Betreff
Errichtung von beidseitigen Einrichtigungsradwegen mit Schutzstreifen auf der Friedenstraße zwischen Moerser Straße und Brühler Weg in Meerbusch-Büderich
Vorlage
FB5/0618/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt im Rahmen des Radwegekonzeptes Meerbusch auf der Friedenstraße in Meerbusch-Büderich zwischen der Moerser Straße und dem Brühler Weg beidseitige Einrichtungsradwege nördlich als Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert und südlich als kombinierter Geh- und Radweg zu errichten.

 


Sachverhalt:

 

In den vergangenen Jahren hat sich die Verwaltung zusammen mit dem Bau- und Umweltausschuss mehrfach mit der Anlage von Fahrradwegen auf der Friedenstraße beschäftigt. Mittlerweile haben sich die Vorschriften und Standards für Fahrradwege wieder erheblich geändert, sodass die Verwaltung in Anlehnung an eine frühere Lösung nunmehr folgende Konzeption für Fahrradwege auf der Friedenstraße vorschlägt.

 

Als kostengünstige Lösung schlägt die Verwaltung auf der nördlichen Fahrbahnhälfte die Markierung eines ca. 300 m langen Schutzstreifens auf der heutigen Fahrbahn neben den Parkplätzen vor. Die Parkplätze sollen alle erhalten bleiben.

Der südliche Gehweg ist heute nur für Fußgänger nutzbar. Ein Radfahrer hat in Richtung Osten die Fahrbahn zu benutzen. Der südliche Gehweg soll baulich soweit angepasst werden, dass er als kombinierter Geh- und Einrichtungsradweg Richtung Osten genutzt werden kann.

 

Die Fußgängerquerung in der Friedenstraße an der Hermann-Unger-Allee soll soweit umgestaltet werden, dass der Fahrzeugverkehr durch eine Einengung etwas abgebremst wird.

Zusätzlich sollen die beiden Bushaltestellen für den ÖPNV am Hallenbad den heutigen modernen Anforderungen durch Umbau angepasst werden.

 

Hierzu sind allerdings noch weitere Detailplanungen z. B. an der Querung zum Büdericher Friedhof und an der Kreuzung Moerser Straße notwendig und sollen später nach Fertigstellung im Ausschuss vorgestellt werden.

Für die Maßnahme wird beim Land NRW ein Antrag auf Bezuschussung gestellt.

 

Hier noch einige Erläuterungen zur Einrichtung von Schutzstreifen:

 

·         Voraussetzungen für Schutzstreifen:

Der Schutzstreifen ist Teil der Fahrbahn. Er darf von Kraftfahrzeugen nur im Bedarfsfall (z.B. Begegnung mit LKW), befahren werden.

 

·         Beschilderung:

Schutzstreifen werden nicht beschildert. Fahrzeuge dürfen auf Schutzstreifen nicht parken. Soll zusätzlich das Halten von Kraftfahrzeugen auf Abschnitten verhindert werden, ist die Anordnung eines Haltverbotes erforderlich.

 

·         Markierung:

Schutzstreifen werden durch Leitlinien (Zeichen 340 StVO) mit Schmalstrichen von 1,00 m Länge und 1,00 m Lücke markiert und sind in dieser Form im Zuge vorfahrtsberechtigten Straßen an Kreuzungen und Einmündungen fortzusetzen. Ist die verbleibende Fahrgasse schmaler als 5,50 m, darf keine Leitlinie in der Fahrbahnmitte markiert werden/sein.

Die Zweckbestimmung von Schutzstreifen soll durch Fahrbahnmarkierungen mit dem Sinnbild "Fahrrad" verdeutlicht werden.

 

·         Breite:

Ein Schutzstreifen ist in der Regel 1,50 m, mindestens ab 1,25 m breit. Diese Maße sollten vergrößert werden, wenn die nutzbare Breite des Schutzstreifens eingeschränkt ist (z.B. durch nicht gut befahrbare Rinnen, o.Ä.).

Die Breite des zwischen den Schutzstreifen verbleibenden Teils der Fahrbahn soll mindestens 4,50 m und bei hohen Verkehrsstärken 5,00 m betragen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Die Baukosten für den Umbau des südlichen kombinierten Geh- und Radweg incl. der Querungshilfe und der Bushaltstellen und der Markierung des nördlichen Schutzstreifens belaufen sich auf ca. 200.000,00 €, wovon auf die Markierung etwa 12.000,00 € entfallen.

 


Alternativen:

 

Beibehaltung des heutigen Zustandes.