Betreff
Bürgeranträge gem. § 24 GO NW gegen einen Neubau der sanierungsbedürftigen Brücke am Latumer See
Vorlage
BM/0629/2017
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz-  und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist die Anträge gem. 24 GO NW gegen einen Neubau der sanierungsbedürftigen Brücke am Latumer See an  den Bau- und Umweltausschuss.


Sachverhalt:

 

In den letzten Wochen haben sich insgesamt 79 Bürgerinnen und Bürger mit einem Antrag gem. § 24 GO NW an den Rat gewandt, die Brücke am Latumer See nicht durch einen Neubau, für den im Haushalt 75.000 € angesetzt sind, zu ersetzen.

 

Da die Schreiben im Wesentlichen inhaltsgleich sind, ist eine Ausfertigung sowie eine Namensliste der Petenten, die mit einer Veröffentlichung ihres Namens einverstanden sind, der Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Bei einer nach den gesetzlichen Vorgaben regelmäßig durchzuführenden Prüfung hatte das von der Verwaltung beauftragte Ingenieurbüro Zena Baumanagement im Jahre 2013 Mängel an der Holzbrücke festgestellt, deren Beseitigung kurz- und mittelfristig einen Sanierungsbedarf in Höhe von rd. 37.000 € erforderlich macht. Wegen der untergeordneten Bedeutung der Brücke hatte sich die Verwaltung dafür ausgesprochen, aus Kostengründen keine Sanierung sondern eine Demontage der Brücke vorzunehmen, deren Kosten mit 9.000 € geschätzt wurden. Die Kosten für einen Brückenneubau wurden grob mit rd. 66.000 € beziffert. Der zuständige Bau- und Umweltausschuss verständigte sich zunächst einvernehmlich darauf, die Brücke zu sperren.

 

Im Haushalt 2016 wurde ein Ansatz von 25.000 € sowie eine VE von 50.000 € in 2017 für eine Sanierung der in Rede stehenden Brücke veranschlagt. Der Bau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 5.04.2017 mit 11 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen bei 2-Enthaltungen beschlossen, die abgängige Brücke zur Schließung des inneren Rundweges durch einen Neubau zu ersetzen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen kostengünstigen Vorschlag für die Brücke zu erarbeiten und im Ausschuss vorzustellen.

 

 

Da das Gutachten der Fa. Zena zwischenzeitlich 3 ½ Jahre alt ist, anderseits dem mehrheitlichen Wunsch der Politik nach der Brücke am See Rechnung getragen werden muss, wurde verwaltungsseitig eine erneute gutachterliche Stellungnahme zum Sanierungsbedarf beauftragt. Das Ergebnis des Gutachtens mit Kostenschätzung für eine Sanierung  ist für Ende Juni/Anfang Juli 2017 in Aussicht gestellt. Insofern kann eine inhaltliche Befassung mit dem Gutachten und eine Entscheidung über die Bürgeranträge durch den Bau- und Umweltausschuss in der Sitzung im September 2017 erfolgen.