Betreff
Qualitätsentwicklung: Konzept Fachberatung Kinderschutz
Vorlage
FB2/0187/2017
Art
Informationsvorlage

Die Gesamtverantwortung der öffentlichen Jugendhilfe, die Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe gem. §§79, 79a SGB VIII zu gewährleisten, wurde im Jugendhilfeausschuss sowohl als Rahmenkonzept als auch zu einzelnen Leistungsbereichen – Kindertagesbetreuung, Offene Jugendarbeit, Allgemeiner Sozialer Dienst (Einarbeitungskonzept, Leistungsgewährung/ Steuerung von Hilfen zur Erziehung) etc. – vorgestellt.

 

Ein weiterer Leistungsbereich des Jugendamtes stellt die Fachberatung Kinderschutz dar. Das Jugendamt ist verpflichtet, die Beratung zu Kinderschutzfragen gemäß § 8a, b SGB VIII durch ‚insoweit erfahrene Fachkräfte‘ sicher zu stellen:

 

  • Personen, die im beruflichen Kontakt mit Kindern/ Jugendlichen stehen und Hinweise für eine Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, sollen die Situation mit den Betroffenen erörtern und auf die Annahme von Hilfen hinwirken. Sie haben hierfür gemäß § 8b SGB VIII einen Anspruch auf eine Beratung durch insoweit erfahrene Fachkräfte.

 

  • Fachkräfte in Einrichtungen und Diensten in der Kinder- und Jugendhilfe sind verpflichtet, eine Beratung durch insoweit erfahrene Fachkräfte in Anspruch zu nehmen, um eine Gefährdungseinschätzung unter Einbeziehung der Personensorgeberechtigten und Kindern/ Jugendlichen durchzuführen, auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII mit dem zuständigen öffentlichen Jugendhilfeträger (Jugendamt).

 

Die Fachberatung Kinderschutz soll im Rahmen der öffentlichen Jugendhilfe zukünftig klar definiert und verankert sein, in Abgrenzung zu den anderen Beratungsaufgaben und zum Wächteramt sowie in Kompatibilität zu den örtlichen Rahmenbedingungen:

 

  • Die Beratung erfolgt durch Fachkräfte des „Allgemeinen Sozialen Dienstes“ und der Städtischen Erziehungsberatungsstelle (EB). Für die Tätigkeit soll vorerst ein Pool mit 3-5 Fachkräften des ASD/ der EB mit dem Aufgabenschwerpunkt Fachberatung Kinderschutz eingerichtet werden, damit Erreichbarkeit/ Fachaustausch/ Vertretung etc. gewährleistet werden kann.

 

  • Die Fachkräfte werden qualifiziert, die Fachberatung nach einem festgelegten Verfahrensstandard umzusetzen.

 

 

 

  • Die Beratung erfolgt strukturiert anhand eines Handlungsleitfadens, der gleichzeitig als Beratungsdokumentation dient und von allen Beteiligten unterschrieben wird.

 

  • Das Angebot der Fachberatung Kinderschutz wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vorgestellt (Konzept, Flyer).

 

  • Die Abteilungsleitungen von ASD (Frau Beate Peters) /EB (Frau Claudia Schlicht) sind jeweils für die Koordination zuständig.

 

Dieser qualifizierte, einheitliche Verfahrensstandard sowie eine einheitliche Dokumentation sollen dazu beitragen, den Schutz für Kinder und Jugendliche besser zu gewährleisten.

 

Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die Umsetzung des Beratungsanspruches gemäß § 8b SGB VIII und der gesetzlichen Beratungsverpflichtung gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII auf die vorhandenen organisatorischen Ressourcen hat.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Frank Maatz

Erster Beigeordneter

 

 

 

Anlagenverzeichnis:

Konzept Fachberatung Kinderschutz