Betreff
Grundstücksangelegenheiten: Immobilienverkauf der Stadt Meerbusch in Meerbusch-Osterath, Hochstraße 16
Vorlage
FB6/0607/2017
Aktenzeichen
06.23.21-12
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, das Grundstück Hochstraße 16, mit einer ca. 149 m² großen Teilfläche aus Gemarkung Osterath, Flur 11, Flurstück-Nr. 635, groß 4.043 m², mit aufstehendem Gebäude wie im beiliegenden Lageplan in Gelb dargestellt (Anlage) zu einem Mindestkaufpreis in Höhe von 210.000,00 € zum Verkauf auszuschreiben. 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss am 06.04.2017 (TOP 2) und der Sitzung des Rates der Stadt Meerbusch am 27.04.2017 (TOP 9) wurde im Rahmen der Fortschreibung des Unterbringungskonzeptes von Flüchtlingen beschlossen, das städtische Gebäude „Hochstraße 16“ Meerbusch-Osterath zu veräußern. Nach den derzeit rückläufigen Zuwanderungen ist die Immobilie für die Unterbringung von Flüchtlingen für die Stadt entbehrlich geworden, da anderswo ausreichende Kapazitäten für Flüchtlingsunterkünfte bestehen. Nach dem Auszug der dort untergebrachten Flüchtlinge kann die Vermarktung erfolgen.

 

Das zweigeschossige Wohnhaus wurde 1900 errichtet und hat eine Wohnfläche von ca. 187 m² zuzüglich Kellergeschoss und Abstellräume im Schuppen. Das Wohnbaugrundstück liegt in zentraler Lage des Ortsteils Osterath und ist somit an den öffentlichen Personennahverkehr gut angebunden. Über Stellplätze verfügt das Verkaufsgrundstück nicht.

 

Für die Ermittlung eines Mindestkaufpreises wurde eine überschlägliche Berechnung des Verkehrswertes durchgeführt, der mit rund 210.000,00 € ermittelt wurde. Das Mindestgebot sollte daher auf 210.000,00 € festgesetzt werden.

 

Es haben sich bereits einige Interessenten gemeldet, sodass eine Vermarktung kurzfristig erfolgen könnte. Nach Vorlage von Kaufangeboten entscheidet der Rat über die Vergabe des Grundstückes.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Sollte ein Verkauf zustande kommen, ist mit einer Mindesteinnahme in Höhe von 210.000,00 € bei Produktsachkonto 7.01014002.775.001 im Jahr 2017 zu rechnen.