Betreff
Information und Stellungnahme zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes
Vorlage
DezIII/0662/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, zur Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes folgende Stellungnahme abzugeben:

 

„In Meerbusch sind die die Einwohner in den Stadtteilen Osterath und Ossum-Bösinghoven vom Bahnverkehr auf der Strecke 2610 massiv betroffen. Die Strecke ist als Sanierungsabschnitt 43 in der Prioritätenliste der Lärmsanierung enthalten, ein zeitnaher Beginn von Sanierungsmaßnahmen ist jedoch bislang nicht in Aussicht gestellt.

 

Die Stadt Meerbusch fordert das Eisenbahn-Bundesamt auf, im Lärmaktionsplan mindestens vorzusehen,

-        anhand der durch die Lärmkartierung gewonnen Daten, die die besondere Betroffenheit der im Bereich dieses Streckenabschnitts lebenden Menschen dokumentieren, eine Neubewertung der Priorisierung im Lärmsanierungsprogramm vorzunehmen, die zu einer zeitnäheren Umsetzung führt,

-        die Umrüstung der DB-eigenen Güterwaggons mit lärmarmen Bremssohlen stärker voranzutreiben,

-        die vom Bund angestrebte deutschlandweite Halbierung des Schienenlärms bis 2020 konsequent einzufordern.“

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Umgebungslärm-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, die mit den §§  47 a bis f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in deutsches Recht umgesetzt wurde, ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig für die Lärmkartierung an den Haupteisenbahnstrecken, die mehr als 60.000 Zugbewegungen pro Jahr aufweisen. Seit dem 1. Januar 2015 liegt auch die Lärmaktionsplanung in der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes.

 

Die Bevölkerung in Meerbusch ist durch die Eisenbahnstrecke mit der Nummer 2610 (Köln – Kranenburg) insbesondere auf den Streckenabschnitten durch Osterath und Bösinghoven direkt betroffen.

 

Für die dritte Stufe der Lärmkartierung mit Stand vom 30. Juni 2017 liegen jetzt die Ergebnisse vor. Die Anlagen 1 und 2 zeigen die aktuellen Lärmkonturen für die Indizes LDEN[1] und LNight [2], die Anlage 3 ergänzt die Lärmkarten mit statistischen Angaben.

 

Nach dem weiterhin geltenden Runderlass vom 7. Februar 2008 ist für Nordrhein-Westfalen festgelegt, dass eine Lärmaktionsplanung zu erfolgen hat, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. Dieses Kriterium ist in Meerbusch für Wohnungen erfüllt: Ausweislich der vom Eisenbahn-Bundesamt bereitgestellten Statistik sind 290 Einwohner von einem LDEN > 70 dB(A) belastet, für 480 Einwohner wurde ein LNight > 60 dB(A) ermittelt. An Schulen, Krankenhäusern und anderen öffentlichen schutzwürdigen Gebäuden wird der Auslösewert nicht erreicht.

 

Das Eisenbahn-Bundesamt hat bereits 2016 einen ersten bundesweiten Pilot-Lärmaktionsplan für alle bis dahin kartierten Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb der Ballungsräume veröffentlicht. Hierfür wurde insbesondere im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung die Betroffenheit der Bevölkerung erfasst und mit den Lärmkarten in Relation gebracht. Im Teil A zeigt der Pilot-Lärmaktionsplan sodann Maßnahmen auf, die zur Lärmminderung geeignet sind und beschreibt das Lärmsanierungsprogramm des Bundes für bestehende Eisenbahnstrecken.

 

Nach diesem Programm ist der Streckenabschnitt auf Meerbuscher Stadtgebiet zwar im Lärmsanierungsprogramm enthalten, jedoch mit einer Priorität, die eine kurzfristige Planung und Umsetzung weiterhin nicht erwarten lässt. Im Teil B des Pilot-Lärmaktionsplans werden die Ergebnisse der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung detailliert beschrieben und die zum Teil A eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet.

 

Wegen des Umfangs der bundesweiten Pilot-Lärmaktionspläne sind diese nicht als Anlage beigefügt, sondern hier verlinkt: Pilot-Lärmaktionsplan Teil A (PDF, etwa 10 MB), Pilot-Lärmaktionsplan Teil B (PDF, etwa 12 MB).

 

Nachdem die aktualisierte Kartierung mit Stand zum 30. Juni 2017 nunmehr vorliegt, führt das Eisenbahn-Bundesamt eine erneute bundesweite Lärmaktionsplanung durch. Ein wesentlicher Punkt hierbei ist die Beteiligung der Öffentlichkeit, die wie schon bei der Pilotplanung in zwei Stufen abläuft. In der ersten Stufe konnten die Betroffenen über eine Internetplattform angeben, an welchen Orten und aus welchem Grund sie von Eisenbahnlärm betroffen sind. Diese Befragung erfolgte anhand standardisierter Antwortvorgaben. Die Stadt Meerbusch hat auf diese Möglichkeit durch zwei Presseinformationen aufmerksam gemacht.

 

Bundesweit haben sich 32.668 Personen an der Befragung beteiligt. Aus Meerbusch haben sich nur 42 Personen beteiligt.

 

Die Angaben der Immissionsorte und die dazugehörigen Antworten auf den Fragebögen werden nun ausgewertet, zusammengefasst und im Lärmaktionsplan Teil A Anfang 2018 veröffentlicht. Anschließend soll es Bürgerinnen und Bürgern, Lärmschutzvereinigungen, Kommunen und weiteren Einrichtungen, die von Schienenlärm betroffen sind, ermöglicht werden, während der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung nochmals eine Rückmeldung zum Lärmaktionsplan Teil A und zum Prozessablauf zu geben.

 

Aus Lärmaktionsplänen können keine unmittelbaren Rechtsansprüche für Lärmschutzmaßnahmen abgeleitet werden. Eine gesonderte Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Stellungnahmen von Kommunen werden nach Auskunft des Eisenbahn-Bundesamtes neben der standardisierten Befragung der betroffenen Bürger lediglich gesammelt, erfasst und kategorisiert ausgewertet.

 

Wegen der Sommerferien bzw. Sommerpause hatte die Verwaltung um eine Fristverlängerung zur Abgabe einer Stellungnahme bis zum 30. September 2017 gebeten.

 

Für den aktiven Lärmschutz an bestehenden Schienenwegen gibt es keine Grenzwerte. Alle Maßnahmen, die zu einer Lärmbelastung an der Quelle führen könnten, liegen außerhalb der städtischen Zuständigkeit. Bereits in der Vergangenheit hat die Stadt Meerbusch ohne Erfolg eine Verbesserung der Priorität im Schallschutzprogramm und betriebliche Beschränkungen insbesondere im nächtlichen Güterverkehr gefordert. Im Ergebnis muss realistischerweise konstatiert werden, dass bundesweit Streckenabschnitte mit noch höherer Lärmbelastung und/oder größerer Zahl von Betroffenen eine günstigere Einstufung noch verhindern.

 

Es wird dennoch vorgeschlagen, eine allgemeine Stellungnahme abzugeben, um die Betroffenheit in Meerbusch nochmals deutlich zu machen und eine besondere Berücksichtigung im Lärmaktionsplan einzufordern.



[1] DEN   = Day-Evening-Night, 24-Stunden-Mittel über ein Jahr

[2] Night = 8-Stunden-Mittel von 22 bis 6 Uhr über ein Jahr


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt:

 


Alternativen: