Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die Neufassung der Entgeltordnung für das Hallenbad der Stadt Meerbusch zu beschließen.
Sachverhalt:
Mit Wiedereröffnung wird die Entgeltordnung für das Hallenbad der Stadt Meerbusch umfangreich geändert, so dass eine Neufassung dieser notwendig wird.
Die Höhe der Entgelte wird an die der umliegenden Bäder mit vergleichbarem Angebot angeglichen. Ferner findet eine grundlegende Änderung der Tarifstruktur statt. Neben den üblichen Einzeleintritten werden nun auch verschiedene Familienkarten angeboten, die eine Rabattierung von ca. 20 % im Vergleich zum Kauf von Einzeltickets einräumen, um neben familienfreundlichen Öffnungszeiten auch familienfreundliche Eintrittspreise anbieten zu können.
Darüber hinaus wird eine Geldwertkarte in drei verschiedenen Varianten angeboten. Der Guthabenwert der Karte entspricht dem Kaufpreis. Eine Rabattierung in der Staffelung 10 %, 15 % und 20 % erfolgt in Abhängigkeit von der Höhe des Aufbuchungsbetrages auf die Geldwertkarte und mindert immer bei Erwerb des jeweiligen Einzeltickets den Eintrittspreis.
Kinder bis 6 Jahre erhalten weiterhin freien Eintritt in das Hallenbad, Kinder und Jugendliche von 6 bis 18 Jahre zahlen einen ermäßigten Eintritt.
Die Eintrittspreise vergleichbarer, umliegender Bäder sehen aktuell wie folgt aus:
Bad |
Erwachsene |
Ermäßigte |
Meerbusch |
4,30 € |
2,30 € |
Düsseldorf |
4,60 € |
3,00 € |
Neuss |
4,60 € |
2,60 € |
Krefeld |
4,00 € |
4,00 € |
Kaarst |
3,50 € |
1,50 € |
Korschenbroich |
2,80 € |
1,50 € |
Die Eintrittspreise für das Meerbuscher Hallenbad sahen zuletzt wie folgt aus:
Einzelmarken
Erwachsene 3,45
€
Kinder
ab 6 Jahre und Jugendliche bis 18 Jahre
1,70 €
Geldwertmarken
Wert: 23,40 € Preis: 20,50 €
Wert: 62,50 € Preis: 52,50 €
Wert: 130,00 € Preis:
105,00 €
Wert: 200,00 € Preis:
157,50 €
Sondertarif für Schwimmsportvereine /
-abteilungen
Mehrzweckbecken (großes Becken)
für
Schwimmzeiten bis 21.00 Uhr je Stunde
26,90 €
für
Schwimmzeiten ab 21.00 Uhr je Stunde 32,20
€
Lehrschwimmbecken (kleines Becken)
für
Schwimmzeiten bis 21.00 Uhr je Stunde
21,50 €
für
Schwimmzeiten ab 21.00 Uhr je Stunde
26,90 €
Weiterhin wurde die Entgeltstruktur bei einer Nutzung des Hallenbades durch Schwimmsportvereine und -abteilungen (siehe § 2 Abs. 4) dahingehend geändert, dass u.a. künftig eine Abrechnung nach in Anspruch genommenen Bahnen erfolgt. Wie bei den Einzeleintritten wurde eine Angleichung des Entgeltes vorgenommen, gleiches gilt auch für die Dauer einer Unterrichtseinheit (von 60 min auf 45 min). Die Nutzungsentgelte für Meerbuscher Schwimmsportvereine /- abteilungen lagen in der Vergangenheit auf einem sehr niedrigen Niveau (21,90 € für eine Zeitstunde für das gesamt Mehrzweckbecken mit 5 Bahnen). Das Entgelt je Bahn wird fortan in marktüblicher Höhe erhoben. Um die Schwimmsport treibenden Meerbuscher Vereine dadurch nicht mehr als bisher zu belasten, wird im Gegenzug der Haushaltsansatz für die Zuschüsse an die Sportvereine im Produkt 080.421.010 (Bereitstellung von Sportmöglichkeiten) in gleichem Maße erhöht. Das heißt, die Mehrbelastung durch das erhöhte Nutzungsentgelt wird für die Meerbuscher Vereine in vollem Umfang durch Zuschüsse aus dem Haushalt der Stadt kompensiert.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
Erhöhung
des Haushaltsansatzes 2018 im Rahmen der Mittelanmeldung aufgrund höherer
Entgelte bei Produkt 080.424.010 (Hallenbad).
Den
Mehreinnahmen durch das Vereinsschwimmen stehen Mehrausgaben bei Produkt
080.421.010 (Bereitstellung von Sportmöglichkeiten) in gleicher Höhe gegenüber, so dass
sich dies haushaltsneutral auswirkt.
Der
Planungsansatz bei den ILV 2018 verändert sich im Produkt 080.424.010
(Hallenbad) aufgrund von Mehreinnahmen durch das Schulschwimmen und die
Benutzung durch die Stadtranderholung.
Die
Produkte 030.243.010 (Allg. Schulverwaltungsangelegenheiten) und 060.362.010
(Kinder- und Jugendarbeit) haben jeweils in gleichem Maße eine Belastung durch
gesteigerte Aufwendungen bei der internen Leistungsverrechnung aufgrund der
Kostenerstattung. Auch das ist insgesamt betrachtet haushaltsneutral.
Alternativen:
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