Betreff
Juca - Verwendungsnachweis und Neukonzeption
Vorlage
FB2/0653/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Jahresbericht und Verwendungsnachweis

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Jahresbericht und Verwendungsnachweis zur Kenntnis und beschließt, den noch bestehenden Überschuss von 308,36 € nicht zurückzufordern und dem OBV für die Jugendarbeit zu belassen.

 

2.         Neukonzeption des JuCa / Halle 9

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die vorgestellte Neukonzeption weiter zu verfolgen, das bisherige JuCa / Halle 9 für eine größere Nutzergruppe zu öffnen und zukünftig im Sinne einer Gemeinweseneinrichtung zu betreiben. Dabei wird von einer anteiligen Verteilung von 1/3 Jugendarbeit und 2/3 Gemeinwesenarbeit ausgegangen. Für das Jahr 2018 wird ein Gesamtzuschuss von 91.500 € aus dem Jugendetat und 68.500 € aus den Bereichen Soziales, Kultur und Sport gezahlt. Die Änderung wird in den lfd. Kinder- und Jugendförderplan aufgenommen.

 


Sachverhalt:

 

1.    Jahresbericht und Verwendungsnachweis

 

Durch den Vorstand des OBV Meerbusch wurde der pädagogische Jahresbericht und der zahlenmäßige Verwendungsnachweis für das Jahr 2016 fristgerecht vorgelegt.

 

Dem Jahresbericht ist zu entnehmen, dass insgesamt 10.698 Besucher (2015: 6.402 Besucher; 2014: 6.559 Besucher) das JuCa besucht haben. Im Durchschnitt sind dies somit 891 Besucher pro Monat. Insgesamt ist die Besucherzahl im Jahr 2016 damit erheblich angestiegen. Es handelt sich dabei jedoch um Besuchergruppen aller Altersklassen und nicht nur um Jugendliche.

 

An speziellen Angebotsformen nahmen 2016 insgesamt 1.524 Besucher teil, davon waren 585 Personen unter 18 Jahren. Diese verteilen sich auf:

 

 

Konzerte                                                                        505 Besucher / davon 95 unter 18 Jahren

Flohmarkt                                      60 Besucher / davon 10 unter 18 Jahren

Kunstausstellungen                     144 Besucher / davon 20 unter 18 Jahren

Schülerpartys/ -konzerte             230 Besucher / davon 180 unter 18 Jahren

Ü 18 Party                                     40 Besucher

Tanzworkshop                               25 Besucher

Theaterveranstaltung                  420 Besucher / davon 220 unter 18 Jahren

Querkopf Partizipationsprojekt   100 Besucher / davon 60 unter 18 Jahren

 

Weitere Einzelheiten sind dem Jahresbericht 2016 zu entnehmen, der dieser Beratungsvorlage in der Anlage I beigefügt ist.

 

Für das Jahr 2016 liegt der folgende zahlenmäßige Verwendungsnachweis vor, nachrichtlich sind auch die Vorjahre abgebildet:

 

 

Das Gesamtergebnis 2013-2015 wies einen Überschuss von +9.851,65 € aus. Dieser Betrag wurde aufgrund des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 14.09.2016 dem OBV zum weiteren Ausbau der Angebote in 2016 belassen und sollte mit dem Verwendungsnachweis 2016 abgerechnet werden. Laut Beschluss sollte ein weiterer Überschuss dann ggfs. den Zuschuss 2017 mindern.

 

Es zeigt sich, dass insbesondere die Kosten des Gebäudes von 2014 bis 2016 eine Steigerung in den Ausgaben von rund 20.000 € verursacht haben.

 

Der Verwendungsnachweis weist für das Jahr 2016 Personalkosten in Höhe von insgesamt 91.565,55 € aus. Davon entfallen 45.012,89 € auf das pädagogische Personal.

 

 

2.        Neukonzeption des JuCa / Halle 9

 

Einleitung

Aufgrund der von der FH Düsseldorf durchgeführten Sozialraumrecherche im Jahr 2009 und der darin gegebenen Empfehlungen, wurde durch den Jugendhilfeausschuss beschlossen, die Jugendarbeit in Meerbusch neu auszurichten und dadurch zu attraktiveren. Die Eröffnung eines Jugendcafés mit schwerpunktmäßig musisch-kultureller Ausrichtung sollte, wie von der FH empfohlen, neue Nutzergruppen erschließen und das Angebot zeitgemäßer machen.

 

Das „JuCa/Halle 9“ wurde im Dezember 2013 als Jugendcafé eröffnet.

Seither wurde durch die unterschiedlichsten Angebote versucht, Jugendliche mit offener Kinder- und Jugendarbeit in das Haus zu ziehen. Leider ist die Annahme des Hauses durch die Zielgruppe nicht so, wie es sich alle Beteiligten mit der damaligen Beschlussfassung erhofft und vorgestellt haben. Auch in den vielen Beratungen des Jugendhilfeausschusses zum Thema Jugendcafé wurde immer der „neue“, experimentelle Charakter des Angebotes betont.

 

Gut angenommen wird das JuCa hingegen von den verschiedensten Nutzergruppen wie Vereinen, Verbänden, zu Tagungszwecken und Veranstaltungen unterschiedlichster Gelegenheiten. Diese hier entstandene gute Basis gilt es als Chance für einen Prozess der Veränderung zu nutzen.

 

In zwei Erörterungsterminen auf Einladung des OBV im JuCa, bei dem Vertreter der Politik, des OBV und der Stadt Meerbusch anwesend waren, wurde es als zielführend betrachtet, das Haus zukünftig noch stärker für alle Generationen und Nutzergruppen zu öffnen und als eine Art „generationenübergreifende“ Veranstaltungsstätte im Sinne einer „Gemeinweseneinrichtung“ zu betreiben und somit die bereits oben beschriebenen positiven Ansätze weiter auszubauen und zu verstetigen. Auch die in den Veranstaltungsformaten erfolgreiche Jugendarbeit soll weiterhin stattfinden. Alle Vertreter sprachen sich dafür aus, dass der OBV Betreiber des Hauses bleibt und weiterhin öffentliche Zuschüsse für seine Arbeit erhält.

 

 

Immobilie / Raumangebot

Die derzeit angemietete Immobilie in der Alten Seilerei, Insterburgerstr. 16 in Meerbusch-Osterath bietet insgesamt eine Fläche von gut 600 qm.

Davon entfallen auf die einzelnen Räume ca.

250 qm Eventhalle

110 qm Bistro

80 qm Eingangsbereich / Empfang

120 qm Obergeschoss / Empore / Büro

200 qm Untergeschoss (inkl. Toiletten, Künstlerumkleide, 2xZusatzraum)

 

Das Bistro verfügt über eine Theke mit Kühlung und ein Spülbecken mit Wasseranschluss. Ein kleines Kühlhaus / Lagerraum ist vorhanden.

 

Der Eingangsbereich gewährleistet bei Großveranstaltungen einen geordneten Zu- und Ausgang der Besucher. Eine Garderobe ist eingerichtet.

 

Eine behindertengerechte Toilette ist im Erdgeschoss vorhanden.

 

In allen Räumen des Hauses gilt Rauchverbot.

 

 

Träger / Mieter der Immobilie

¨              Mieter der Immobilie und als Träger verantwortlich für die Nutzung des Hauses ist bisher der OBV und soll dies auch weiterhin bleiben.

¨              Der OBV ist verantwortlicher Jugendhilfeträger für die fachkraftgestützte Jugendarbeit im JuCa / Halle 9 und hält ein eigenes offenes Veranstaltungsangebot vor.

¨              Auch während einer „Vermietung“ an andere gemeinnützige Nutzergruppen, bleibt Eventpersonal vom OBV im Einsatz, um einen ordnungsgemäßen Ablauf zu gewährleisten.

¨              Der OBV sorgt für die Instandhaltung und Reinigung der Räumlichkeiten.

 

Das Angebot des JuCa / Halle 9 gliedert sich in zwei Angebotsbereiche:

 

1. Angebote der Jugendarbeit im JuCa / Halle 9

Das bisherige Rahmenkonzept für die Arbeit des JuCas soll in den dort beschriebenen Grundzügen auch im JuCa / Halle 9 umgesetzt werden. Insbesondere die bisher schon erfolgreichen Ansätze der veranstaltungsorientierten Jugendarbeit sollen hier weiterhin eine Heimat bekommen.

 

Das JuCa / Halle 9 soll wie bisher auf der rechtlichen Grundlage des SGB VIII ein Angebot für eine breite Zielgruppe von Jugendlichen bieten. Die inhaltliche Zielsetzung bleibt die Schaffung eines jugendadäquaten und jugendkulturellen Raums als Jugendhilfeeinrichtung/Einrichtung der Jugendarbeit, der grundsätzlich allen Jugendlichen offen steht.

 

Das JuCa / Halle 9 ist vor allem ein Ort der Begegnung und Unterhaltung: Hier treffen sich junge Menschen aus allen Schulen, unterschiedlichen Cliquen; aus verschiedenen Gründen und zu wechselnden Veranstaltungen.

 

Die BesucherInnen sollen sich in lockerer, nicht vordergründig pädagogisierter Umgebung treffen können. Die pädagogische Funktion besteht in der Planung, Gestaltung und Begleitung  der Jugendarbeit des Trägers im JuCa / Halle 9.

 

Ziel ist es, den jungen Besucherinnen und Besuchern einen attraktiven Freiraum zu bieten, der die Entfaltung der Persönlichkeit unterstützt und gleichzeitig die Identitätsbildung mit dem Wohnort fördert. Die Möglichkeit sich im JuCa / Halle 9 aufzuhalten, soll das Konfliktpotential im öffentlichen Raum mindern und zur Verständigung der Jugendlichen untereinander beitragen. Gleichzeitig ist das Café ein Ort der Kommunikation, des Austauschens von Meinungen und die Basis des Einübens demokratischer Grundsätze. Dies wird auch durch entsprechende außerschulische (politische) Jugendbildung begünstigt.

 

Wechselnde attraktive Veranstaltungsformate, die im bisherigen JuCa mit Erfolg ausgerichtet wurden, sollen hier Kern-Bestandteil der Angebote der Jugendarbeit sein. Dies waren im Jahr 2016 zum Beispiel die Angebote Musiksession“ in Zusammenarbeit mit der städtischen Musikschule, Theaterprojekte wie „Offene Theatergruppe“ bzw. Kulturrucksack in Zusammenarbeit mit dem MKK, Selbstverteidigungskurse für Jungen und Mädchen im Alter von 7- 12 Jahren, Kinderdisco ab 6 Jahren, Zumbakurse oder die Veranstaltungen mit Kooperationspartnern aus der Jugendhilfe, Sport und Kultur.

 

Darüber hinaus sollen schwerpunktmäßig weiterhin Konzerte, Comedy oder sonstige kulturelle Angebote für die Zielgruppe und von der Zielgruppe der „Jugendlichen“ organisiert und durchgeführt werden.

 

Für die Angebote der anerkannten Jugendarbeit, die vom Träger selbst organisiert werden, ist pädagogisches Personal erforderlich. Für diese Angebote ist mit ca. einer halben Stelle Sozialpädagoge/arbeiter/in zu rechnen um damit, unter Berücksichtigung angemessener Vor- und Nachbereitungszeit, ein Angebot von ca. 10 Std./Woche anerkannter offener Jugendarbeit anzubieten. Soweit Angebote in Kooperationen mit oder von anderen Trägern für Kinder und Jugendliche erfolgen, werden diese durch entsprechendes hauptamtliches bzw. ehrenamtliches Fachpersonal bzw. Jugendgruppenleiter des jeweiligen Trägers begleitet.

 

Für nicht vom OBV organisierte Veranstaltungen muss vom OBV kein pädagogisches Personal vorgehalten werden, auch wenn sich diese Veranstaltungen an eine jugendliche Zielgruppe richten. Der jeweilige Veranstalter hat hier die pädagogische Begleitung sicherzustellen.

 

 

 

2. Gemeinweseneinrichtung „JuCa / Halle 9“

Unter einer Gemeinweseneinrichtung ist hierbei ein Ort zu verstehen, an dem sich Kinder, Jugendliche, Erwachsene, Familien und Senioren, alle Kulturen und Gruppen im Alltag begegnen und treffen können und an dem die örtlichen Vereine, Verbände oder aber auch die Stadt ihre Veranstaltungen durchführen können. Ebenso können Vermietungen für gemeinwesenorientierte Veranstaltungen oder zur Ausrichtung von Tagungen erfolgen. Grundsätzlich müssen die Veranstaltungen Meerbuscher Bürgerinnen und Bürgern zu Gute kommen,

 

a)           in einem öffentlichen Interesse durchgeführt werden und ausschließlich gemeinnützige Zielsetzungen verfolgen.

b)          Vermietungen zu privaten oder kommerziellen Zwecken sind in geringem Umfang bis max.                6 (ist noch zu entscheiden) Veranstaltungen pro Jahr zulässig. Für diese Veranstaltungen ist ein kostendeckendes Nutzungsentgelt zu erheben.

 

Insbesondere soll das JuCa / Halle 9 für

¨                       Veranstaltungen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege,

¨                       Veranstaltungen der anerkannten Träger der Jugendhilfe,

¨                       Veranstaltungen der Kirchen,

¨                       Veranstaltungen der politischen Parteien und Wählergemeinschaften,

¨                       Veranstaltungen der kulturtreibenden Vereine, Verbände und Initiativen aus Meer- busch,

¨                       Veranstaltungen der ortsansässigen Vereine, Verbände, Initiativen oder des Brauchtums,

¨                       Veranstaltungen der Stadt Meerbusch und deren Einrichtungen (z.B. Kita, Schule),

¨                       Veranstaltungen Meerbuscher Künstler,

 

zur Verfügung stehen. Für Veranstaltungen die nicht vom Träger OBV selbst durchgeführt werden, müssen Einnahmen generiert werden.

 

Die Öffnung des Hauses soll vermehrt für Veranstaltungen gemeinnütziger Art erfolgen, die einen interkulturellen und generationenübergreifenden Charakter haben. Durch Veranstaltungen wie den von „Meerbusch-hilft“ im bisherigen JuCa durchgeführten Begegnungsabend, ist die interkulturelle Grundausrichtung bereits heute dort zuhause und könnte zukünftig weiter ausgebaut werden.

 

Ebenfalls soll im JuCa / Halle 9 die Förderung von Ehrenamt und gesellschaftlicher Kompetenz sowie die Schwerpunktsetzung mit musisch-kultureller Grundausrichtung erfolgen.

 

Die vorhandene grundsätzliche Barrierefreiheit ist nicht nur auf die bauliche Gestaltung, sondern auch auf die Aufnahme und die Berücksichtigung von Menschen mit Einschränkungen gerichtet.

 

 

Angebote der Familienbildung / VHS / Sportvereine

Die Träger der Familienbildung und die VHS könnten das JuCa / Halle 9 für ihre Angebote – hier insbesondere im Vormittagsbereich - nutzen. Durch die große Halle sind auch sportliche Betätigungen möglich, dadurch sind auch die Sportvereine potentielle Nutzer des JuCa / Halle 9.

 

 

Beratungsangebote der Fachstelle Frühe Hilfen / Elterncafé

(noch kein Konzept vorhanden)

 

 

 

 

Musisch-Kulturelle Angebote in der Halle

Die Eventhalle steht für Großveranstaltungen aller Art zur Verfügung. Dies können sowohl Konzerte aller Stilrichtungen als auch beispielsweise Karnevalsveranstaltungen oder Mottoparties sein.

 

Aufgrund der vorhandenen technischen Ausstattung und Bühne sind Vorträge oder Filmvorführungen aller Art möglich. Chöre oder Tanzsportgruppen können in der Halle eine Heimat finden.

 

 

Versammlungsstätte

Vereine und Verbände können (je nach Personenzahl) sowohl in der Halle als auch im Bistro ihre Versammlungen / Mitgliedertreffen abhalten.

 

 

 

 

Städt. Finanzielle Förderung

Das JuCa konnte ab Jahr 2013 mit finanziellen städtischen Mittel aus dem Jugendetat gefördert werden, da es im Vorfeld eine Reihe von Einsparungen in der Jugendarbeit gab.

 

Durch Wegfall der

¨                   kath. Jugendarbeit in Bösinghoven Ende 2009 (jährl. Zuschüsse rd. 10.000 €),

¨                   der Jugendarbeit der „JIM“ Ende 2010 (jährl. Zuschüsse rd. 39.000 €),

¨                   und Schließung der Jugendeinrichtungen Sky Club Ende 2012 (jährl. rd. 70.000 €)

wurden im Jugendetat rund 119.000 € im Hinblick auf das neue Angebot eines Jugendcafés umgeschichtet. Auf Wunsch aller Fraktionen soll dieser Betrag von rund 119.000 € auch zukünftig weiterhin im Jugendetat zur Verfügung stehen.

 

Das Angebot des JuCas wurde seit 2013 mit zunächst 172.000 € (2013 anteilig), ab 2016 mit 160.000 € jährl. gefördert. Ein Eigenanteil, wie bei den konfessionellen Trägern von 18%, wird hier nicht gefordert.

 

Auch für den zukünftig gemeinwesenorientierten Veranstaltungsort „JuCa / Halle 9“ soll der OBV eine verlässliche öffentliche Förderung von 160.000 € und damit Planungssicherheit erhalten.

 

Um die von allen Fraktionen gewünschte Transparenz herzustellen und eine genaue Grundlage zur Kostenverteilung zu erhalten, soll für jede durchgeführte Veranstaltung ein Erfassungsbogen ausgefüllt werden, um einen detaillierten Überblick über die Aktivitäten im JuCa / Halle 9 zu erhalten. Dieser Erfassungsbogen ist in der Anlage II beigefügt.

 

Bis diese Erhebung eine verlässliche Datenbasis liefert und somit eine genauere Veranstaltungsübersicht vorliegt, wird von der Drittelung der Angebote (1/3 Jugendarbeit, 2/3 Gemeinwesenarbeit) ausgegangen.

 

Ausgehend von diesem 1/3 Anteil Jugendarbeit im JuCa / Halle 9 sind alle entstehenden Fixkosten zu einem drittel-Anteil dem Jugendetat zuzurechnen. Hinzu kommen die Personalkosten einer halben Fachkraftstelle (Sozialarbeiter/-pädagoge) nach KGST ca. 32.000 € sowie zur Durchführung der Jugendarbeit Programmkosten (4.258.--€) analog der Förderung der anderen Jugendeinrichtungen im Stadtgebiet nach Kinder- und Jugendförderplan.

 

 

 

 

 

 

Es ergibt sich somit folgendes Finanzierungskonzept zur Verteilung des Zuschusses:

 

 

 

Vorschlag A:

 

91.500 € sind aus dem Jugendetat zu finanzieren, die restlichen 68.500 € bis zur Gesamtzuschusssumme von 160.000 € sind anteilig auf die Bereiche Kultur, Sport, Soziales zu verteilen und im Haushalt entsprechenden Produkten zuzuordnen. Die jeweiligen Ansätze im HH sind entsprechend zu erhöhen, der Jugendetat entsprechend zu entlasten.

 

Nach Vorliegen der genaueren Daten (ca. in einem Jahr) ist die Verteilung zu bewerten und ggfs. neu vorzunehmen. Das Finanzierungskonzept ist dabei stets als flexibles Abbild zu sehen, das sich den jeweiligen Gegebenheiten anpasst.

 

 

Vorschlag B:

 

Der gesamte Zuschuss von 160.000 € verbleibt zunächst im Jugendetat, wird aber auf zwei Produkte aufgeteilt:

Jugendarbeitskosten  =  91.500 € (aus Produktsachkonto 060 362 010 / 53180000)

Gemeinwesenkosten =  68.500 € (aus Produktsachkonto 060 360 020 / 53180000)

 

Nach Vorliegen der genaueren Daten (ca. in einem Jahr) ist die Verteilung zu bewerten und ggfs. neu vorzunehmen. Das Finanzierungskonzept ist dabei stets als flexibles Abbild zu sehen, das sich den jeweiligen Gegebenheiten anpasst.

 

 

Einnahmen aus Vermietungen

Der OBV ist als gemeinnütziger Träger verpflichtet, keine Gewinne zu erzielen. Für Nutzungen des JuCa / Halle 9 durch Vereine, Verbände oder sonstige gemeinnützige Gruppen sollen Nutzungsentgelte erhoben werden um damit die erforderlichen Personal-, Verbrauchs – und Reinigungskosten auszugleichen. Eine entsprechende „Gebührenordnung“ (abhängig von Nutzung der Halle / und / oder Bistro, der Nutzungszeit und der jeweiligen Nutzergruppe) ist vom OBV zu erstellen. Angebote der Jugendarbeit bleiben von diesen Nutzungskosten befreit soweit sie von einem anerkannten Träger der Jugendhilfe durchgeführt und den Prinzipien der Jugendarbeit in der Stadt Meerbusch, wie sie im Kinder- und Jugendförderplan beschrieben sind, entsprechen.

 

 

Bei Veranstaltungen und je nach der zu erwarteten Besucherzahl, muss das vorgehaltene Personal den Erfordernissen entsprechend angepasst werden. Je nach Veranstaltungsart ist neben den Mitarbeitern für die Gastronomie noch Eventmanagement, Security etc. einzusetzen. Ehrenamtliches Engagement durch die jeweiligen Nutzer bei Veranstaltungen aller Art ist erwünscht und reduziert den Einsatz von Personal des OBV. Es ist jedoch bei jeder Veranstaltung immer mind. 1 Mitarbeiter des OBV verpflichtend anwesend. Das zusätzliche Personal für Veranstaltungen muss über die Einnahmen aus Vermietungen finanziert werden.

 

Einnahmen aus Vermietungen sind vom OBV veranstaltungsscharf anhand des Erfassungsbogens darzulegen und werden bei Überschüssen ggfs. zuschussmindernd angerechnet. Regelungen hierzu erfolgen in einer gesonderten Vereinbarung zwischen der Stadt Meerbusch und dem OBV e.V.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Insgesamt bleibt der Zuschuss für das JuCa bei 160.000 € / Jahr.

 

Vorschlag A:

Jugendetat:

Produktsachkonto 060 362 010 / 53180000 = 91.500 €

Sozialetat:

Produktsachkonto 050 331 010 / 53180000 = 22.800 €

Kulturetat:

Produktsachkonto 040 281 010 / 53180000 = 30.500 €

Sportetat:

Produktsachkonto 080 421 010 / 53180000 = 15.200 €

 

 

Vorschlag B:

Jugendetat:

Produktsachkonto 060 362 010 / 53180000 = 91.500 €

Produktsachkonto 060 363 020 / 53180000 = 68.500 €

 


Alternativen:

1.      Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Jahresbericht und Verwendungsnachweis zur Kenntnis und beschließt, den noch bestehenden Überschuss von 308,36 € mit der Förderung 2017 zu verrechnen und den Zuschuss von 160.000 € um diesen Betrag zu kürzen.

 

2.         Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die vorgestellte Neukonzeption weiter zu verfolgen, das bisherige JuCa / Halle 9 für eine größere Nutzergruppe zu öffnen und zukünftig im Sinne einer Gemeinweseneinrichtung zu betreiben. Es wird von einer anteiligen Verteilung von
1/3 Jugendarbeit und 2/3 Gemeinwesenarbeit ausgegangen. Für das Jahr 2018 wird ein
Gesamtzuschuss von insgesamt 160.000 €  aus dem Jugendetat gezahlt, der in zwei Produkten im Haushalt 2018 eingestellt wird. Es werden 91.500 € für Jugendarbeit und 68.500 € für Gemeinwesenarbeit veranschlagt. Die Änderung wird in den lfd. Kinder- und Jugendförderplan aufgenommen.