Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss Sanierung Hallenbad empfiehlt dem Rat
der Stadt Meerbusch, die Neufassung der Satzung für das Hallenbad der Stadt
Meerbusch zu beschließen.
Sachverhalt:
Das städtische Hallenbad wird nach einer
eineinhalbjährigen Grundsanierung wieder eröffnet.
Mit der Wiedereröffnung werden verschiedene
organisatorische Umstrukturierungen im Hallenbad erfolgen, wodurch umfangreiche
Änderungen der Satzung für das Hallenbad der Stadt Meerbusch erforderlich
werden und daher eine Neufassung dieser Satzung notwendig wird.
Außer der Zweckbestimmung enthält die Satzung die
Ermächtigungen zum Erlass einer Badeordnung, einer Entgeltordnung, zum
Abschluss von Verträgen über die Sonderbenutzung und zur Ausübung des
Hausrechtes.
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
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Alternativen:
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