Betreff
Betreuung und Versorgung über Mittag in Kindertageseinrichtungen
Vorlage
FB2/283/2012
Aktenzeichen
FB2/51-T1
Art
Informationsvorlage

In den städtischen Kindertageseinrichtungen wird den Kindern, die eine Betreuungszeit von 35 Stunden im Block oder 45 Stunden gebucht haben, ein kostenpflichtiges Mittagessen geboten. Hierfür zahlen die Eltern bisher eine Pauschale von 50,00 € pro Monat, wobei 20 Werktage im Monat und Kosten von 2,50 € pro Mittagessen zu Grunde gelegt werden. Für alle entschuldigten Fehltage des Kindes erhalten die Eltern quartalsweise eine Erstattung,

 

Bislang gibt es eine Ermäßigung des Essensbeitrages auf 2,00 € pro Essen (insgesamt 40,00 € monatlich), sofern die Eltern infolge ihres geringen Einkommens von der Zahlung der Elternbeiträge befreit sind. Darüber hinaus wird für Kinder im Alter von unter 2 Jahren nur ein Beitrag von 30,00 € monatlich erhoben.

 

Für die Kalkulation der Verpflegungsbeiträge wurde davon ausgegangen, dass jedes Kind pro Monat an 5 Tagen entschuldigt fehlt, d. h. es wurde angenommen, dass jedes Kind nur an 15 Tagen am Mittagessen teilnimmt.

 

 

Für das Jahr 2011 stellt sich die Situation wie folgt dar:

 

Kosten des Mittagessens:

194.191,41 €

Personalkosten (Küchenpersonal):

166.259,59 €

Kosten Ausstattung Tagesstätte (Töpfe, Pfannen, Geschirr etc.):

5.086,14 €

Gesamtkosten 2011:

365.537,14 €

 

 

Einnahmen aus Verpflegungsbeiträgen 2011:

267.808,35 €

 

 

Differenz zu Lasten der Stadt:

97.728,79 €

 

Daran wird deutlich, dass die Kosten für die Bereitstellung der Mittagsverpflegung nicht annähernd durch den hierfür erhobenen Elternbeitrag gedeckt werden können.

 

Bislang werden den Eltern die Verpflegungsbeiträge für alle entschuldigten Fehltage des Kindes quartalsweise erstattet. Diese sehr großzügige Regelung führt im Ergebnis dazu, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Kindern nur unregelmäßig am Mittagessen teilnimmt. Gleichzeitig sind jedoch die Personalkosten für das Küchenpersonal auf der Grundlage aller zum Mittagessen angemeldeten Kinder – also volle Inanspruchnahme - kalkuliert. Die Personalkosten sind damit wesentlicher Bestandteil des Defizites.

 

Die quartalsweise Erstattung für die nicht in Anspruch genommenen Mahlzeiten führt darüber hinaus auch zu einem sehr hohen Verwaltungsaufwand – zunächst werden in den Einrichtungen gruppenweise Verpflegungslisten geführt, in denen täglich vermerkt wird, welche Kinder am Mittagessen teilgenommen haben und welche Kinder entschuldigt oder unentschultigt fehlen, nach Abschluss eines Monats werden die Listen an den Fachbereich gesandt, wo sie zunächst gesammelt und dann quartalsweise ausgewertet werden. Die ermittelten Erstattungsbeträge pro Kind pro Monat sind im Verwaltungsprogramm zu erfassen, damit die Absetzung des Betrages wirksam wird und der Betrag seitens der Stadtkasse an die Eltern zurück überwiesen werden kann. Die Eltern bekommen eine schriftliche Mitteilung über die Höhe der Erstattung.

Dies hat in der Vergangenheit bereits zu zusätzlichem Personalaufwand geführt, der infolge der seit Jahren steigenden Zahl der über Mittag zu versorgenden Kinder stetig zugenommen hat. Es ist daher eine Regelung erforderlich, die geeignet ist, diesen Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

 

Viele Träger von Kindertageseinrichtungen haben den monatlichen Verpflegungsbeitrag so kalkuliert, dass er die Kosten des Mittagessens incl. einer Küchenhilfe deckt, was im Ergebnis eine Erstattung für nicht in Anspruch genommene Essen unmöglich macht, bzw. erst ab einer entschuldigten Fehlzeit von mehr als 5 Tagen eine Erstattung an die Eltern erfolgt.

 

Eine Anfrage bei verschiedenen kirchlichen Tageseinrichtungen ergab, dass die Mittagsverpflegung dort sehr unterschiedlich organisiert ist. Pro Essen werden Verpflegungsbeiträge zwischen 2,75 € und 3,25 € erhoben. Auch die Erstattung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist sehr unterschiedlich geregelt. Ein Großteil der Einrichtungen erstattet die Verpflegungsbeiträge nicht. Bei einer Einrichtung wird bereits ab dem ersten Fehltag erstattet, wobei jedoch ein feststehender Betrag für die Kosten der Küchenkraft einbehalten wird; andere Träger erstatten die Verpflegungsbeiträge erst ab dem zweiten oder vierten Fehltag, wieder andere nur dann, wenn die Nichtteilnahme an der Mittagsverpflegung bereits in der vorangegangenen Woche angekündigt wurde.

 

 

Zum 01.08.2012 ist daher für die städtischen Einrichtungen folgende Änderung vorgesehen:

 

Zukünftig soll nur dann noch eine Erstattung erfolgen, wenn das Kind infolge Krankheit oder Urlaub länger als 5 Werktage hintereinander entschuldigt fehlt. Die Zahl der unregelmäßig am Essen teilnehmenden Kinder wird sich möglicherweise etwas verringern, wenn die Eltern die Beiträge nicht mehr erstattet bekommen.

In der nachfolgenden Kalkulation wurde unterstellt, dass sich die Zahl der Erstattungstage pro Kind von durchschnittlich 5 auf 2 Tage reduziert.

 

Gleichzeitig sollen die Verpflegungsbeiträge um 0,20 € pro Essen von derzeit 2,50 € auf zukünftig 2,70 € angehoben werden. Dies ist in den Planungen für den Haushalt 2012 ab August auch bereits berücksichtigt. Darüber hinaus soll im Hinblick auf die Möglichkeit, Leistung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch zu nehmen, der Beitrag für alle Einkommensgruppen gleich hoch sein.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

im Jahr 2012

 

Kosten des Mittagessens:

197.000,00 €

Personalkosten:

202.000,00 €

Kosten Ausstattung Tagesstätte:

5.000,00 €

Kalkulierte Gesamtkosten 2012:

404.000,00 €

Zu erwartende Einnahmen aus Verpflegungsbeiträgen:

 

Durchschnittliche Anzahl der Kinder mit Übermittagbetreuung in 2012 voraussichtlich: 595 Kinder

 

Januar – Juli:

595 Kinder x 2,50 € /Essen x 15 Tage x 7 Monate

156.187,50 €

August – Dezember:

595 Kinder x 2,70 € /Essen x 18 Tage x 5 Monate

144.585,00 €

Gesamteinnahmen 2012:

 

300.772,50 €

 

 

 

Differenz:

 

103.227,50 €

 

 

im Jahr 2013

 

Kosten des Mittagessens:

198.000,00 €

Personalkosten:

204.000,00 €

Kosten Ausstattung Tagesstätte:

5.000,00 €

Kalkulierte Gesamtkosten 2013:

407.000,00 €

 

Zu erwartende Einnahmen aus Verpflegungsbeiträgen:

 

Durchschnittliche Anzahl der Kinder mit Übermittagbetreuung in 2013 voraussichtlich: 610 Kinder

 

Gesamteinnahmen 2013:

610 Kinder x 2,70 € /Essen x 18 Tage x 12 Monate

355.752,00 €

 

 

 

Differenz:

 

51.248,00 €

 

 

Mit der Anhebung des Verpflegungsbeitrags auf 2,70 € und der Reduzierung der Erstattungsregelung auf mehr als 5 entschuldigte Fehltage wird die Differenz zu Lasten der Stadt längerfristig deutlich geringer ausfallen. Zudem reduziert sich der Verwaltungsaufwand erheblich, da sehr viel weniger Erstattungsfälle in jedem Quartal bearbeitet werden müssen.

 

Es wird jedoch deutlich, dass die Über-Mittag-Betreuung für die städt. Einrichtungen ein Zuschussgeschäft bleibt. Im Hinblick auf die Art der Zubereitung, die fast überall eine Kombination aus Tiefkühlbestandteilen und frisch zubereiteten Beilagen darstellt, ist eine Reduzierung der Kosten nicht möglich, da ansonsten der bekannte und bewährte Qualitätsstandard nicht zu halten wäre.

 

 


In Vertretung

 

 

 

 

Angelika Mielke-Westerlage

Erste Beigeordnete