Die Gesamtverantwortung der öffentlichen Jugendhilfe, die
Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe gem. §§79, 79a SGB VIII zu
gewährleisten, wurde im Jugendhilfeausschuss sowohl als Rahmenkonzept als auch
zu einzelnen Leistungsbereichen – Kindertagesbetreuung, Offene Jugendarbeit,
Allgemeiner Sozialer Dienst (Einarbeitungskonzept, Leistungsgewährung/ Steuerung
von Hilfen zur Erziehung) etc. – vorgestellt.
Ein weiterer Leistungsbereich des Jugendamtes stellt die
Fachberatung Kinderschutz dar. Das Jugendamt ist verpflichtet, die Beratung zu
Kinderschutzfragen gemäß § 8a, b SGB VIII durch ‚insoweit erfahrene Fachkräfte‘
sicher zu stellen:
- Personen, die im beruflichen Kontakt
mit Kindern/ Jugendlichen stehen und Hinweise für eine
Kindeswohlgefährdung wahrnehmen, sollen die Situation mit den Betroffenen
erörtern und auf die Annahme von Hilfen hinwirken. Sie haben hierfür gemäß
§ 8b SGB VIII einen Anspruch auf eine Beratung durch insoweit erfahrene
Fachkräfte.
- Fachkräfte in Einrichtungen und
Diensten in der Kinder- und Jugendhilfe sind verpflichtet, eine Beratung
durch insoweit erfahrene Fachkräfte in Anspruch zu nehmen, um eine
Gefährdungseinschätzung unter Einbeziehung der Personensorgeberechtigten
und Kindern/ Jugendlichen durchzuführen, auf Grundlage einer
Kooperationsvereinbarung gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII mit dem zuständigen
öffentlichen Jugendhilfeträger (Jugendamt).
Die Fachberatung Kinderschutz soll im Rahmen der
öffentlichen Jugendhilfe zukünftig klar definiert und verankert sein, in
Abgrenzung zu den anderen Beratungsaufgaben und zum Wächteramt sowie in
Kompatibilität zu den örtlichen Rahmenbedingungen:
- Die Beratung erfolgt durch Fachkräfte
des „Allgemeinen Sozialen Dienstes“ und der Städtischen
Erziehungsberatungsstelle (EB). Für die Tätigkeit soll vorerst ein Pool
mit 3-5 Fachkräften des ASD/ der EB mit dem Aufgabenschwerpunkt
Fachberatung Kinderschutz eingerichtet werden, damit Erreichbarkeit/
Fachaustausch/ Vertretung etc. gewährleistet werden kann.
- Die Fachkräfte werden qualifiziert, die
Fachberatung nach einem festgelegten Verfahrensstandard umzusetzen.
- Die Beratung erfolgt strukturiert
anhand eines Handlungsleitfadens, der gleichzeitig als
Beratungsdokumentation dient und von allen Beteiligten unterschrieben
wird.
- Das Angebot der Fachberatung
Kinderschutz wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vorgestellt (Konzept,
Flyer).
- Die Abteilungsleitungen von ASD (Frau
Beate Peters) /EB (Frau Claudia Schlicht) sind jeweils für die
Koordination zuständig.
Dieser qualifizierte, einheitliche Verfahrensstandard sowie
eine einheitliche Dokumentation sollen dazu beitragen, den Schutz für Kinder
und Jugendliche besser zu gewährleisten.
Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die Umsetzung des Beratungsanspruches gemäß § 8b SGB VIII und der gesetzlichen Beratungsverpflichtung gemäß § 8a Abs. 4 SGB VIII auf die vorhandenen organisatorischen Ressourcen hat.
In Vertretung
gez.
Frank Maatz
Erster Beigeordneter
Anlagenverzeichnis:
Konzept Fachberatung Kinderschutz