Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW vom 24.7.2017 zum Busverkehr des ÖPNV in Bösinghoven
Vorlage
FB5/0667/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist den Antrag gem. § 24 GO NRW an den Ausschuss für Planung und Liegenschaften mit der Empfehlung, den Antrag auf Umlegung der Fahrstrecken und Reduzierung der abendlichen ÖPNV-Angebote abzulehnen.

 


Sachverhalt:

 

Die Antragstellerin regt an:

1.                  Die Fahrstrecken der Buslinien 839 der Rheinbahn und 057 der SWK Krefeld von Norden kommend umzulegen.

2.                  Das Angebot in Abend- und Nachtstunden zu reduzieren oder zu streichen.

 

Die Verwaltung hat bei den Betreibern der Buslinien hinsichtlich der Änderung der Fahrrouten nachgefragt und bereits aus Krefeld eine ablehnende Antwort erhalten. Die Antwort der Rheinbahn aus Düsseldorf steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch aus.

 

Auch die Verwaltung lehnt eine Änderung der Fahrrouten ab, da in diesem Falle die Straße „Am Hannenhof“ und die Bösinghovener Straße zwischen Geisweg und Am Hannenhof wegen des flüssigen Busverkehrs mindestens mit einem einseitigen Halteverbot versehen werden müsste, wodurch in dem Wohngebiet zahlreiche Parkplätze entfallen. Die Verwaltung sieht auch auf Basis des bisherigen Verkehrsgeschehens auf der Straße „Auf der Scholle“ keine Notwendigkeit einer Änderung der bewährten Regelung.

 

Die Reduzierung des Angebotes in den Abend- und Nachtstunden lehnt die Verwaltung ebenso ab, da gerade in diesem Punkt in letzter Zeit vielfach der Wunsch zur Ausweitung des ÖPNV-Angebotes aus der Bevölkerung artikuliert wurde.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

keine

 


Alternativen: