Betreff
Förderung der Familienbildung
Vorlage
FB2/0652/2017
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, für das Jahr 2017 an die zurzeit fünf im Stadtgebiet Meer-busch aktiven Träger der Familienbildung, städtische Zuschüsse für Angebote, die gemäß § 16 KJHG die Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratung in Fragen der Erziehung, Stärkung der Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern, Förderung des Kontaktes zwischen Eltern und Kindern, beinhalten und die für Meerbuscher Bürger/Innen in Meerbusch stattfinden, wie folgt zu zahlen:

 

AWO Bildungswerk der Generationen gGmbH

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers 22 x 3,45 €                                              75,90 €

 

Deutsches Rotes Kreuz

Kreisverband Grevenbroich e.V.

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers 656 x 3,45 €                                       2.263,20 €

 

Forum

Kath. Forum für Familienbildung Krefeld-Viersen

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers 77 x 3,45 €                                            265,65 €

 

Der Paritätische Wohlfahrtsverband

Kreisgruppe Rhein-Kreis Neuss

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers 38 x 3,45 €                                            131,10 €

 

Familienforum Edith Stein Neuss

Unterrichtsstunden lt. Anmeldung des Trägers 602 x 3,45 €                                       2.076,90 €

 

Insgesamt:                                                                                                                                      4.812,75 €

 


Sachverhalt:

Im Stadtgebiet Meerbusch sind derzeit fünf vom Land Nordrhein-Westfalen nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannte freie Träger der Familienbildung aktiv. Sie erhalten für ihre Arbeit Landeszuschüsse. Im städtischen Haushalt wurden für das Jahr 2017 Mittel in Höhe von 8.000,-- € bereitgestellt, um die Freien Träger auch von Seiten der Stadt Meerbusch zu unterstützen und somit den Landeszuschuss zu ergänzen.

 

Seit dem Jahr 2015 werden auf Beschluss des Jugendhilfeausschusses nur noch Angebote gefördert, die

 

a)      von einem durch das Land anerkannten Träger der Familienbildung durchgeführt und diese Kurse selber ebenfalls durch das Land gefördert werden,

 

b)      gemäß § 16 KJHG die Förderung der Erziehung in der Familie durch Beratung in Fragen der Erziehung, Stärkung der Erziehungskompetenz von Müttern und Vätern, Förderung des Kontaktes zwischen Eltern und Kindern, beinhalten. Gefördert werden ausschließlich Angebote für Meerbuscher, die auch in Meerbusch stattfinden.

 

In Meerbusch fanden im letzten Jahr (beispielhaft) folgende Kurse statt:

 

  • Eltern-Baby und Eltern-Kind Gruppen bieten Zeit und Raum für Gemeinsamkeiten, frühe soziale Erfahrungen für die Kinder, dienen aber auch den Eltern als „Kontaktgruppe“, um mit Müttern und Vätern, die sich in der gleichen familiären Situation befinden, in den Austausch zu treten und über gemeinsame Erfahrungen zu sprechen. Das gemeinsame Spielen mit den Kindern trägt zur emotionalen Bindung zwischen Kindern und Eltern bei.
  • Los-Lös-Gruppen: diese Gruppen bieten Kindern die Möglichkeit, Gleichaltrige zu erleben, soziale Kontakte zu knüpfen und dadurch neue emotionale Erfahrungen zu sammeln. Im Laufe der Kurszeit wird das Loslassen der Kinder von den Eltern (und umgekehrt!) durch gezielte Aktionen gefördert und der Übergang in die Kitabetreuung vorbereitet.
  • Seminare und Vorträge zu verschiedenen Erziehungsthemen wie z.B. „Erste Hilfe am Kind“, „Ich will alles – SOFORT“ zum Umgang mit kindlichen Wünschen und Erwartungen, „Auffälliges Verhalten“ zum sensiblen Umgang mit Verhaltensveränderungen, „Kinder brauchen Grenzen – wie geht das?“ zur Unterstützung der Erziehungskompetenz der Eltern.

 

Im Rahmen des „Willkommensbesuch“ für alle Neugeborenen durch den Eltern- und Babybesuchsdienst werden den Eltern die Angebote der Familienbildung vorgestellt. Die Familienbildung ist ein wichtiger Bestandteil der familiennahen Unterstützungsangebote vor Ort. Eltern können nicht nur wichtige Informationen für ihr Leben mit Kindern erhalten, sondern gründen in diesen Gruppen auch oftmals ihr „persönliches Netzwerk“, das meist über viele Jahre erhalten bleibt.

 

Um Überzahlungen und Rückforderungen zu vermeiden, wurden die Träger zum 30.07. gebeten, der Verwaltung eine Zwischenberechnung der im 1. Halbjahr bis 30.06. bereits durchgeführten und der im 2. Halbjahr 2017 geplanten Unterrichtsstunden vorzulegen.

 

Alle Träger haben diese Anmeldung der Stunden fristgerecht vorgelegt.

 

Über die tatsächlich durchgeführten Unterrichtsstunden ist 2018 ein Verwendungsnachweis mit Endabrechnung vorzulegen.

 

Eine Übersicht über die im Jahr 2016 geleisteten Unterrichtsstunden ist der Beratungsvorlage beigefügt.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Die Kosten belaufen sich für das Jahr 2017 auf 4.812,75 €; die Mittel stehen bei Produktsachkonto 060 020 010 / 53180000 zur Verfügung.