Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt Meerbusch stimmt der Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) zur Errichtung einer Remise zu.
Sachverhalt:
Das Baudenkmal Haus Kierst liegt im Meerbuscher Ortsteil Langst- Kierst in unmittelbarer Nähe zur Kirche St. Martin. Am 10. Dezember 1981 wurde die 4- flügelige Hofanlage unter der lfd. Nr. 32 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen.
Um den ursprünglichen Charakter des Vierkanthofes wieder herzustellen, soll der nördliche Wirtschaftstrakt – eine Scheune aus den 60er Jahren, die in ihrer Substanz als nicht erhaltenswert eingestuft wurde- abgerissen und der Vierkanthof mit der Neuerrichtung einer Remise wieder geschlossen werden. Die Kubatur der Remise ist dem historischen Vorbild auf der Urkarte anpasst und ähnelt in seiner Form der Scheune, die sich heute auf der Südseite der Hofanlage befindet.
Aus
denkmalpflegerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen den geplanten Neubau
des Wirtschaftstraktes. Da der neue Wirtschaftstrakt, der anstelle der Scheune
aus den 60er Jahren errichtet werden soll, als Unterstand für
landwirtschaftliche Maschinen genutzt werden soll, bleibt er im Kontext der
Hofanlage.
Die Herstellung des Benehmens ist in vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege in Aussicht gestellt worden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
keine