Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den vorliegenden Antrag vom 6. März 2017 zur flächendeckenden Einführung von Tempo 30 innerhalb aller Ortschaften zum heutigen Zeitpunkt abzulehnen und die Frage der Temporegelungen im Stadtgebiet für die Zukunft grundsätzlich zu überprüfen und zu bewerten.

 


Sachverhalt:

 

Die BUND Ortsgruppe Meerbusch regt an, flächendeckend in allen Ortsteilen der Stadt Meerbusch Tempo 30 einzuführen.

 

Die Verwaltung schlägt zur Bearbeitung der vorliegenden Anregung ein zweistufiges Verfahren vor.

 

Zum einen wird die Verwaltung dem Bau- und Umweltausschuss noch im Jahr 2017 eine Übersicht über die bisherigen Temporegelungen vorlegen und auf Basis der bisher erfolgten verwaltungsseitigen Auswertung der vorhandenen Geschwindigkeitsabschnitte dem Ausschuss Vorschläge zur sinnvollen Anpassung von Geschwindigkeiten, vorrangig in Wohngebieten machen. So ist zum Beispiel in Ilverich und Nierst aufgefallen, dass in benachbarten Wohngebieten unterschiedliche Geschwindigkeitsregelungen bestehen. Daher soll noch zeitnah eine einheitliche Geschwindigkeitsregelung mit einer Maximalgeschwindigkeit von 30 km/h in Meerbuscher Wohngebieten erreicht werden.

 

Zum anderen wird die Verwaltung für den Haushalt 2018 Haushaltsmittel beantragen, um für das Stadtgebiet mit allen Ortsteilen einen neuen Verkehrsentwicklungsplan durch ein externes Fachbüro zu erstellen, der den bisherigen Plan aus dem Jahr 1998 ersetzt.

 

Die Stadt überprüft im Zuge des Radwegekonzeptes ebenfalls die Anordnung von Fahrradschutzstreifen in Verbindung mit den heute vorhandenen Parkplatzmarkierungen. Bei der Anlage von Fahrradschutzstreifen ist zu beachten, dass diese in Straßen mit Tempo 50 km/h und in Tempo-30-Strecken eingerichtet werden können, aber nicht in Tempo-30-Zonen.

 

Die Verwaltung wird auch weiterhin wie bereits geschehen an wechselnden Einsatzstellen für begrenzte Zeiträume die Displays zur Anzeige der Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit anbringen und auch weiterhin die sogenannten TOPO-Boxen zur verdeckten Ermittlungen der Fahrzeugarten, Fahrzeuganzahl und gefahrenen Geschwindigkeit im Stadtgebiet an neuralgischen Punkten anbringen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Für die Änderungen der Beschilderung zur Geschwindigkeitsanzeige von 30 km/h entstehen nur geringe Kosten. Die Geschwindigkeitsanzeigen werden im Rahmen der normalen Verwaltungstätigkeit aufgehängt und versetzt. Eingriffe in den Straßenraum infolge des Radwegekonzeptes werden aus Mitteln zur Förderung des Radverkehrs im Stadtgebiet finanziert.

Die Kosten für einen Verkehrsentwicklungsplan können zur Zeit noch nicht genannt werden. Sie werden aber noch bis zu den Haushaltsberatungen ermittelt.

 


Alternativen:

 

Den heutigen Zustand ohne Überprüfung beizubehalten.