Betreff
Bebauungsplan Nr. 307 Meerbusch-Osterath, Insterburger Straße im Bereich südlich der Feuerwache
1. Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB
2. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB
Vorlage
FB4/0644/2017
Art
Beschlussvorlage

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.   Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gem. § 4 (1) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung stimmt gemäß § 4 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung der Behandlung der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung gemäß Anlage 2 zur vorliegenden Vorlage zu. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt im Rahmen seiner Vorberatung auch eine entsprechende Beschlussfassung bei einem späteren Satzungsbeschluss.

 

 

2.   Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 3 (2) BauGB

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 307 Meerbusch-Osterath, Insterburger Straße im Bereich südlich der Feuerwache einschließlich der Begründung für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB zu.

 

 

Alternativen:

 

Keine

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat am 15. November 2016 beschlossen, auf Grundlage des Bebauungsplan-Vorentwurfes eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB in Form einer Bürgerversammlung mit anschließender einwöchiger Auslegung durchzuführen.

 

Die Bürgerversammlung fand am 30. November 2016 statt. Von den anwesenden Bürgern wurden keine Anregungen oder Einwände vorgebracht. Das Ergebnisprotokoll der Bürgerversammlung ist der Anlage 1 dieser Beratungsvorlage zu entnehmen.

Der Vorentwurf und der Erläuterungsbericht lagen in der Zeit vom 1. Dezember 2016 bis einschließlich 8. Dezember 2016 im Fachbereich Stadtplanung und Bauaufsicht im Technischen Dezernat in Meerbusch-Lank-Latum aus. Es bestand Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

  

Seitens der Bürgerschaft wurden auch hier keine Einwände vorgebracht.

 

Im vereinfachten Bauleitplanverfahren gemäß § 13a BauGB kann von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB abgesehen werden.

Um bestimmte Sachverhalte im Verfahren abzuklären, wurde dennoch eine eingeschränkte Behörden- bzw. Trägerbeteiligung durchgeführt. Mit Schreiben vom 24. Mai 2017 wurden der LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland und die Bezirksregierung Düsseldorf/Kampfmittelbeseitigung im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 (1) BauGB um Stellungnahme gebeten.

 

Seitens der beteiligten Behörden erfolgte eine Anregung durch

-       den LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Hinweis zum Umgang mit den Bodendenkmälern im Bereich des südlichen Plangebietes.

Die Stellungnahme sowie deren Behandlung sind der Anlage 2 dieser Beratungsvorlage zu entnehmen.

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften kann nunmehr die während der eingeschränkten frühzeitigen Beteiligung abgegebene Stellungnahme zur Kenntnis nehmen und der Behandlung der Stellungnahme unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander zustimmen und im Rahmen seiner Vorberatung dem Rat eine spätere Beschlussfassung empfehlen.

Der Bebauungsplan mit Begründung soll nun offengelegt werden. Die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Entwurfsauslegung. 

 

 

Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 

 

 

In Vertretung

 

gez.

 

Michael Assenmacher

Technischer Beigeordneter

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1 :

Ergebnisprotokoll Bürgerversammlung  zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 307

 

Anlage 2 :

Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 307

 

Anlage 3:

Bebauungsplan Nr. 307 Meerbusch-Osterath, Insterburger Straße im Bereich südlich der Feuerwache (Entwurf)

 

Anlage 4:

Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 307 Meerbusch-Osterath, Insterburger Straße im Bereich südlich der Feuerwache (Entwurf)

 

Anlage 5:

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 307 Meerbusch-Osterath, Insterburger Straße im Bereich südlich der Feuerwache (Entwurf)