Betreff
Weiterentwicklung der Integration - Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen
Vorlage
FB2/0190/2017
Art
Informationsvorlage

In Ergänzung der Vorlage des Sozialausschusses vom 17.05.2017, TOP Weiterentwicklung der Integration - Integration durch Sprache, wird im Folgenden noch einmal insbesondere auf die Betreuung und Bildung von Kindern und Jugendlichen eingegangen.

 

 

Kinder entwickeln ihre sozialen, emotionalen, kognitiven, motorischen und sprachlichen Fähigkeiten zunächst in ihren Familien und später zunehmend auch in weiteren sozialen Kontexten. Somit haben Eltern auf der Grundlage ihres natürlichen und verfassungsrechtlich garantierten Erziehungsvorranges die Pflicht und Aufgabe, in der Familie geeignete Entwicklungsbedingungen zu schaffen. Dabei wirken sich die finanziellen, sozialen und kulturellen Ressourcen der Familien unmittelbar auf die Entwicklungschancen der Kinder aus. Eine Analyse von Mikrozensusdaten zum Bildungsstand und zu Risikolagen zeigt, dass Kinder mit Migrationshintergrund sehr viel häufiger in Familien leben, in denen die Eltern einen geringen Bildungstand haben, weniger erwerbstätig sind und nur über geringe Familieneinkommen verfügen können. Diese unterschiedlichen Ausgangslagen führen dazu, dass bereits im Kindesalter ungleiche Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen bestehen. Auch in der schulischen und beruflichen Bildung sind nach wie vor herkunftsspezifische Unterschiede deutlich. Die von sozialer Ungleichheit ausgehenden Risiken können durch den Besuch einer Kindestagesstätte oder einer Kindertagespflege abgeschwächt werden.

 

 

Das AWO Mütterzentrum

Immer wieder werden seitens der Kindertageseinrichtungen/Schulen niederschwellige Beratungs- und Unterstützungsbedarfe im Hinblick auf schulische und außerschulische Bildungsdefizite, insbesondere bei Familien mit Migrationshintergrund, erkannt. Durch das niederschwellige Beratungs-, Sprach- und Kulturangebot der AWO können diese Familien durch die vor Ort präsente Fachkraft erreicht, begleitet und unterstützt werden. Mit der Etablierung des Mütterzentrums in Trägerschaft der AWO ist es gerade in Büderich gelungen, insbesondere die Gruppe der einkommensschwachen Familien mit Migrationshintergrund, mit familienfördernden integrativen Angeboten zu erreichen, sie aktiv in die pädagogische Gruppen- und sozialräumliche Arbeit einzubinden, durch Beratung und Unterstützung „Hilfe zur Selbsthilfe“ zu fördern und damit einen wesentlichen Beitrag für mehr Teilhabechancen zu leisten.

 

 

 

 

 

Frühe Hilfen in Meerbusch - FHiM

Um so früh wie möglich, Belastungssituationen und Bedarfe erkennen zu können, ist der Babybesuchsdienst der Stadt Meerbusch, den es bereits seit dem Jahr 2008 gibt, tätig. Mit der besonderen Fachlichkeit einer Hebamme bzw. Kinderkrankenschwester bekommt jede Familie/Alleinerziehende, die in Meerbusch ein Baby bekommen hat, ca. 6-8 Wochen nach der Geburt einen Hausbesuch, wenn dies gewünscht ist. Der Besuch ist freiwillig und eine Serviceleistung der Stadt.

 

Die Abteilung Asyl unterrichtet in diesem Zusammenhang einerseits den Babybesuchsdienst über die erfolgten Geburten, andererseits erläutert er den Familien bzw. alleinerziehenden Müttern die Aufgaben des Babybesuchsdienstes und bereitet diese so auf den Besuch vor. Die Hausbesuche werden dann von der Hebamme/Kinderkrankenschwester durchgeführt. Der Babybesuchsdienst bringt viele Informationen rund um die Geburt mit: von der Checkliste der Formalien, über Informationen zu Stillen, Beikost, Babypflege, gesunde Entwicklung des Kindes, Vorsorgeuntersuchen etc.

 

Durch das Landesprogramm „Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen“ wurde es möglich, zusätzlich zum Begrüßungsbesuch, weitergehende Hilfen durch die Kinderkrankenschwester bzw. Hebamme (ca. 10 Wochenstunden) anzubieten und Familien so auch über einen längeren Zeitraum zu begleiten. Im Fokus der Frühen Hilfen stehen in erster Linie Schwangere, (alleinerziehende) Mütter, (junge werdende) Eltern und ihre Kleinstkinder, die aufgrund der gesellschaftlichen und familiären Rahmenbedingungen physisch, psychisch und/oder sozialen Belastungen ausgesetzt sind. Insoweit ist es nicht verwunderlich, dass zunehmend gerade die Familien in den Flüchtlingsunterkünften einen Hilfebedarf erkennen lassen. Dabei kann es von mehrmaligen Kurzbesuchen bis hin zur regelmäßigen Begleitung z.B. zum Kinderarzt gehen. Die Eltern selbst entscheiden über die Art und den Umfang der Unterstützung. Diese wird niederschwellig – d.h. ohne Antragsverfahren – und kurzfristig geleistet. Der Jugendhilfeausschuss hat als Grundlage im November 2012 das Rahmenkonzept „FHiM – Frühe Hilfen in Meerbusch“ beschlossen.

 

Gerade für die Flüchtlingsfamilien sind diese niederschwelligen Informationen aufgrund der geänderten Lebensverhältnisse bzw. der ggf. fehlenden familiären Bindungen von großer Bedeutung. Darüber hinaus erläutert der Babybesuchsdienst die Möglichkeiten der Kinderbetreuung im Rahmen von Kindertagespflege oder die Angebote in den Kindertageseinrichtungen. Es wird der Online-Anmeldevorgang über den „KitaNavigator“ erklärt und auf Wunsch der Eltern auch die Anmeldung für die Geschwisterkinder gemeinsam durchgeführt. 

 

Bei nicht vorhandenen oder unzureichenden Sprachkenntnissen wird im Einzelfall ein Dolmetscher unterstützend eingeschaltet.

 

Eine weitere Unterstützung bei der Anmeldung ihrer Kinder über den „KitaNavigator“ erhalten die Flüchtlingsfamilien durch die vor Ort tätigen sozialpädagogischen Betreuungen, den Vorort tätigen ehrenamtlichen Flüchtlingsvereinen, dem Mütterzentrum oder gleich im FB2. Einer Vormerkung für einen Kinderbetreuungsplatz sollte also nichts im Wege stehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von den im Leistungsbezug nach dem AsylbLG stehenden Asylbewerbern sind derzeit 79 unter 6 Jahre. Diese teilen sich wie folgt auf die Stadtteile auf:

 

0-2 Jahre

3-5 Jahre

Bösinghoven

1

1

Büderich

21

16

Lank

6

6

Nierst

0

0

Osterath

12

16

Strümp

0

0

Gesamt

40

39

davon 2017 zugewiesen

13

17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Jahr 2017 wurden von der Gruppe der unter 6-jährigen 30 Kinder der Stadt neu zugewiesen. Insgesamt besuchen in der Gruppe der 3-5 Jährigen derzeit 19 Kinder eine Kindertageseinrichtung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Kindergartenplätze nicht immer in ausreichendem Maße auch Wohnort- und Zeitnah zur Verfügung stehen. Zudem wurden aktuell viele der Kinder, die zurzeit in den Einrichtungen leben, erst in den vergangenen Monaten der Stadt zugewiesen und die Skepsis gegenüber einer Betreuung des eigenen Kindes durch „fremde Personen“ muss erst abgebaut werden.

 

Vor diesem Hintergrund besteht, insbesondere für die in Osterath untergebrachten Flüchtlingsfamilien, ein vom Jugendamt initiiertes, vom Landschaftsverband finanziertes und vom Verein „Meerbusch hilft“ durchgeführtes Betreuungsprogramm „Brückenprojekt“ für unter 6-jährige Kinder.

 

Alle Kindertageseinrichtungen begleiten jedes Kind bis zum Übergang in die Grundschulen und versuchen gemeinsam mit dem Elternhaus eine bestmögliche Entwicklung zu fördern und auf die Schule vorzubereiten. Dabei steht die sprachliche Entwicklung bei Kindern, in deren Elternhaus nicht Deutsch gesprochen wird, besonders im Vordergrund.

 

Aktuell stehen wir vor der Herausforderung, geflüchteten Kindern und Jugendlichen nicht nur einen möglichst schnellen Zugang zur schulischen und beruflichen Bildung zu ermöglichen – was bisher ausnahmslos gelungen ist. Sondern dies auch unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bedarfe an sprachlicher Förderung bzw. der individuellen Bildungsbiografien leisten zu können. Die Bundesländer haben auf die wachsenden Schülerzahlen und Sprachförderbedarfe schnell reagiert und Förderklassen eingerichtet bzw. zusätzliche Lehrkräfte eingestellt.

 

Darüber hinaus wurden durch die im Jahr 2015 durchgeführte Gesetzesänderung des Asylbewerberleistungsgesetzes die Regelungen des Bildungs- und Teilhabepaketes in vollem Umfang in das AsylbLG übernommen. Dadurch haben auch diese Kinder bereits ab dem ersten Tag der Asylantragstellung z.B. Anspruch auf Erstattung der Kosten für die Teilnahme an einer schulischen Nachmittagsbetreuung und Übernahme der Kosten für erteilte Nachhilfestunden.

 

Von den freiwilligen Leistungen der Stadt profitieren natürlich auch die Flüchtlingsfamilien und deren Kinder, wenn sie die Vergünstigungen für Familien in Bildung und Betreuung in Anspruch nehmen.

·        Elternbeitragsfreie Betreuung f. Kinder in Kindertagesstätten, Kindertagespflege und im Offenen Ganztag bis 30.000 € Einkommen

·        Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder in Kindertagesbetreuung

·        Ferienfreizeiten: Stadtranderholung Ermäßigung auf 60 €, Einzelfälle bis 20 € (Vollzahler 110 €)

·        Ferienfahrten: Zuschuss bis 75% des TN-Beitrages

·        Schülerbeförderung: Übernahme des Eigenanteils bei SGB II,SGB XII und AsylblG Bezug

·        Lernmittel: Übernahme des Eigenanteils bei SGB II,SGB XII und AsylblG Bezug

·        VHS: 50% Ermäßigung, bei SGB II und SGB XII Bezug od. Asylbewerber kostenfrei

·        Bücherei: ermäßigter Beitrag für versch. Gruppen – minderj. Gebührenfrei

·        Musikschule: Bis zu 100% Ermäßigung auf Antrag bei SGB II, SGB XII und AsylblG Bezug

 

 

Nachfolgend eine Statistik des Rhein-Kreises Neuss zur Entwicklung der Schülerzahlen in der Stadt Meerbusch unter Einbeziehung der Nationalität:

 

 

Leider ist eine Differenzierung der Gruppe der ausländischen Schüler in einzelne Nationalitäten nicht möglich. Es lässt sich jedoch deutlich der Anstieg der Zahl der ausländischen Schüler (besonders im Bereich der Grundschulen) in den letzten 3 Jahren erkennen. Für diese Zielgruppe hat der OBV Meerbusch e.V.,als Träger aller offenen Ganztagsangebote an den Grundschulen, die Stelle einer Flüchtlingsbeauftragten initiiert. Die Stelleninhaberin, Frau Fida Soubati-El-Ali, betreut die Flüchtlingsfamilien bei auftretenden Schwierigkeiten und vermittelt zwischen Schule, Eltern und Schülern. Dies geschieht, falls erforderlich, auch in Absprache mit den sozialpädagogischen Betreuungen in den Unterkünften bzw. der Abteilung Asyl.

 

Weitere Hilfen können den Flüchtlingsfamilien bei auftretenden Problemen innerhalb der Familie durch das Jugendamt zur Verfügung gestellt werden. Die Familien selbst, die Abteilung Asyl oder auch die sozialpädagogischen Betreuungen können sich bei auftretenden Problemlagen mit den Mitarbeitern des Jugendamtes in Verbindung setzen.

Auch hier kann auf das niederschwellige Angebot des Mütterzentrums zurückgegriffen werden indem ggf. erzieherische Probleme noch außerhalb einer Hilfe zur Erziehung nach SGB VIII dort aufgefangen werden. Bei weitergehendem erzieherischen Bedarf besteht die Chance, dass durch ein bestehendes Vertrauensverhältnis schon frühzeitig Weichen gestellt werden können, sich einer Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung durch das Jugendamt zu öffnen, was letztendlich für einen guten Hilfeverlauf förderlich ist.

 

In einzelnen Fällen kam es auch bei Flüchtlingsfamilien zu Hinweisen auf eine Kindeswohlgefährdung, in denen durch das Jugendamt – wie in jedem anderen Fall - überprüft und falls erforderlich kurzfristig weitere Hilfen zur Erziehung installiert wurden. Aufgrund der vielen Zuweisungen von alleinstehenden Müttern mit Kindern kommt es in letzter Zeit häufiger vor, dass bei einer plötzlichen Erkrankung der alleinerziehenden Mutter, die Geschwisterkinder vom Jugendamt betreut werden bzw. in einer pädagogischen Ambulanz untergebracht werden müssen.

 

Drei Familien aus dem Bereich der asylsuchenden Flüchtlinge werden derzeit längerfristig durch das Jugendamt mittels Erziehungshilfen/Familienhilfen betreut. Allerdings sind einige Frauen schwanger und es werden absehbar Bedarfe in der vorübergehenden Unterbringung von Geschwisterkindern und ggf. weitere Unterstützungsbedarfe entstehen.

 

Insgesamt ist aus Verwaltungssicht festzustellen, dass eine angemessene Bildung und Betreuung der Flüchtlingskinder und Jugendlichen im Blick ist und mit den vorhandenen Mitteln und Möglichkeiten weitgehend realisiert werden kann. Auf neue ggf. temporäre Bedarfe wird versucht zeitnah zu reagieren, gleichwohl bleibt die Flüchtlingssituation weiterhin, auch in der Integration der Jüngsten durch Bildung und Betreuung, eine Herausforderung.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter