Betreff
Betrieb und Neuerungen nach der Sanierung
Vorlage
FB3/0198/2017
Art
Informationsvorlage

Nach der eineinhalbjährigen Grundsanierung des städtischen Hallenbades werden die Arbeiten jetzt abgeschlossen.  Der Wiedereröffnung ist eine kurze, aber notwendige Phase des Probebetriebes mit der technischen Übergabe vorgeschaltet.

 

Mit der Wiedereröffnung werden verschiedene Neuerungen im Hallenbad erfolgen, die sich auch in den Neufassungen der Satzung für das Hallenbad und der Entgeltordnung sowie in einer Namensgebung ausdrücken, die alle auch auf der Tagesordnung der Sitzung vom 5. September 2017 stehen.

 

Die neue Kassenanlage besteht wie bisher aus der Zugangs- und Auslasskontrolle durch Drehkreuze, die nach Einwurf des Zugangscoins entriegelt werden, einem Gruppen- / Kinderwagen- / Rollstuhl-Tor und dem Kassenautomaten. Am Kassenautomaten können alle in der Entgeltordnung vorgesehenen Zugangscoins erworben werden. Die Bezahlung erfolgt entweder in bar oder durch EC- / Kreditkarte.

 

Für die Kunden der Physiotherapie besteht die Möglichkeit eines direkten Zugangs ins Hallenbad. Die Zugangsregelung wird über eine Tür mit Lesegerät für Coins erfolgen, so dass dort kein Personal gebunden sein wird. Die Zugangscoins werden in der Physiotherapie an deren Kunden verkauft, der Nutzungsvertrag mit der Praxis Holterbosch hierüber wird aufgrund der neuen Satzung für das Hallenbad geschlossen werden.

 

Das Hallenbad wird nach der Sanierung seine bewährte sportliche Ausrichtung behalten und der Ort zum schwimmen Lernen in Meerbusch bleiben. Um auch ein Angebot für Familien mit jüngsten Schwimmern zu haben, wurde ein Kinderplanschbecken neben Mehrzweckbecken und Lehrschwimmbecken gebaut.

 

Die Räumlichkeiten der Physiotherapiepraxis wurden im Zuge der Baumaßnahme umfangreich saniert und um einen 200 m² großen Fitnessbereich erweitert. Hierdurch entsteht ein zusätzliches, attraktives Sportangebot gepaart mit Angeboten aus dem Gesundheitsbereich in Form von Massagen, Reha-Sport, Sauna  usw. als ideale Kombination mit dem zukünftigen Angebot des Hallenbades.

 

Gerade durch die Erweiterung der Physiotherapiepraxis Holterbosch ergeben sich neue Möglichkeiten des Sporttreibens. Zudem wird es ein umfangreiches Sportangebot im Hallenbad geben und es werden hierdurch zwangsläufig Synergieeffekte entstehen, die steigende Besucherzahlen erwarten lassen.

 

Ziel ist es, dass alle erreichbaren Alters- und Nutzergruppen in Meerbusch und Umgebung langfristig ihre Schwimmangebote sportlicher Ausrichtung im sanierten städtischen Hallenbad finden. Deshalb werden die Öffnungszeiten familienfreundlich erweitert werden. So wird das Bad sonntags nicht mehr um 12:00 Uhr schließen, sondern erst um 18:00 Uhr. Zudem wird das Bad an ausgewählten Feiertagen geöffnet sein.

 

neue Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit

bisherige Öffnungszeiten

Montag

12:00 bis 19:30 Uhr

 

14:00 bis 19:30 Uhr

Dienstag

6:30 bis 19:30 Uhr

 

6:30 bis 8:30Uhr 

 14:00 bis19:30 Uhr

Mittwoch

6:30 bis 20:30 Uhr

 

6:30 bis 8:30 Uhr

14:00 bis20:30 Uhr

Donnerstag

6:30 bis 18:00 Uhr

 

6:30 bis 8:30 Uhr

14:00 bis18:00 Uhr

Freitag

6:30 bis 20:30 Uhr

 

6:30 bis 08:30 Uhr

14:00 bis 20:30 Uhr

Samstag

8:00 bis 18:00 Uhr

 

6:00 bis 18:00 Uhr

Sonntag

8:00 bis 18:00 Uhr

 

8:00 bis 12:00 Uhr

Feiertage

10:00 bis 18:00 Uhr

 

geschlossen

 

Im Schnitt wird das Hallenbad  also wöchentlich an 80 h für die Öffentlichkeit geöffnet haben,  gegenüber bisher 52 h.

 

Nach dem öffentlichen Badebetrieb findet montags bis freitags Vereinsschwimmen in der Regel bis 21:00 Uhr statt. Sollte sich der Bedarf für Vereinssport zukünftig verringern, wofür derzeit keine Anhaltspunkte zu erkennen sind, würde eine entsprechende Erweiterung der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit erfolgen.

 

Um einen möglichst hohen Auslastungsgrad zu erreichen, wird mit der Eröffnung des Bades parallel zum Schulschwimmen und in Abhängigkeit von der Belegung durch die Schulen, auf einzelnen Bahnen auch Öffentlichkeitsschwimmen möglich sein. Das ermöglicht der Öffentlichkeit Schwimmzeiten an Vormittagen und  erweitert  die allgemeinen Öffnungszeiten in den Vormittagsstunden erheblich: zusätzlich über 20 Öffnungsstunden. Das führt natürlich auch zu zusätzlichen Einnahmen. Gleiches gilt selbstverständlich auch für das Vereinsschwimmen, sofern dies aufgrund der hohen Nutzerzahlen umsetzbar ist.

 

Um die zusätzlichen Öffnungszeiten auch personell abdecken zu können, wird die Personalstruktur dem Potenzial moderner Berufsbilder im Badewesen angepasst. 

 

So ist die technische Qualifikation der Fachkräfte für das Badewesen derart, dass die dauernde Präsenz eines Installateurs, der zugleich Rettungsschwimmer sein muss, nicht mehr erforderlich sein wird. Die über den täglichen Dienst hinausgehenden technischen Aufgaben werden nach wie vor von Service Immobilien wahrgenommen, wo der derzeitige Stelleninhaber im Rahmen von Stellenfluktuation eingesetzt werden soll.

 

Insgesamt werden nach der Sanierung viereinhalb Fachangestellte für das Badewesen eingesetzt werden, um Betriebs- und Beckenaufsicht abzudecken. Damit ist die Voraussetzung für einen Dienstplan gegeben, der sowohl eine ausreichende Aufsicht  selbst während Urlaub und Krankheit sicherstellt als auch den für die Rechtsprechung maßgeblichen allgemeinen Regeln für die Aufsicht in Bädern entspricht.

 

Zudem wird von künftig einzustellenden Badewärtern / -innen  die Qualifikation als Rettungsschwimmer verlangt werden. So ist bei einer aktuell notwendig gewordenen  Nachbesetzung für eine Badewärterin bereits verfahren worden.

 

Insgesamt bleiben diese Personalmaßnahmen im  Rahmen des Personalbudgets des Hallenbades. Der dementsprechend gestaltete Dienstplan lässt zwar keine Schwimmkurse durch städtisches Personal zu, trotzdem werden die Nutzer ein umfassendes und ausreichendes Angebot von Schwimmkursen vorfinden.

 

Das Hallenbad bleibt die städtische Einrichtung, wo Meerbuscher  schwimmen lernen. Um dieses Ziel auch weiterhin zu erreichen, wird das erfolgreiche Modell der gezielten Kooperation mit Schwimmschulen und Schwimmtrainern fortgesetzt. Dadurch gibt es in Meerbusch zahlreiche Schwimmkurse, die gezielt Kinder und Jugendliche, altersgerecht und den unterschiedlichen Nutzerwünschen entsprechend erreichen. Es wird die Fortsetzung bewährter Kooperationen geben, daneben haben sich neue Partner beworben. Natürlich werde ich wie bisher dem städtischen Personal die Nebentätigkeit zur Erteilung von Schwimmunterricht ermöglichen.

 

Für die Sonderbenutzung des Bades werden auf Grundlage der Satzung für das Hallenbad  mit den verschiedenen Nutzern Verträge geschlossen, in denen ein angemessenes Entgelt, der Nutzungsumfang oder gesonderte Nutzungszeiten außerhalb der regulären Öffnungszeiten bestimmt werden.

 

Die Wasserzeiten werden in zwei Varianten zur Verfügung gestellt: Zum einen durch Vermietung von Bahnen zur ausschließlichen Nutzung und zum anderen durch Nutzung des Beckens während des öffentlichen Badebetriebes mit Abrechnung nach jeweiliger Nutzerzahl. Wie bisher soll es eine Kursvielfalt im Bad geben, um eine breite Angebotspalette vorhalten zu können. Um diesem Gedanken weiter Rechnung zu tragen und weiterzuentwickeln, wird es zukünftig viele neue Angebote für die Badegäste im Hallenbad geben. Insbesondere das Thema Aqua-Fitness wird durch ein umfangreiches Angebot von Aqua-Gymnastik über Aqua-Power bis zu Aqua-Cycling bedient werden können. Dabei werden die verschiedenen Zielgruppen (z.B. Berufstätige oder Senioren) mit Angeboten zu den unterschiedlichsten Nutzungszeiten angesprochen. Die sich stetig wandelnden Entwicklungstrends bei Sportarten werden  in Zukunft bei der Auswahl solcher Angebote Berücksichtigung finden.

 

Neben dem Üblichen wie Bahnen Schwimmen, Schul- und Vereinsschwimmens  sowie den vielfältigen Kursangeboten, ergänzen zukünftig in regelmäßigen Abständen Sonderveranstaltungen das Angebot im Bad:  etwa Candle-Light-Schwimmen, Aktionen in betriebsschwachen Monaten, Piratenfest oder Veranstaltungen in Kooperation mit der Physiotherapie Holterbosch und anderen Kooperationspartnern des Bades. Das verspricht ergänzende Attraktionen für die Badegäste.

 

Verkaufsautomaten im Eingangsbereich, wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, werden die Aufenthaltsqualität im Hallenbad steigern und zusätzliche, wenn auch nur geringfügig zu erwartende Einnahmen erwirtschaften.

 

Die folgenden Zahlen geben einen Überblick über die zukünftige Ertrags- und Aufwandsstruktur des städtischen Hallenbades.

 

Das Hallenbad wird 395.600 € Erträge erwirtschaften, ich rechne mit 187.000 € aus Eintrittsgeldern, 72.000 € durch Schulschwimmen und Stadtranderholung, 136.000 € aus dem Vereinsschwimmen und 600 € aus der Automatenaufstellung. Die Erstattung für das Schulschwimmen und Stadtranderholung erfolgt durch interne Leistungsverrechnung, die Vereine erhalten eine erhöhte Sportförderung in Höhe der Mehrbelastung. Näheres dazu in der Drucksache FB3/0639/2017/1 Entgeltordnung.

 

Im Vergleich zum Haushalts-Ist 2015 erwarte ich für das Haushaltsjahr 2018 allein aus dem öffentlichen Badebetrieb eine Erlössteigerung von rund 64.000 €. Die Kalkulation der Einnahmeerwartungen für das kommende Haushaltsjahr berücksichtigt, dass im ersten vollen Betriebsjahr die Badegäste, denen in der Bauzeit nichts übrig blieb, als andere Bäder zu besuchen, erst wieder zurück gewonnen werden müssen.  Das bedarf einer gewissen Zeit. Deshalb erwarte ich in den weiteren Folgejahren durchaus noch Ertragssteigerungen durch wachsende Besucherzahlen.

 

Für das Haushaltsjahr 2018 habe ich eine Zahl von insgesamt 105.000 Besuchern zugrunde gelegt. Davon entfallen 58.000 Besuche auf das Öffentlichkeitsschwimmen, also 8.000 mehr als 2015. Die Nutzung durch Schulen ist unverändert mit 28.000 Besuchen und die durch Vereine und Gesund-heitsanbieter mit 19.000 Besuchen kalkuliert.

 

An Steuererstattung ist insgesamt mit rund 1.000.000 € zu rechnen, die sich über mehrere Haushaltsjahre verteilt.

 

Infolge der baulichen Investitionen einschließlich des Blockheizkraftwerkes kommen jährlich noch einmal rund 80.000 €  an Verbesserung hinzu.

 

Insofern kann durch die Sanierung mit einer spürbaren Verbesserung gerechnet werden. Für das Haushaltsjahr 2019, in dem erstmals die Sondereffekte der Steuererstattung wegfallen, kann die Reduzierung des Zuschussbedarfs im Produkt Hallenbad  je Besucher auf etwa 6,50 € erreicht werden. 2015 lag dieser Zuschussbedarf noch bei 7,86 € / Besucher. 


gez.

 

Angelika Mielke-Westerlage

Bürgermeisterin