Betreff
Trägerwechsel der Mobilen Offenen Jugendarbeit "Karibu"
Vorlage
FB2/0632/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den vorgesehenen Trägerwechsel der Mobilen Offenen Jugendarbeit „Karibu“ von der kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer hin zum Trägerwerk für kirchliche Jugendarbeit e.V. Krefeld zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, mit dem neuen Träger eine entsprechende Leistungsvereinbarung zu schließen.

 


Sachverhalt:

Die kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer hat sich Ende 2014 entschieden, ein mobiles offenes Jugendangebot für ihren Zuständigkeitsbereich (alle Meerbuscher Ortsteile außer Büderich) umzusetzen. Das Konzept wurde dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 13.05.2015 vorgelegt. Weiterhin hat sich die seit dem 15.09.2015 von der Kirchengemeinde angestellte Leiterin der Jugendarbeit, Frau Julia Lehmann, in der Sitzung am 09.03.2016 persönlich vorgestellt und die vorgesehene Umsetzung des Konzeptes unter dem Namen „Karibu“ erläutert.

 

Die Kirchengemeinde erhält derzeit für die mobile offene Jugendarbeit nach dem Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch Personal-, Betriebs- und Programmkostenzuschüsse in Höhe von rd. 55.000 € jährlich.

 

Um die jungen Menschen an ihren „informellen“ Treffpunkten aufsuchen und dort konkrete Angebote machen zu können, hat der Jugendhilfeausschuss 2016 der Bezuschussung eines geeigneten Fahrzeugs zugestimmt, damit die mobile Arbeit auch dadurch weiter unterstützt werden kann. Für diesen Zweck wurden Mittel in den Haushalt 2017 eingestellt und zwischenzeitlich der Kirchengemeinde ein Zuschuss von 50 % der erforderlichen Kosten, max. 9.250 € bewilligt und ausgezahlt.

 

Die Kirchengemeinde hatte von Anfang an erklärt, das mobile Angebot befristet für die Dauer von zwei Jahren in eigener Trägerschaft umzusetzen. Danach war vorgesehen, die mobile aufsuchende Jugendarbeit langfristig an das „Trägerwerk für kirchliche Jugendarbeit e.V.“ im Bistum Aachen zu übergeben. Dies ist bereits im Rahmenkonzept beschrieben, das dem Jugendhilfeausschuss in der Sitzung am 13.05.2015 vorgelegt wurde. Die Kirchengemeinde bleibt dabei in der Verantwortung, die Jugendarbeit im pastoralen Konzept der Pfarrgemeinde zu verankern.

 

Der Kirchenvorstand hat inzwischen den Beschluss zur Übergabe an das kirchliche Trägerwerk gefasst. Der Betriebsübergang soll zum 15.09.2017 erfolgen.

 

Das „Trägerwerk für kirchliche Jugendarbeit e. V.“ ist in der Nachfolge des Bistums Aachen als Träger für verschiedene Einrichtungen der Offenen Jugendarbeit tätig. Der Verein wurde im Jahr 2005 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Krefeld als gemeinnützig eingetragen und ist seither als Träger der Freien Jugendhilfe anerkannt. Das Trägerwerk dient als Dach für Einrichtungen in verschiedenen Sozialräumen, unter dem ideenreiche und partizipativ entwickelte Angebote für Kinder und Jugendliche durchgeführt werden. Der Vorstand des Vereins arbeitet rein ehrenamtlich und wird durch eine hauptamtliche Geschäftsführerin unterstützt. Die Geschäftsführung steuert und lenkt das operative Geschäft der Einrichtungen und trägt die Personalverantwortung.

 

Derzeit sind in der Region Krefeld vier Jugendeinrichtungen mit 12 Mitarbeitern unter dem Dach des Trägerwerkes tätig. 

 

In einem Abstimmungsgespräch zwischen der Kirchengemeinde, dem Trägerwerk und der Stadt Meerbusch/Fachbereich 2 im März 2017 wurden die Rahmenbedingungen erörtert. Für die konkrete Arbeit der mobilen aufsuchende Jugendarbeit „vor Ort“ in Meerbusch ändert sich nichts.

 

Bei der geplanten Betriebsübertragung wird sowohl das „Konzept“ als auch das „Personal“ in die Trägerschaft des Trägerwerks übergeben. In einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Trägerwerk und der kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer soll die Zusammenarbeit geregelt werden. Darin soll auch die weitere Nutzung der Räumlichkeiten in Meerbusch-Lank (ehem. Atrium) und Meerbusch-Osterath (ehem. Sky-Club) per Mietvertrag geregelt werden.

 

Sowohl die Vertreter der Kirchengemeinde, als auch die des Trägerwerks haben hohes Interesse daran, den Betriebsübergang nahtlos zu vollziehen. Dies ist auch für die Mitarbeiterin Frau Lehmann wichtig, damit sie ebenfalls nahtlos weiterbeschäftigt werden kann. Ihr derzeitiger Vertrag mit der Kirchengemeinde läuft am 14.09.2017 aus.

 


Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Die bisher nach dem Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Meerbusch gezahlten Zuschüsse an die kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer werden vorbehaltlich der Bereitstellung von Haushaltsmitteln in gleicher Höhe und gleicher Förderstruktur an den neuen Träger, das „Trägerwerk für kirchliche Jugendarbeit e.V.“ Krefeld, geleistet.