Betreff
Baudenkmal Kapelle 'Maria in der Not', Küsterhaus, Kreuzweg und Siebenschmerzenweg, Niederdonker Straße 99 in Meerbusch Büderich, Zustimmung zur Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis zur Errichtung einer Toilettenanlage
Vorlage
FB4/0611/2017
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt Meerbusch stimmt der Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) zur Errichtung einer Toilettenanlage (Besuchertoilette und Abstellraum) neben einem Denkmal zu.

 


Sachverhalt:

 

Im Zuge der aktuellen Planungen ist der Eintragungstext des oben genannten Denkmals fortgeschrieben worden. Das Objekt Kapelle ‚Maria in der Not‘, welches seit dem 10. Dezember 1981 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch unter der lfd. Nr. 1 eingetragen ist, wurde erweitert um das Küsterhaus, den Kreuzweg und den Siebenschmerzenweg.

Geplant ist die Errichtung einer barrierefreien Besuchertoilette mit angrenzendem Abstellraum.
Der Baukörper wird in Massivbauweise errichtet und bleibt mit dem geplanten Flachdach in seiner Kubatur so niedrig wie möglich. Die Fassade soll ziegelsichtig bleiben und weiß gestrichen werden.

Die Kapelle wird als Wallfahrtskapelle im Laufe eines Jahres von 20 bis 30 Pilgergruppen sowie zahlreichen Einzelpersonen besucht. Die Gruppen reisen meist mit Kleinbussen, die von Pfarreien und karitativen Einrichtungen organisiert werden, aus der näheren Umgebung, aber auch aus dem gesamten Ruhrgebiet an. Gerade die älteren Menschen sind nach der 1 bis 2- stündigen Anreise auf sanitäre Einrichtungen angewiesen.

Den Höhepunkt der jährlichen Wallfahrt bildet die Festoktav Anfang September. Dann finden eine Woche lang Gottesdienste unter freiem Himmel, sowie abendliche Lichterprozessionen statt. Die Bestuhlung bzw. die Bänke für den fest installierten Außenaltar werden zurzeit in den Nebengebäuden des Küsterhauses gelagert und sollen nach deren Abriss in dem hinter der Toilettenanlage geplanten Abstellraum untergebracht werden.

Auch finden jährlich über 50 Hochzeiten und Trauergottesdienste in der Kapelle statt, die auf sanitäre Anlagen und Bestuhlung angewiesen sind.

 

Die Abstimmung mit dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland ist erfolgt.

Das Benehmen zum oben genannten Bauvorhaben ist hergestellt worden.

Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die geplante Baumaßnahme.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

keine