, trotzdem werden
die Nutzer ein umfassendes und ausreichendes Angebot von Schwimmkursen
vorfinden.
Das Hallenbad bleibt die städtische Einrichtung, wo
Meerbuscher schwimmen lernen. Um dieses
Ziel auch weiterhin zu erreichen, wird das erfolgreiche Modell der gezielten
Kooperation mit Schwimmschulen und
Schwimmtrainern fortgesetzt. Dadurch gibt es in Meerbusch zahlreiche
Schwimmkurse, die gezielt Kinder und Jugendliche, altersgerecht und den
unterschiedlichen Nutzerwünschen entsprechend erreichen. Es wird die
Fortsetzung bewährter Kooperationen geben, daneben haben sich neue Partner
beworben. Natürlich werde ich wie bisher dem städtischen Personal die
Nebentätigkeit zur Erteilung von Schwimmunterricht ermöglichen.
Für die Sonderbenutzung
des Bades werden auf Grundlage der Satzung für das Hallenbad mit den verschiedenen Nutzern Verträge
geschlossen, in denen ein angemessenes Entgelt, der Nutzungsumfang oder
gesonderte Nutzungszeiten außerhalb der regulären Öffnungszeiten bestimmt
werden.
Die Wasserzeiten werden in zwei Varianten zur
Verfügung gestellt: Zum einen durch Vermietung von Bahnen zur ausschließlichen
Nutzung und zum anderen durch Nutzung des Beckens während des öffentlichen
Badebetriebes mit Abrechnung nach jeweiliger Nutzerzahl. Wie bisher soll es
eine Kursvielfalt im Bad geben, um eine breite Angebotspalette vorhalten zu
können. Um diesem Gedanken weiter Rechnung zu tragen und weiterzuentwickeln,
wird es zukünftig viele neue Angebote für die Badegäste im Hallenbad geben.
Insbesondere das Thema Aqua-Fitness wird durch ein umfangreiches Angebot von
Aqua-Gymnastik über Aqua-Power bis zu Aqua-Cycling bedient werden können. Dabei
werden die verschiedenen Zielgruppen (z.B. Berufstätige oder Senioren) mit
Angeboten zu den unterschiedlichsten Nutzungszeiten angesprochen. Die sich
stetig wandelnden Entwicklungstrends bei Sportarten werden in Zukunft bei der Auswahl solcher Angebote
Berücksichtigung finden.
Neben dem Üblichen wie Bahnen Schwimmen, Schul- und
Vereinsschwimmens sowie den vielfältigen
Kursangeboten, ergänzen zukünftig in regelmäßigen Abständen Sonderveranstaltungen das Angebot im
Bad: etwa Candle-Light-Schwimmen,
Aktionen in betriebsschwachen Monaten, Piratenfest oder Veranstaltungen in
Kooperation mit der Physiotherapie Holterbosch und anderen Kooperationspartnern
des Bades. Das verspricht ergänzende Attraktionen für die Badegäste.
Verkaufsautomaten im Eingangsbereich, wie
bereits in der Vergangenheit praktiziert, werden die Aufenthaltsqualität im
Hallenbad steigern und zusätzliche, wenn auch nur geringfügig zu erwartende
Einnahmen erwirtschaften.
Die folgenden Zahlen geben einen Überblick über die
zukünftige Ertrags- und Aufwandsstruktur
des städtischen Hallenbades.
Das Hallenbad wird 395.600 € Erträge erwirtschaften, ich rechne mit 187.000 € aus
Eintrittsgeldern, 72.000 € durch Schulschwimmen und Stadtranderholung, 136.000
€ aus dem Vereinsschwimmen und 600 € aus der Automatenaufstellung. Die
Erstattung für das Schulschwimmen und Stadtranderholung erfolgt durch interne
Leistungsverrechnung, die Vereine erhalten eine erhöhte Sportförderung in Höhe
der Mehrbelastung. Näheres dazu in der Drucksache FB3/0639/2017/1 Entgeltordnung.
Im Vergleich zum Haushalts-Ist 2015 erwarte ich für
das Haushaltsjahr 2018 allein aus dem öffentlichen Badebetrieb eine Erlössteigerung von rund 64.000 €.
Die Kalkulation der Einnahmeerwartungen für das kommende Haushaltsjahr
berücksichtigt, dass im ersten vollen Betriebsjahr die Badegäste, denen in der
Bauzeit nichts übrig blieb, als andere Bäder zu besuchen, erst wieder zurück
gewonnen werden müssen. Das bedarf einer
gewissen Zeit. Deshalb erwarte ich in den weiteren Folgejahren durchaus noch
Ertragssteigerungen durch wachsende Besucherzahlen.
Für das Haushaltsjahr 2018 habe ich eine Zahl von insgesamt 105.000 Besuchern zugrunde
gelegt. Davon entfallen 58.000 Besuche auf das Öffentlichkeitsschwimmen, also
8.000 mehr als 2015. Die Nutzung durch Schulen ist unverändert mit 28.000
Besuchen und die durch Vereine und Gesund-heitsanbieter mit 19.000 Besuchen
kalkuliert.
An Steuererstattung
ist insgesamt mit rund 1.000.000 € zu rechnen, die sich über mehrere
Haushaltsjahre verteilt.
Infolge der baulichen Investitionen einschließlich des
Blockheizkraftwerkes kommen jährlich noch einmal rund 80.000 € an Verbesserung
hinzu.
Insofern kann durch die Sanierung mit einer spürbaren Verbesserung gerechnet werden. Für das Haushaltsjahr 2019, in dem erstmals die Sondereffekte der Steuererstattung wegfallen, kann die Reduzierung des Zuschussbedarfs im Produkt Hallenbad je Besucher auf etwa 6,50 € erreicht werden. 2015 lag dieser Zuschussbedarf noch bei 7,86 € / Besucher.
gez.
Angelika Mielke-Westerlage
Bürgermeisterin