Beschlussvorschlag:
1.
Jahresbericht
und Verwendungsnachweis
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Jahresbericht und Verwendungsnachweis zur Kenntnis und beschließt, den noch bestehenden Überschuss von 308,36 € nicht zurückzufordern und dem OBV für die Jugendarbeit zu belassen.
2.
Neukonzeption
des JuCa / Halle 9
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die vorgestellte Neukonzeption weiter zu verfolgen, das bisherige JuCa / Halle 9 für eine größere Nutzergruppe zu öffnen und zukünftig im Sinne einer Gemeinweseneinrichtung zu betreiben. Dabei wird von einer anteiligen Verteilung von 1/3 Jugendarbeit und 2/3 Gemeinwesenarbeit ausgegangen. Für das Jahr 2018 wird ein Gesamtzuschuss von 91.500 € aus dem Jugendetat und 68.500 € aus den Bereichen Soziales, Kultur und Sport gezahlt. Die Änderung wird in den lfd. Kinder- und Jugendförderplan aufgenommen.
Sachverhalt:
1.
Jahresbericht
und Verwendungsnachweis
Durch
den Vorstand des OBV Meerbusch wurde der pädagogische Jahresbericht und der
zahlenmäßige Verwendungsnachweis für das Jahr 2016 fristgerecht vorgelegt.
Dem
Jahresbericht ist zu entnehmen, dass insgesamt 10.698 Besucher (2015: 6.402
Besucher; 2014: 6.559 Besucher) das JuCa besucht haben. Im Durchschnitt sind
dies somit 891 Besucher pro Monat. Insgesamt ist die Besucherzahl im Jahr 2016
damit erheblich angestiegen. Es handelt sich dabei jedoch um Besuchergruppen aller Altersklassen und nicht nur um
Jugendliche.
An
speziellen Angebotsformen nahmen 2016 insgesamt 1.524 Besucher teil, davon
waren 585 Personen unter 18 Jahren. Diese verteilen sich auf:
Konzerte 505
Besucher / davon 95 unter 18 Jahren
Flohmarkt 60 Besucher / davon 10 unter 18 Jahren
Kunstausstellungen 144 Besucher / davon 20
unter 18 Jahren
Schülerpartys/
-konzerte 230 Besucher / davon
180 unter 18 Jahren
Ü
18 Party 40 Besucher
Tanzworkshop 25 Besucher
Theaterveranstaltung 420 Besucher / davon 220 unter
18 Jahren
Querkopf
Partizipationsprojekt 100 Besucher /
davon 60 unter 18 Jahren
Weitere
Einzelheiten sind dem Jahresbericht 2016 zu entnehmen, der dieser
Beratungsvorlage in der Anlage I beigefügt ist.
Für
das Jahr 2016 liegt der folgende zahlenmäßige Verwendungsnachweis vor,
nachrichtlich sind auch die Vorjahre abgebildet:
Das
Gesamtergebnis 2013-2015 wies einen Überschuss von +9.851,65 € aus. Dieser
Betrag wurde aufgrund des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 14.09.2016
dem OBV zum weiteren Ausbau der Angebote in 2016 belassen und sollte mit dem
Verwendungsnachweis 2016 abgerechnet werden. Laut Beschluss sollte ein weiterer
Überschuss dann ggfs. den Zuschuss 2017 mindern.
Es
zeigt sich, dass insbesondere die Kosten des Gebäudes von 2014 bis 2016 eine
Steigerung in den Ausgaben von rund 20.000 € verursacht haben.
Der
Verwendungsnachweis weist für das Jahr 2016 Personalkosten in Höhe von
insgesamt 91.565,55 € aus. Davon entfallen 45.012,89 € auf das pädagogische
Personal.
2.
Neukonzeption des JuCa / Halle 9
Einleitung
Aufgrund der von der FH Düsseldorf durchgeführten Sozialraumrecherche im Jahr 2009 und der darin gegebenen Empfehlungen, wurde durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen, die Jugendarbeit in Meerbusch neu auszurichten und dadurch zu attraktiveren. Die Eröffnung eines Jugendcafés mit schwerpunktmäßig musisch-kultureller Ausrichtung sollte, wie von der FH empfohlen, neue Nutzergruppen erschließen und das Angebot zeitgemäßer machen.
Das „JuCa/Halle 9“ wurde im Dezember 2013 als
Jugendcafé eröffnet.
Seither wurde durch die unterschiedlichsten Angebote
versucht, Jugendliche mit offener Kinder- und Jugendarbeit in das Haus zu
ziehen. Leider ist die Annahme des Hauses durch die Zielgruppe nicht so, wie es
sich alle Beteiligten mit der damaligen Beschlussfassung erhofft und
vorgestellt haben. Auch in den vielen Beratungen des Jugendhilfeausschusses zum
Thema Jugendcafé wurde immer der „neue“, experimentelle Charakter des Angebotes
betont.
Gut angenommen wird das JuCa hingegen von den
verschiedensten Nutzergruppen wie Vereinen, Verbänden, zu Tagungszwecken und
Veranstaltungen unterschiedlichster Gelegenheiten. Diese hier entstandene gute
Basis gilt es als Chance für einen Prozess der Veränderung zu nutzen.
In zwei Erörterungsterminen auf Einladung des OBV im
JuCa, bei dem Vertreter der Politik, des OBV und der Stadt Meerbusch anwesend
waren, wurde es als zielführend betrachtet, das Haus zukünftig noch stärker für
alle Generationen und Nutzergruppen zu öffnen und als eine Art
„generationenübergreifende“ Veranstaltungsstätte im Sinne einer
„Gemeinweseneinrichtung“ zu betreiben und somit die bereits oben beschriebenen
positiven Ansätze weiter auszubauen und zu verstetigen. Auch die in den
Veranstaltungsformaten erfolgreiche Jugendarbeit soll weiterhin stattfinden.
Alle Vertreter sprachen sich dafür aus, dass der OBV Betreiber des Hauses
bleibt und weiterhin öffentliche Zuschüsse für seine Arbeit erhält.
Immobilie / Raumangebot
Die derzeit angemietete Immobilie in der Alten Seilerei, Insterburgerstr. 16 in Meerbusch-Osterath bietet insgesamt eine Fläche von gut 600 qm.
Davon entfallen auf die einzelnen Räume ca.
250 qm Eventhalle
110 qm Bistro
80 qm Eingangsbereich / Empfang
120 qm Obergeschoss / Empore / Büro
200 qm Untergeschoss (inkl. Toiletten, Künstlerumkleide, 2xZusatzraum)
Das Bistro
verfügt über eine Theke mit Kühlung und ein Spülbecken mit Wasseranschluss. Ein
kleines Kühlhaus / Lagerraum ist vorhanden.
Der
Eingangsbereich gewährleistet bei Großveranstaltungen einen geordneten Zu- und
Ausgang der Besucher. Eine Garderobe ist eingerichtet.
Eine behindertengerechte Toilette ist im Erdgeschoss vorhanden.
In allen Räumen des Hauses gilt Rauchverbot.
Träger / Mieter der Immobilie
¨ Mieter der Immobilie und als Träger verantwortlich für die Nutzung des Hauses ist bisher der OBV und soll dies auch weiterhin bleiben.
¨ Der OBV ist verantwortlicher Jugendhilfeträger für die fachkraftgestützte Jugendarbeit im JuCa / Halle 9 und hält ein eigenes offenes Veranstaltungsangebot vor.
¨ Auch während einer „Vermietung“ an andere gemeinnützige Nutzergruppen, bleibt Eventpersonal vom OBV im Einsatz, um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten.
¨ Der OBV sorgt für die Instandhaltung und Reinigung der Räumlichkeiten.
Das Angebot des JuCa / Halle 9 gliedert sich in zwei
Angebotsbereiche:
1. Angebote der Jugendarbeit im JuCa /
Halle 9
Das bisherige Rahmenkonzept für die Arbeit des JuCas soll in den dort beschriebenen Grundzügen auch im JuCa / Halle 9 umgesetzt werden. Insbesondere die bisher schon erfolgreichen Ansätze der veranstaltungsorientierten Jugendarbeit sollen hier weiterhin eine Heimat bekommen.
Das JuCa / Halle 9 soll wie bisher auf der rechtlichen
Grundlage des SGB VIII ein Angebot für eine breite Zielgruppe von Jugendlichen
bieten. Die inhaltliche Zielsetzung bleibt die Schaffung eines jugendadäquaten
und jugendkulturellen Raums als Jugendhilfeeinrichtung/Einrichtung der
Jugendarbeit, der grundsätzlich allen Jugendlichen offen steht.
Das JuCa / Halle 9 ist vor allem ein Ort der Begegnung und
Unterhaltung: Hier treffen sich junge Menschen aus allen Schulen,
unterschiedlichen Cliquen; aus verschiedenen Gründen und zu wechselnden
Veranstaltungen.
Die BesucherInnen sollen sich in lockerer, nicht
vordergründig pädagogisierter Umgebung treffen können. Die pädagogische
Funktion besteht in der Planung, Gestaltung und Begleitung der Jugendarbeit des Trägers im JuCa / Halle
9.
Ziel ist es, den jungen Besucherinnen und Besuchern einen
attraktiven Freiraum zu bieten, der die Entfaltung der Persönlichkeit
unterstützt und gleichzeitig die Identitätsbildung mit dem Wohnort fördert. Die
Möglichkeit sich im JuCa / Halle 9 aufzuhalten, soll das Konfliktpotential im
öffentlichen Raum mindern und zur Verständigung der Jugendlichen untereinander
beitragen. Gleichzeitig ist das Café ein Ort der Kommunikation, des
Austauschens von Meinungen und die Basis des Einübens demokratischer
Grundsätze. Dies wird auch durch entsprechende außerschulische (politische)
Jugendbildung begünstigt.
Wechselnde attraktive Veranstaltungsformate, die im
bisherigen JuCa mit Erfolg ausgerichtet wurden, sollen hier Kern-Bestandteil
der Angebote der Jugendarbeit sein. Dies waren im Jahr 2016 zum Beispiel die
Angebote „Musiksession“ in Zusammenarbeit mit der städtischen Musikschule,
Theaterprojekte wie „Offene
Theatergruppe“ bzw. Kulturrucksack in Zusammenarbeit mit dem MKK, Selbstverteidigungskurse für Jungen und
Mädchen im Alter von 7- 12 Jahren, Kinderdisco ab 6 Jahren, Zumbakurse oder die
Veranstaltungen mit Kooperationspartnern aus der Jugendhilfe, Sport und Kultur.
Darüber hinaus sollen schwerpunktmäßig weiterhin Konzerte,
Comedy oder sonstige kulturelle Angebote für die Zielgruppe und von der
Zielgruppe der „Jugendlichen“ organisiert und durchgeführt werden.
Für die Angebote der anerkannten Jugendarbeit, die vom
Träger selbst organisiert werden, ist pädagogisches Personal erforderlich. Für
diese Angebote ist mit ca. einer halben Stelle Sozialpädagoge/arbeiter/in zu
rechnen um damit, unter Berücksichtigung angemessener Vor- und
Nachbereitungszeit, ein Angebot von ca. 10 Std./Woche anerkannter offener
Jugendarbeit anzubieten.
Soweit Angebote in Kooperationen mit oder von anderen Trägern für Kinder und
Jugendliche erfolgen, werden diese durch entsprechendes hauptamtliches bzw.
ehrenamtliches Fachpersonal bzw. Jugendgruppenleiter des jeweiligen Trägers
begleitet.
Für nicht vom OBV organisierte Veranstaltungen muss vom OBV kein pädagogisches Personal vorgehalten werden, auch wenn sich diese Veranstaltungen an eine jugendliche Zielgruppe richten. Der jeweilige Veranstalter hat hier die pädagogische Begleitung sicherzustellen.
2.
Gemeinweseneinrichtung „JuCa / Halle 9“
Unter einer Gemeinweseneinrichtung ist hierbei ein Ort
zu verstehen, an dem sich Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien und
Senioren, alle Kulturen und Gruppen im Alltag begegnen und treffen können und
an dem die örtlichen Vereine, Verbände oder aber auch die Stadt ihre
Veranstaltungen durchführen können. Ebenso können Vermietungen für
gemeinwesenorientierte Veranstaltungen oder zur Ausrichtung von Tagungen
erfolgen. Grundsätzlich müssen die Veranstaltungen Meerbuscher Bürgerinnen und
Bürgern zu Gute kommen,
a)
in einem
öffentlichen Interesse durchgeführt werden und ausschließlich gemeinnützige Zielsetzungen verfolgen.
b)
Vermietungen zu
privaten oder kommerziellen Zwecken sind in geringem Umfang bis max. 6 (ist noch zu entscheiden)
Veranstaltungen pro Jahr zulässig. Für diese Veranstaltungen ist ein kostendeckendes Nutzungsentgelt zu erheben.
Insbesondere soll das JuCa / Halle 9 für
¨ Veranstaltungen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege,
¨ Veranstaltungen der anerkannten Träger der Jugendhilfe,
¨ Veranstaltungen der Kirchen,
¨ Veranstaltungen der politischen Parteien und Wählergemeinschaften,
¨ Veranstaltungen der kulturtreibenden Vereine, Verbände und Initiativen aus Meer- busch,
¨ Veranstaltungen der ortsansässigen Vereine, Verbände, Initiativen oder des Brauchtums,
¨ Veranstaltungen der Stadt Meerbusch und deren Einrichtungen (z.B. Kita, Schule),
¨ Veranstaltungen Meerbuscher Künstler,
zur Verfügung stehen. Für Veranstaltungen die nicht
vom Träger OBV selbst durchgeführt werden, müssen Einnahmen generiert werden.
Die Öffnung des Hauses soll vermehrt für Veranstaltungen gemeinnütziger Art erfolgen, die einen interkulturellen und generationenübergreifenden Charakter haben. Durch Veranstaltungen wie den von „Meerbusch-hilft“ im bisherigen JuCa durchgeführten Begegnungsabend, ist die interkulturelle Grundausrichtung bereits heute dort zuhause und könnte zukünftig weiter ausgebaut werden.
Ebenfalls soll im JuCa / Halle 9 die Förderung von
Ehrenamt und gesellschaftlicher Kompetenz sowie die Schwerpunktsetzung mit
musisch-kultureller Grundausrichtung erfolgen.
Die vorhandene grundsätzliche Barrierefreiheit ist nicht nur auf die bauliche Gestaltung, sondern auch auf die Aufnahme und die Berücksichtigung von Menschen mit Einschränkungen gerichtet.
Angebote der Familienbildung / VHS / Sportvereine
Die Träger der Familienbildung und die VHS könnten das JuCa / Halle 9 für ihre Angebote – hier insbesondere im Vormittagsbereich - nutzen. Durch die große Halle sind auch sportliche Betätigungen möglich, dadurch sind auch die Sportvereine potentielle Nutzer des JuCa / Halle 9.
Beratungsangebote der Fachstelle Frühe
Hilfen / Elterncafé
(noch kein Konzept vorhanden)
Musisch-Kulturelle Angebote in der Halle
Die Eventhalle steht für Großveranstaltungen aller Art zur Verfügung. Dies können sowohl Konzerte aller Stilrichtungen als auch beispielsweise Karnevalsveranstaltungen oder Mottoparties sein.
Aufgrund der vorhandenen technischen Ausstattung und Bühne sind Vorträge oder Filmvorführungen aller Art möglich. Chöre oder Tanzsportgruppen können in der Halle eine Heimat finden.
Versammlungsstätte
Vereine und Verbände können (je nach Personenzahl) sowohl in der Halle als auch im Bistro ihre Versammlungen / Mitgliedertreffen abhalten.
Städt. Finanzielle Förderung
Das JuCa konnte ab Jahr 2013 mit finanziellen städtischen Mittel aus dem Jugendetat gefördert werden, da es im Vorfeld eine Reihe von Einsparungen in der Jugendarbeit gab.
Durch Wegfall der
¨ kath. Jugendarbeit in Bösinghoven Ende 2009 (jährl. Zuschüsse rd. 10.000 €),
¨ der Jugendarbeit der „JIM“ Ende 2010 (jährl. Zuschüsse rd. 39.000 €),
¨ und Schließung der Jugendeinrichtungen Sky Club Ende 2012 (jährl. rd. 70.000 €)
wurden im Jugendetat rund 119.000 € im Hinblick
auf das neue Angebot eines Jugendcafés umgeschichtet. Auf Wunsch aller
Fraktionen soll dieser Betrag von rund 119.000 € auch zukünftig weiterhin im
Jugendetat zur Verfügung stehen.
Das Angebot des JuCas wurde seit 2013 mit zunächst 172.000 € (2013 anteilig), ab 2016 mit 160.000 € jährl. gefördert. Ein Eigenanteil, wie bei den konfessionellen Trägern von 18%, wird hier nicht gefordert.
Auch für den zukünftig gemeinwesenorientierten Veranstaltungsort „JuCa / Halle 9“ soll der OBV eine verlässliche öffentliche Förderung von 160.000 € und damit Planungssicherheit erhalten.
Um die von allen Fraktionen gewünschte Transparenz herzustellen und eine genaue Grundlage zur Kostenverteilung zu erhalten, soll für jede durchgeführte Veranstaltung ein Erfassungsbogen ausgefüllt werden, um einen detaillierten Überblick über die Aktivitäten im JuCa / Halle 9 zu erhalten. Dieser Erfassungsbogen ist in der Anlage II beigefügt.
Bis diese Erhebung eine verlässliche Datenbasis liefert und somit eine genauere Veranstaltungsübersicht vorliegt, wird von der Drittelung der Angebote (1/3 Jugendarbeit, 2/3 Gemeinwesenarbeit) ausgegangen.
Ausgehend von diesem 1/3 Anteil Jugendarbeit im JuCa / Halle 9 sind alle entstehenden Fixkosten zu einem drittel-Anteil dem Jugendetat zuzurechnen. Hinzu kommen die Personalkosten einer halben Fachkraftstelle (Sozialarbeiter/-pädagoge) nach KGST ca. 32.000 € sowie zur Durchführung der Jugendarbeit Programmkosten (4.258.--€) analog der Förderung der anderen Jugendeinrichtungen im Stadtgebiet nach Kinder- und Jugendförderplan.
Es ergibt sich somit folgendes Finanzierungskonzept zur Verteilung des Zuschusses:
Vorschlag A:
91.500 € sind aus dem Jugendetat zu finanzieren, die restlichen 68.500 € bis zur Gesamtzuschusssumme von 160.000 € sind anteilig auf die Bereiche Kultur, Sport, Soziales zu verteilen und im Haushalt entsprechenden Produkten zuzuordnen. Die jeweiligen Ansätze im HH sind entsprechend zu erhöhen, der Jugendetat entsprechend zu entlasten.
Nach Vorliegen der genaueren Daten (ca. in einem Jahr) ist die Verteilung zu bewerten und ggfs. neu vorzunehmen. Das Finanzierungskonzept ist dabei stets als flexibles Abbild zu sehen, das sich den jeweiligen Gegebenheiten anpasst.
Vorschlag B:
Der gesamte Zuschuss von 160.000 € verbleibt zunächst im Jugendetat, wird aber auf zwei Produkte aufgeteilt:
Jugendarbeitskosten = 91.500 € (aus Produktsachkonto 060 362 010 / 53180000)
Gemeinwesenkosten = 68.500 € (aus Produktsachkonto 060 360 020 / 53180000)
Nach Vorliegen der genaueren Daten (ca. in einem Jahr) ist die Verteilung zu bewerten und ggfs. neu vorzunehmen. Das Finanzierungskonzept ist dabei stets als flexibles Abbild zu sehen, das sich den jeweiligen Gegebenheiten anpasst.
Einnahmen aus Vermietungen
Der OBV ist
als gemeinnütziger Träger verpflichtet, keine Gewinne zu erzielen. Für
Nutzungen des JuCa / Halle 9 durch Vereine, Verbände oder sonstige
gemeinnützige Gruppen sollen Nutzungsentgelte erhoben werden um damit die
erforderlichen Personal-, Verbrauchs – und Reinigungskosten auszugleichen. Eine
entsprechende „Gebührenordnung“ (abhängig von Nutzung der Halle / und / oder
Bistro, der Nutzungszeit und der jeweiligen Nutzergruppe) ist vom OBV zu
erstellen. Angebote der Jugendarbeit
bleiben von diesen Nutzungskosten befreit soweit sie von einem anerkannten Träger
der Jugendhilfe durchgeführt und den Prinzipien der Jugendarbeit in der Stadt
Meerbusch, wie sie im Kinder- und Jugendförderplan beschrieben sind,
entsprechen.
Bei Veranstaltungen und je nach der zu
erwarteten Besucherzahl, muss das vorgehaltene Personal den Erfordernissen
entsprechend angepasst werden. Je nach Veranstaltungsart ist neben den
Mitarbeitern für die Gastronomie noch Eventmanagement, Security etc.
einzusetzen. Ehrenamtliches Engagement durch die jeweiligen Nutzer bei
Veranstaltungen aller Art ist erwünscht
und reduziert den Einsatz von Personal des OBV. Es ist jedoch bei jeder
Veranstaltung immer mind. 1 Mitarbeiter des OBV verpflichtend anwesend. Das
zusätzliche Personal für Veranstaltungen muss über die Einnahmen aus
Vermietungen finanziert werden.
Einnahmen aus Vermietungen sind vom OBV veranstaltungsscharf anhand des Erfassungsbogens darzulegen und werden bei Überschüssen ggfs. zuschussmindernd angerechnet. Regelungen hierzu erfolgen in einer gesonderten Vereinbarung zwischen der Stadt Meerbusch und dem OBV e.V.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Insgesamt bleibt der Zuschuss für das JuCa bei 160.000 € / Jahr.
Vorschlag A:
Jugendetat:
Produktsachkonto 060 362 010 / 53180000 = 91.500 €
Sozialetat:
Produktsachkonto 050 331 010 / 53180000 = 22.800 €
Kulturetat:
Produktsachkonto 040 281 010 / 53180000 = 30.500 €
Sportetat:
Produktsachkonto 080 421 010 / 53180000 = 15.200 €
Vorschlag B:
Jugendetat:
Produktsachkonto 060 362 010 / 53180000 = 91.500 €
Produktsachkonto
060 363 020 / 53180000 = 68.500 €
Alternativen:
1.
Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Jahresbericht
und Verwendungsnachweis zur Kenntnis und beschließt, den noch bestehenden
Überschuss von 308,36 € mit der Förderung 2017 zu verrechnen und den Zuschuss
von 160.000 € um diesen Betrag zu kürzen.
2.
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die
vorgestellte Neukonzeption weiter zu verfolgen, das bisherige JuCa / Halle 9
für eine größere Nutzergruppe zu öffnen und zukünftig im Sinne einer
Gemeinweseneinrichtung zu betreiben. Es wird von einer anteiligen Verteilung
von
1/3 Jugendarbeit und 2/3 Gemeinwesenarbeit ausgegangen. Für das Jahr 2018 wird
ein
Gesamtzuschuss von insgesamt 160.000 €
aus dem Jugendetat gezahlt, der in zwei Produkten im Haushalt 2018
eingestellt wird. Es werden 91.500 € für Jugendarbeit und 68.500 € für
Gemeinwesenarbeit veranschlagt. Die Änderung wird in den lfd. Kinder- und
Jugendförderplan aufgenommen.