1. Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
2. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Beschlussvorschlag:
1. Stellungnahmen
aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
Der Ausschuss für
Planung und Stadtentwicklung stimmt gemäß § 4 (1) BauGB in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der
zurzeit geltenden Fassung der Behandlung der Stellungnahmen aus der
Behördenbeteiligung gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch eine
entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.
2. Beschluss der
öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Planung
und Liegenschaften stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 307
Meerbusch-Osterath, Insterburger Straße im Bereich südlich der Feuerwache
einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß
§ 3 (2) BauGB zu.
Alternativen:
Keine
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat am 15. November 2016
beschlossen, auf Grundlage des Bebauungsplan-Vorentwurfes eine frühzeitige
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer Bürgerversammlung mit
anschließender einwöchiger Auslegung durchzuführen.
Die Bürgerversammlung fand am 30. November 2016 statt. Von den
anwesenden Bürgern wurden keine Anregungen oder Einwände vorgebracht. Das
Ergebnisprotokoll der Bürgerversammlung ist der Anlage 1 dieser Beratungsvorlage
zu entnehmen.
Der Vorentwurf und der Erläuterungsbericht lagen in der Zeit vom 1.
Dezember 2016 bis einschließlich 8. Dezember 2016 im Fachbereich Stadtplanung
und Bauaufsicht im Technischen Dezernat in Meerbusch-Lank-Latum aus. Es bestand
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.
Seitens der Bürgerschaft wurden auch hier keine Einwände vorgebracht.
Im vereinfachten Bauleitplanverfahren gemäß § 13a BauGB kann von einer
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
abgesehen werden.
Um bestimmte Sachverhalte im Verfahren abzuklären, wurde dennoch eine
eingeschränkte Behörden- bzw. Trägerbeteiligung durchgeführt. Mit Schreiben vom
24. Mai 2017 wurden der LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland und die Bezirksregierung
Düsseldorf/Kampfmittelbeseitigung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß
§ 4 (1) BauGB um Stellungnahme gebeten.
Seitens der beteiligten Behörden erfolgte eine Anregung durch
-
den LVR
- Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Hinweis zum Umgang mit den
Bodendenkmälern im Bereich des südlichen Plangebietes.
Die Stellungnahme sowie deren Behandlung sind der Anlage 2 dieser
Beratungsvorlage zu entnehmen.
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften kann nunmehr die während
der eingeschränkten frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahme zur
Kenntnis nehmen und der Behandlung der Stellungnahme unter Abwägung der
privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander zustimmen und
im Rahmen seiner Vorberatung dem Rat eine spätere Beschlussfassung empfehlen.
Der
Bebauungsplan mit Begründung soll nun offengelegt werden. Die
Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB
gleichzeitig mit der öffentlichen Entwurfsauslegung.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
In Vertretung
gez.
Michael Assenmacher
Technischer Beigeordneter
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 :
Ergebnisprotokoll Bürgerversammlung
zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 307
Anlage 2 :
Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 307
Anlage 3:
Bebauungsplan Nr. 307 Meerbusch-Osterath, Insterburger Straße im Bereich
südlich der Feuerwache (Entwurf)
Anlage 4:
Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 307 Meerbusch-Osterath,
Insterburger Straße im Bereich südlich der Feuerwache (Entwurf)
Anlage 5:
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 307 Meerbusch-Osterath, Insterburger Straße im Bereich südlich der Feuerwache (Entwurf)