Betreff
Begrenzung von Eingangsklassen gem. § 46 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) NRW
Vorlage
FB3/0648/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt, dem Rat der Stadt zu empfehlen, die Begrenzung der Eingangsklassen mit gemeinsamem Lernen auf 25 Schüler ab dem Schuljahr 2018/19 gem. § 46 Abs. 3 SchulG NRW zu beschließen. Die Begrenzung gilt zunächst nur für die Städt. Adam-Riese-Schule, die Städt. Brüder-Grimm-Schule und die Städt. Martinus-Schule.

 


Sachverhalt:

 

Die drei oben genannten Schulen haben beim Schulträger beantragt, deren Eingangsklassen, in denen Unterricht mit Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarfen (gemeinsamer Unterricht) stattfindet, auf maximal 25 Schüler zu begrenzen. Dies sei für eine lernförderliche Unterrichtsumgebung zwingend notwendig.

 

Gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gem. § 93 Abs. 2 Nummer 3 der Verordnung (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Er kann die Zahl der in die Eingangsklasse aufzunehmenden Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist oder besondere Lernbedingungen oder bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen.

 

Die Beachtung der Höchstgrenze erfolgt durch die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl, welche ermittelt wird, indem die voraussichtliche Zahl der Schüler in den Eingangsklassen aller Grundschulen einer Kommune durch 23 dividiert und bei einem Quotienten von <= 15 auf die nächste ganze Zahl aufgerundet; > 15 und <= 30 kaufmännisch gerundet wird. Stand August 2017 beläuft sich die zu erwartende Schülerzahl für das Schuljahr 2018/19 auf 507 Schüler. Dies hätte eine kommunale Klassenrichtzahl von 22 zur Folge.

 

Es ist nicht davon auszugehen, dass die Begrenzung der Eingangsklassen für Probleme bei der Aufnahmesituation der einzelnen Schulen sorgt. Im Sinne einer ausgewogenen Klassenbildung innerhalb Meerbuschs in Bezug auf die bereits stark beanspruchte Städt. Martinus-Schule wurde im Einvernehmen mit den beteiligten Schulleitungen und der Schulaufsicht entschieden, die Bösinghovener Schüler zukünftig in Lank-Latum zu beschulen. Der Schülerspezialverkehr wird hierfür entsprechend angepasst.

 

Der zuständige Schulaufsichtsbeamte für die drei genannten Schulen unterstützt den Antrag der Schulen auf Begrenzung der Eingangsklassen. In einem Gespräch mit der Schulverwaltung hat er in Aussicht gestellt, eine weitere Schule im Stadtgebiet, bevorzugt im Meerbuscher Norden, sprich Lank-Latum, in der Zukunft als Schwerpunktschule zu qualifizieren und entsprechendes sonderpädagogisches Personal zur Verfügung zu stellen. Dies würde für eine ausgewogene Verteilung der Standorte des gemeinsamen Lernens im Stadtgebiet sorgen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine.

 


Alternativen:

 

Keine.