Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der
Stadt Meerbusch stimmt der Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis nach § 9
Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW) zur Errichtung einer Toilettenanlage
(Besuchertoilette und Abstellraum) neben einem Denkmal zu.
Sachverhalt:
Im Zuge der aktuellen Planungen ist der Eintragungstext des oben genannten Denkmals fortgeschrieben worden. Das Objekt Kapelle ‚Maria in der Not‘, welches seit dem 10. Dezember 1981 rechtskräftig in die Denkmalliste der Stadt Meerbusch unter der lfd. Nr. 1 eingetragen ist, wurde erweitert um das Küsterhaus, den Kreuzweg und den Siebenschmerzenweg.
Geplant
ist die Errichtung einer barrierefreien Besuchertoilette mit angrenzendem
Abstellraum.
Der Baukörper wird in Massivbauweise errichtet und bleibt mit dem geplanten
Flachdach in seiner Kubatur so niedrig wie möglich. Die Fassade soll
ziegelsichtig bleiben und weiß gestrichen werden.
Die
Kapelle wird als Wallfahrtskapelle im Laufe eines Jahres von 20 bis 30
Pilgergruppen sowie zahlreichen Einzelpersonen besucht. Die Gruppen reisen
meist mit Kleinbussen, die von Pfarreien und karitativen Einrichtungen
organisiert werden, aus der näheren Umgebung, aber auch aus dem gesamten
Ruhrgebiet an. Gerade die älteren Menschen sind nach der 1 bis 2- stündigen
Anreise auf sanitäre Einrichtungen angewiesen.
Den Höhepunkt der
jährlichen Wallfahrt bildet die Festoktav Anfang September. Dann finden eine
Woche lang Gottesdienste unter freiem Himmel, sowie abendliche
Lichterprozessionen statt. Die Bestuhlung bzw. die Bänke für den fest
installierten Außenaltar werden zurzeit in den Nebengebäuden des Küsterhauses
gelagert und sollen nach deren Abriss in dem hinter der Toilettenanlage
geplanten Abstellraum untergebracht werden.
Auch finden jährlich über
50 Hochzeiten und Trauergottesdienste in der Kapelle statt, die auf sanitäre
Anlagen und Bestuhlung angewiesen sind.
Die Abstimmung mit dem Amt für Denkmalpflege im Rheinland ist erfolgt.
Das Benehmen zum oben genannten Bauvorhaben ist hergestellt worden.
Aus denkmalpflegerischer Sicht bestehen keine Bedenken gegen die geplante Baumaßnahme.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
keine