Betreff
Baudenkmal Haus Kierst in Meerbusch Langst- Kierst, Zustimmung zur Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis zum Neubau einer Remise
Vorlage
FB4/0614/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt Meerbusch stimmt der Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) zur Errichtung einer Remise zu.

 


Sachverhalt:

 

Das Baudenkmal Haus Kierst liegt im Meerbuscher Ortsteil Langst- Kierst in unmittelbarer Nähe zur Kirche St. Martin. Am 10. Dezember 1981 wurde die 4- flügelige Hofanlage unter der lfd. Nr. 32 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch eingetragen.

 

Um den ursprünglichen Charakter des Vierkanthofes wieder herzustellen, soll der nördliche Wirtschaftstrakt – eine Scheune aus den 60er Jahren, die in ihrer Substanz als nicht erhaltenswert eingestuft wurde-  abgerissen und der Vierkanthof mit der Neuerrichtung einer Remise wieder geschlossen werden. Die Kubatur der Remise ist dem historischen Vorbild auf der Urkarte anpasst und ähnelt in seiner Form der Scheune, die sich heute auf der Südseite der Hofanlage befindet.

 

Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen den geplanten Neubau des Wirtschaftstraktes. Da der neue Wirtschaftstrakt, der anstelle der Scheune aus den 60er Jahren errichtet werden soll, als Unterstand für landwirtschaftliche Maschinen genutzt werden soll, bleibt er im Kontext der Hofanlage.

 

Die Herstellung des Benehmens ist in vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege in Aussicht gestellt worden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

keine